Kommunalverbändezurück

(GZ-9-2016)
Kommunalverbände
► Delegiertenversammlung der Bundes-SGK in Potsdam:
 
Kommunalen Zusammenhalt stärken
 

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski wurde auf der diesjährigen Delegiertenversammlung der Bundes-SGK in Potsdam zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er trat die Nachfolge von Norbert Bude, Oberbürgermeister von Mönchengladbach, an. Zudem standen die Verabschiedung des Leitantrags „Zusammenhalt in den Kommunen stärken - Integration jetzt!“ sowie weiterer sechs inhaltlicher Anträge auf der Tagesordnung.

Über 500 Delegierte und Gäste, ehren- und hauptamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Bundes- und Landespolitik hatten sich in Potsdam eingefunden. Wie Vorsitzender Baranowski ausführte, „kommt es auf die Kommunen an“. Auf diese einfache Formel lasse sich die Politik dieser Tage bringen. Letztlich würden viele Herausforderungen in den Städten und Gemeinden gelöst. Aber: Die kommunale Familie müsse auch in die Lage versetzt werden, diese Lösungen anzubieten.

Eingliederungshilfe

„Dabei geht es um die vor uns liegende Aufgabe der Integration ebenso wie um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Entlastung bei der Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro. Hier werden wir der Bundesregierung weiter im Nacken sitzen“, so Baranowski. „Die Bundes-SGK fordert darüber hinaus, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) vollständig vom Bund übernommen werden. Kommunale Selbstverwaltung darf nicht leer laufen. Auf der kommunalen Ebene sind wir die ersten, die merken, wenn etwas aus dem Lot gerät. Deswegen müssen jetzt alle politischen Ebenen zusammenstehen, um der gesellschaftlichen Spaltung etwas entgegen zu setzen. Der sozialdemokratische Politikentwurf muss einer sein, der allen Menschen gerechte Lebens-chancen eröffnet. Dafür treten wir ein“, unterstrich der neugewählte Bundes-SGK-Chef.

Folgen der Energiewende

Die Situation der kommunalen Finanzen erläuterte Helmut Dedy, ständiger Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages. Einen Bericht aus der Bundestagsfraktion gab der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernhard Daldrup, MdB. Michael Wübbels, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), informierte über die Auswirkungen der Energiewende auf die Stadtwerke. Grußworte des Innenministers des Landes Brandenburg, Karl-Heinz Schröter und des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Jann Jakobs sowie eine Abendrede von Prof. Dr. Gesine Schwan rundeten den ersten Tag ab.

Im Mittelpunkt des zweiten Tages standen ein Grußwort von Christophe Rouillon, Bürgermeister von Coulaines und Vizepräsident des Verbandes der Bürgermeister Frankreichs sowie eine Diskussionsrunde zum Motto der Delegiertenversammlung „Zusammenhalt in den Kommunen stärken – Integration jetzt!“.

Gesellschaftliche Aufgabe

Im gleichnamigen Leitantrag heißt es: „Die Aufgabe der Integration der Asylsuchenden und Flüchtlinge muss als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden!“ Deshalb erwartet die Bundes-SGK vom Bund:

1. Der Bund wird aufgefordert, sich zu mindestens 50 % an den tatsächlichen Kosten der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbenden zu beteiligen.

2. Über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Erstaufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge hinaus bedarf es einer finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen durch eine zusätzliche Pauschale des Bundes für die zusätzlichen Integrationskosten auf Basis der Zahl der anerkannten Asylbegehrenden.

3. Der Bund wird aufgefordert, die durch die Anerkennung von Asylbegehrenden entstehenden zusätzlichen Kosten bei den Kosten der Unterbringung (KdU) nach SGB II vollständig durch Erhöhung des Bundesanteils zu übernehmen.

