Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2020)
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► Verband Deutscher Verkehrsunternehmen:

 

Weichen stellen, Chancen eröffnen

 

Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages wurden Änderungen des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen. Nach Auffassung von VDV-Präsident Ingo Wortmann sind mit der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung und den wichtigen Änderungen der Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode weitreichende Neuregelungen für eine Beschleunigung von Bauvorhaben im Nah- und Eisenbahnverkehr festgeschrieben worden.

„Viele zentrale Punkte, die wir als VDV im Namen der Branche lange gefordert haben, sind jetzt im Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, betonte Wortmann.

Bauvorhaben im ÖPNV

Hervorzuheben ist aus VDV-Sicht insbesondere die Ausweitung der neuen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im ÖPNV. Wird beispielweise in Zukunft eine bestehende Betriebsanlage für Straßenbahnen erneuert, bedarf das Bauvorhaben keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung mehr.

„Das klingt relativ simpel, ist aber ein wichtiger Schritt für schnelleres Bauen bei unseren Vorhaben. Und genau das benötigen wir, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch mehr ÖPNV-Angebot zu erreichen“, so Wortmann.

Die neuen Planungserleichterungen für PBefG-Verkehre gelten dabei auch für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Strecken, also für das Errichten von Masten oder Telekommunikationsanlagen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sind künftig beim Eisenbahn-Oberleitungsausbau auch damit verbundene bauliche Anpassungen von Tunneln, Brücken oder Bahnübergängen von der Plangenehmigung erfasst.

Wortmann zufolge kann die weitere Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken damit schneller vorangetrieben werden. Auch dies sei wichtig für mehr elektrischen, klimaschonenden Eisenbahnverkehr und damit für die Sektorziele beim Klimaschutz.

Auch der Bau zusätzlicher Gleisverbindungen und -anschlüsse wird nun einfacher, weil künftig einzelne Baumaßnahmen von der Planfeststellungspflicht freigestellt werden.

„Das ermöglicht beispielsweise das leichtere Überholen von Zügen. Aber auch die Herstellung von Gleisanschlüssen und neuen Stammgleisen bei Industrie und Verladern wird durch diese Verfahrenserleichterung gefördert“, stellte der VDV-Präsident fest.

Der Anteil des klimafreundlichen Schienengüterverkehrs am gesamten Gütertransport, gegenwärtig bei unter 20 Prozent, könne so nachhaltig gesteigert werden.

Kombinierter Verkehr

Als gute Basis für eine positive Entwicklung bewertet der VDV die bisherige Richtlinie zur Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV). Laut Joachim Berends, VDV-Vizepräsident, ist die KV-Richtlinie eine Erfolgsgeschichte. Jetzt gehe es darum, den klimafreundlichen Kombinierten Verkehr wettbewerbsfähiger gegenüber dem reinen Straßengüterverkehr zu gestalten und die Richtlinie mit diesem Ziel weiterzuentwickeln.

Hier liege ein Schlüssel für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Dafür habe der VDV in einem Positionspapier zielgenaue Vorschläge entwickelt.

Um das Potenzial der Vernetzung der Verkehrsträger im Sinne des Klimaschutzes noch besser ausschöpfen zu können, setzt sich der Verband daher ausdrücklich für die Fortsetzung der Bundesförderung über das Jahr 2021 ein.

Berends: „Auf Basis des bisher Erreichten ist jetzt entscheidend, die Richtlinie den aktuellen Entwicklungen anzupassen und zukunftsfest zu machen. Hierzu zählt zum Beispiel die Aufnahme der künftigen Förderung von Ersatzinvestitionen sowie Abstellflächen, die für die flexible Organisation von Logistikketten immer wichtiger werden.“

Neben diesen konkreten Anpassungen sollten gemäß VDV-Papier zudem der formale Prozess der Antragsstellung und die Begleitung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden, das Eisenbahn-Bundesamt und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, einheitlich geregelt werden. Berends: „Die formalen Prozesse sind notwendig, können jedoch an verschiedenen Stellen optimiert werden.“

Weniger CO2-Emissionen

Wie Berends erläuterte, sei es in den vergangenen 22 Jahren gelungen, den Straßengüterverkehr um jährlich rund 28,4 Milliarden Tonnenkilometer zu vermindern und somit Klima und Umwelt um rund zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen zu entlasten.

Darüber hinaus habe der Kombinierte Verkehr in der Covid-Krise seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dies gelte insbesondere für die Aufrechterhaltung internationaler Warenströme, die für die exportorientierte deutsche Wirtschaft existenziell sind, sich aber auch beim Import von Waren, beispielsweise im Einzelhandel, als robust gezeigt haben.

DK

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