Kommunalverbändezurück

(GZ-10-2020)
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► DSTGB fordert Sofortprogramm:

 

Kommunalfinanzen sichern!

 

Durch die Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung veranlassten staatlichen Regulierungsmaßnahmen steht Deutschland ein massiver kommunaler Finanzeinbruch in einem seit dem 2. Weltkrieg nicht erlebten Ausmaß bevor. Vor allem bei den gemeindlichen Gewerbesteuereinnahmen, die mit über 55 Milliarden Euro eine zentrale Finanzierungssäule der Kommunen sind, sind gravierende Ausfälle zu erwarten. „Schon bei der internationalen Finanzkrise 2008 waren die Gewerbesteuereinnahmen um 20 Prozent gesunken. In der Corona-Krise wird dieser Rückgang noch weit höher liegen“, stellt der DStGB fest.

Angesichts der momentanen Belastungen von Bund und Ländern fordern die Städte und Gemeinden die zeitnahe Einrichtung eines Sofortprogramms „Sicherung der Kommunalfinanzen in der Corona-Krise“ (Corona-Rettungsschirm für die Kommunen). In einem Sieben Punkte Papier hat der DStGB die Bestandteile, die ein derartiges Paket enthalten soll, zusammengefasst:

1. Haushalterische und mögliche finanzpolitische Maßnahmen in den Bundesländern zur Sicherstellung der kommunalen Liquidität und Handlungsfähigkeit. Die für den Finanzausgleich zur Verfügung stehende Verbundmasse muss gehalten werden.

2. Entlastung der kommunalen Haushalte von Sozialausgaben durch den Bund, vor allem durch Mehrübernahme von Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung.

3. Erhalt und Stärkung der gemeindlichen Steuereinnahmen, gegebenenfalls durch Zuweisung zusätzlicher gemeindlicher Steueranteile.

4. Entfristung und dauerhafte Ausstattung der vorhandenen Bundesfördermittel für kommunale Investitionen, zum Beispiel bei den Kommunalinvestitionsfonds oder für den Breitbandausbau. Erleichterungen bei der Mittelinanspruchnahme und Verausgabung (z.B. im Vergabe- und Beihilfenrecht), Ermöglichen einer 100%-Vollfinanzierung ohne kommunalen Eigenanteil.

5. Einrichtung eines Finanzierungsinstruments „Sicherung der Kommunalfinanzen in der Corona-Krise“ durch den Bund und die Länder. Ein Konjunkturprogramm zur Wiederbelebung der Wirtschaft muss ein kommunales Kapitel mit einem dauerhaften kommunalen Investitionsvermögen umfassen.

6. Die Mittel aus einem Corona-Rettungsschirm für die Kommunen sollten insbesondere aufgewendet werden, um die coronabedingten finanziellen Ausfälle der Kommunen zu kompensieren und die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der kommunalen Investitionen sicherzustellen. Diese werden unverzichtbar und ein Schlüsselelement sein, um in und nach Corona die Konjunktur zu stärken.

7. Gerade in und nach der Krise muss es beim Ziel der Umsetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen des Landes bleiben.

Priorität des Gesundheits- und Lebensschutzes

Das weitere Szenario der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist laut Deutschem Städte- und Gemeindebund ungewiss, ebenso die Länge und Intensität der Beschränkungen und Eindämmungsmaßnahmen.

„Wir betonen ausdrücklich, dass die Städte und Gemeinden hinter der Priorität des Gesundheits- und Lebensschutzes stehen und diese vor Ort in einem enormen Engagement umsetzen. Dennoch müssen wir befürchten, allein in diesem Jahr 2020 einen kommunalen Finanzausfall in zweistelliger Milliardenhöhe wegen der Corona-Krise zu erleiden. Die Steuerschätzungen im Mai und August 2020 werden dazu weitere Zahlen bringen“, so der Verband.

Kurzfristige Maßnahmen der kommunalen Liquiditätssicherung würden durch die Länder getroffen – durch Haushaltserlasse, die z. B. Nachtragshaushalte und zulässige Verschuldung der Gemeinden betreffen. Kommunale Verschuldung könne möglich sein, um Liquidität sicherzustellen.

„Ein stetiges Finanzierungsinstrument der Kommunen kann und darf sie aber nicht sein“, betont der DStGB. Immer mehr Kommunen verfügten bereits Haushaltssperren und werden Nachtragshaushalte aufstellen müssen. Mit einem massiven Einbruch kommunaler Investitionen sei zu rechnen.

„Nach unserer Einschätzung wird das Ausmaß des Konjunktur- und Steuereinbruchs wegen Corona in seiner Dimension aber ohne ein Engagement des Bundes auch unter dem Blickwinkel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht beherrschbar sein“, führt der Deutsche Städte- und Gemeindebund aus. Die Rückzahlung der Wirtschaftshilfen durch Kredite werde die Gewerbesteuer zukünftig schwächen.

In einem ersten Schritt müsste deshalb gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen eine Bezifferung der Corona-bedingten kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben erfolgen, die Zahlen daraus laufend angepasst werden.

Ein einzurichtender Bund-Länder-Finanzierungsfonds „Sicherung der Kommunalfinanzen in der Corona-Krise“ sollte leistungsstark in der Grundausstattung eingerichtet und in der Dynamik der zukünftigen Entwicklungen angepasst werden. Gerade jetzt müsse die öffentliche Hand stark sein und gesichert werden, um der Corona-Krise Herr zu werden.

DK

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