4. Der Bund muss die Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingsfragen für Integrations- und Sprachkurse an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

5. Der Bund muss zur Unterstützung der Länder und Kommunen seinen Finanzierungsanteil am Kita-Ausbau sowohl im Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ als auch bei der Beteiligung an den laufenden Kosten noch einmal deutlich erhöhen.

6. Der Bund muss den Eingliederungstitel und Verwaltungstitel der Bundesagentur für Arbeit so aufstocken, dass ein Sozialer Arbeitsmarkt finanziert werden kann. Es müssen Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende ermöglicht werden. Das Bundesprogramm „Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) sollte dem Bedarf gemäß angepasst werden. Asylsuchenden muss der Zugang zu Berufsvorbereitungsmaßnahmen geschaffen werden.

7. Der Bund erhöht seine Mittel für die soziale Wohnraumförderung noch einmal deutlich. Die Programme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ werden noch einmal aufgestockt.

8. Der Bund schafft eine gesetzliche Grundlage für eine Wohnsitzauflage mit der die räumliche Steuerung der anerkannten Asylbegehrenden, die sich in Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen befinden, besser vollzogen werden kann.

Förderstruktur anpassen

Die Länder wiederum müssten ihre Programme der sozialen Wohnraumförderung finanziell aufstocken, das Bundesgeld zweckentsprechend verwenden und die Förderstruktur anpassen. Sie seien gefordert, Instrumente zur Unterstützung der Entwicklung von ländlichen Räumen aufzulegen, damit dort Integrationsperspektiven für dauerhaft Bleibende geschaffen werden können. Dazu könnten auch landeseigene Grundstücks- und Immobilienfonds nützlich sein. Zudem wird dazu aufgerufen, die Schulen mit dem notwendigen Personal auszustatten; dazu gehörten auch Schulsozialarbeit und ergänzendes unterstützendes Personal. Die Länder müssten den Kommunen notwendige Schulbaumittel zur Verfügung stellen.

Eine Entlastung der kommunalen Finanzen sei dringend notwendig, weshalb die Bundes-SGK in einem Antrag die  „Vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund ab 2018“ fordert. In einem weiteren Antrag „Entlastung der Kommunen von den Soziallasten“ wurden weitere Forderungen zur Sicherung und Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung formuliert. Dazu zählen die kommunale Entlastung von Soziallasten, die Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Kommunen, Hilfen für Altschulden sowie die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zuwanderung und Integration der Asylsuchenden und Flüchtlinge.

Grundsteuerreform

Darüber hinaus fordert die Bundes-SGK Bund und Länder dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer einzuleiten und abzuschließen. Eine weitere Regionalisierung von Steuergesetzgebungskompetenzen wird abgelehnt, „weil hierdurch keine Strukturunterschiede abgebaut werden können“. Auch wird für eine kooperative Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben plädiert.

Der Antrag „Stärkung der lokalen Demokratie“ reflektiert die Rolle ehrenamtlicher Kommunalpolitik in einer vielfältigen lokalen Demokratie. Er setzt sich mit den Anforderungen an gelingende Bürgerbeteiligung, die Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement und die notwendigen Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt und der Nutzung digitaler Möglichkeiten auseinander. Im Antrag „Eine Welt beginnt vor Ort“ plädiert die Bundes-SGK wiederum für eine Stärkung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und ein entsprechendes Engagement der Kommunen.

Der Beschluss „Das Soziale im Quartier – Eine Chance für moderne soziale Politik in den Kommunen“ unterstreicht die Bedeutung des Quartiers für Teilhabe und Engagement und fordert eine soziale Quartierspolitik. In ihrem Beschluss „Energiewende und Digitalisierung erfordern intelligente Verteilnetze“ fordert die Bundes-SGK schließlich einen geeigneten, modernen Regulierungsrahmen für Verteilnetze. Dieser müsse Anreize bieten, um schnell, effizient und wirtschaftlich vertretbar in die Modernisierung, den Neu- und Ausbau und in die Digitalisierung von Verteilnetzen zu investieren.

DK

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