Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2020)
gz dstgb

► Virtuelle Präsidiumssitzung des DStGB:

 

Kommunen als Krisenmanager

 

Mehr denn je sind die Kommunen während der zweiten Welle der Corona-Pandemie als Krisenmanager gefordert. Wie der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Ralph Spiegler, und DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg bei einer virtuellen Tagung des Präsidiums in Berlin mitteilten, arbeiteten die Städte und Gemeinden  derzeit an der Belastungsgrenze, um die Pandemie einzudämmen und ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

„Bislang können wir stolz darauf sein, was wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei“, machten Spiegler und Landsberg deutlich. Gelänge es nicht gegenzusteuern, werde die Pandemie massive Auswirkungen auf Ortskerne und Innenstädte haben. Gemeinsames Ziel müsse es sein, möglichst rasch die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

Das Virus lässt keine Wahl

Der zweite Lockdown durch die Corona-Pandemie trifft die Kommunen hart. Gastronomische Betriebe und das kulturelle Leben seien zum Stillstand gezwungen, das Vereinsleben könne nicht stattfinden und die Weihnachtsmärkte fielen aus. Aus Spieglers und Landsbergs Sicht ist dies nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger eine Beeinträchtigung, sondern bedroht vielfach auch wirtschaftliche Existenzen.

„Aber das Virus lässt uns keine Wahl. Bund, Länder und Kommunen setzen alles daran, Deutschland gut durch diese Krise zu kommen“. Sorgen bereitet den Kommunen dabei die zunehmende Belastung in den Krankenhäusern, den Pflegeeinrichtungen sowie den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.

„Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten, verdient unseren allergrößten Respekt. Aber es ist klar, dass wir trotz personeller Verstärkung aus anderen Bereichen die Grenze der Belastbarkeit erreicht haben. Deshalb muss es gelingen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu senken“, warnten die beiden Verbandsvertreter.
Dazu müssten vor allem digitale Hilfsmittel genutzt werden.

„Gerade die Corona Warn-App muss dringend weiterentwickelt und gestärkt werden. Wir brauchen auf freiwilliger Basis auch die Möglichkeit, Zeit und Ort der Kontakte freizugeben, um den Menschen zu ermöglichen, ihre Risiken besser einschätzen zu können“, forderten Spiegler und Landsberg. Dies sei auch unter Beachtung des Datenschutzes möglich. „Klar ist: Datenschutzbedenken dürfen nicht zum Hemmschuh der Pandemiebekämpfung werden.“

Corona wird Spuren hinterlassen

Selbst wenn es bald einen Impfstoff gebe und damit die Hoffnung bestehe, die Pandemie zu überwinden, werde dies nicht ohne Folgen für Innenstädte und Ortskerne bleiben. „Corona wird Spuren in den Städten und Gemeinden hinterlassen. Nicht alle Geschäfte, Restaurants, Kneipen und Kulturbetriebe werden die Krise überstehen“, unterstrichen die DStGB-Repräsentanten.

Die Städte und Gemeinden würden alles daransetzen, Einzelhandel, Gastronomie und Kultur zu stärken, aber das werde nicht immer gelingen. „Wir brauchen nach Corona Konzepte, um Ortskerne und Innenstädte zu stärken und umzugestalten. Die Krise kann auch eine Chance sein. Wenn es gelingt, mehr Grün, mehr Aufenthaltsqualität und mehr Abwechslung in die Kommunen zu bekommen, können wir daraus gestärkt hervorgehen“, erklärten Spiegler und Landsberg.

Langfristige Krise der Kommunalfinanzen

Auch wiesen sie darauf hin, dass die Corona-Pandemie eine langfristige Krise der Kommunalfinanzen ausgelöst habe. „Trotz der guten Entwicklung der Wirtschaft bis zum Herbst dieses Jahres haben wir weiterhin eine sehr schwere Finanzkrise. Auch wenn Hoffnung auf den baldigen Einsatz eines Impfstoffes besteht, liegt noch ein langer Weg der wirtschaftlichen Erholung vor uns.“

Es stehe zu erwarten, dass auch die Sozialausgaben weiter ansteigen. Dies mache die Situation noch einmal schwieriger. Zu befürchten sei, dass nicht mehr ausreichend Mittel für dringend notwendige kommunale Investitionen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Spielräume nötig

Laut Spiegler und Landsberg wird der wirtschaftliche Aufschwung maßgeblich von der Investitionskraft der Kommunen in Deutschland abhängen. „Die Kommunen müssen auch nach der Corona-Pandemie finanziellen Spielraum behalten.

Wir brauchen einen zweiten kommunalen Rettungsschirm. Das bedeutet, dass die gemeindlichen Steuerausfälle zwingend auch in den kommenden Jahren kompensiert werden müssen. Die Verluste der Gemeinden bei der Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer sowie bei den Gebühren und Entgelten müssen dabei berücksichtigt werden. Dafür benötigen Städte und Gemeinden langfristige Planungssicherheit sowie Erleichterungen bei Bürokratie und Vergaberecht.“

Steuermindereinnahmen von rund 13 Milliarden Euro

Nach den Zahlen der November-Steuerschätzung müssen Bund, Länder und Kommunen in diesem Jahr 2020 mit 88 Milliarden Euro weniger auskommen, die kommunalen Steuermindereinnahmen liegen bei rund 13 Milliarden Euro.

Bis zum Jahr 2024 summieren sich die Steuermindereinnahmen der Städte und Gemeinden im Vergleich zur Schätzung vor der Corona-Pandemie auf 50 Milliarden Euro. Die Gewerbesteuer (brutto) bricht im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 Milliarden Euro ein. Auch beim Einkommensteueranteil verlieren die Gemeinden erhebliche Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Verluste aus Entgelten und z. B. Eintrittsgeldern im kommunalen Bereich. Besorgniserregend ist auch der Anstieg der Sozialausgaben.

Hoffnung auf massive Unterstützung durch Bund und Länder

„Ohne massive finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von Ländern und Bund werden die Kommunen ihre Haushalte nur durch massive Kürzungen bei ihren Investitionen und freiwilligen Leistungen stabil halten können. Dies wäre wiederum Gift für die Konjunktur“, hob die Verbandsspitze hervor. Gegen diese Krise dürfe nicht angespart werden.

Bürgerschaft und Wirtschaft dürften zurecht starke und handlungsfähige Kommunen erwarten. Auch in der Krise müsse sichergestellt werden, dass die Disparitäten zwischen finanzschwachen und -starken Kommunen nicht weiter zunehmen, sondern gleichwertige Lebensverhältnisse überall im Land
sichergestellt werden.

„Chancengerechtigkeit und Perspektiven muss es für alle Menschen geben, gleich in welcher Region sie leben“, so Spiegler und Landsberg abschließend.

DK

 

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