Kommunalverbändezurück

(GZ-4-2020)
gz deutscher staedtetag

► Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetags:

 

Planungssicherheit für strukturschwache Städte!

 

Mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr und das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen standen im Zentrum der Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in Mönchengladbach.

Die Städte unterstützen das neue gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen, das seit 1. Januar eingeführt wird. Damit können betroffene Regionen zielgenaue Hilfen erhalten. Damit diese Regionen möglichst schnell den Strukturwandel gestalten können, fordert der Deutsche Städtetag den Bund auf, seine Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ deutlich anzuheben. Die Summe von bisher 300 Millionen Euro für die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur müsse mindestens verdoppelt werden.

Nach den Worten des stellvertretenden Präsidenten des Deutschen Städtetages und Kieler Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer werden mit dem Aufbau eines gesamtdeutschen Fördersystems insgesamt 22 Förderprogramme aus sechs Bundesministerien unter einem Dach gebündelt. Die Förderung solle zielgenauer als bisher wirken und verstärkt strukturschwache Regionen unterstützen. „Das heißt, die Hilfen kommen da an, wo sie besonders gebraucht werden. Das hat der Deutsche Städtetag seit langem gefordert. Die Förderung nach Himmelsrichtung gehört somit 30 Jahre nach dem Mauerfall endgültig in die Geschichtsbücher.“

Neues gesamtdeutsches Förderprogramm

Das neue gesamtdeutsche Förderprogramm soll inhaltlich auf Wirtschaft, Forschung, Innovation, Fachkräftesicherung, Breitband, Digitalisierung, Infrastruktur und Daseinsvorsorge ausgerichtet sein. Mit den Mitteln sollen die Wirtschaftskraft, die Beschäftigung und das Einkommen in strukturschwachen Regionen wachsen. Verbessert wird auch die Förderung von Innovationen, beispielsweise bei Digitalisierungsvorhaben.

„Damit diese Regionen den Strukturwandel schaffen und die wirtschaftliche Entwicklung schneller voranbringen können, muss das Programm mehr Mittel als bisher zur Verfügung stellen“, forderte Kämpfer. Die Städte erwarteten, dass der Bund seine Fördermittel von insgesamt 600 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur deutlich aufstockt und zumindest für die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur mehr als verdoppelt. Die Städte benötigten rasch Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Die Infrastruktur der Kommunen wird derzeit jährlich mit etwa 300 Millionen Euro aus diesem Programm gefördert.

Strukturwandel voranbringen

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hatte der Bund vergangenen Sommer beschlossen, den Strukturwandel voranzubringen und die Infrastruktur in den betroffenen Regionen zu modernisieren. Wenn der Bund dies ernsthaft wolle, müssten die Mittel aufgestockt werden, so Kämpfer. Der Nachholbedarf sei riesig. Laut Kommunalpanel der KfW-Bankengruppe liegt der kommunale Investitionsrückstand bundesweit bei 138 Milliarden Euro.

Stichwort Verkehrssicherheit: Die Städte drängen darauf, dass der Bund die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) an verschiedenen Punkten erweitert und dem Fuß- und Radverkehr damit eine noch höhere Bedeutung einräumt. Vor allem wünschen sich die Städte mehr eigene Möglichkeiten bei der Verkehrslenkung, bei Geschwindigkeitsbeschränkungen und bei der Erprobung neuer Regeln im Straßenverkehr.

Wie der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, betonte, „wollen wir mehr Sicherheit für Radfahrende im Verkehr und wir wollen dafür den öffentlichen Raum für alle Beteiligten besser aufteilen. Ziel der Städte ist es auch, gemeinsam mit Bund und Ländern die Vision Zero zu erreichen, also die Anzahl der Verkehrstoten möglichst auf null zu senken. Sie nimmt zwar seit Jahren insgesamt ab, jedoch bleibt die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden seit 2010 besorgniserregend hoch. Dagegen müssen Kommunen, Bund und Länder gemeinsam mehr tun. Zumal der Radverkehr und die Anzahl der Fußgängerinnen und Fußgänger mit der in Angriff genommenen Verkehrswende deutlich zunehmen werden.“

Die Städte engagieren sich bereits intensiv für den Rad- und Fußverkehr, denn damit verringert sich der Autoverkehr, verbessert sich die Luftqualität und wird klimaschädliches CO2 eingespart. Dafür erweitern sie das Radwegenetz, richten an Ampeln Vorrangschaltungen für Radfahrer ein oder bauen etwa in den Innenstädten oder an Bahnhöfen Fahrradparkhäuser. In vielen Innenstädten werden schon über 30 Prozent der Wege mit dem Rad zurückgelegt - Tendenz steigend. Damit gleichzeitig auch die Sicherheit der Radfahrenden steigt, brauchen die Städte bei der aktuellen Novelle der Straßenverkehrsordnung, die im Bundesrat zur Verabschiedung ansteht, noch weitere Anpassungen, unterstrich der Vizepräsident.

Ziel ist es laut Klewe, „dass der Bund die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung so ergänzt, dass Städte selbst mit ihrem Wissen über Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Ort entscheiden können, wenn das die Sicherheit erhöht. Außerdem sollte die Bundesregierung den Städten Modellprojekte ermöglichen, die zeigen, wie sich ein generelles Tempolimit von 30 Stundenkilometer in der Stadt und Tempo 50 lediglich auf Hauptverkehrsstraßen auf den Verkehr auswirken. Als hilfreich und sinnvoll bewerten die Städte die Erhöhung der Geldbußen für verbotswidriges Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen, wie sie in der StVO-Novelle bereits formuliert ist.“

StVO-Änderungen

Der Städtetagsvize begrüßte Aussagen von Bundesverkehrsminister Scheuer, wonach die Kommunen viel besser über Geschwindigkeitsbegrenzungen entscheiden könnten. Auch eine Entschließung des Bundestages, weitere Änderungen an der StVO vorzunehmen, sei kommunalfreundlich. Sie unterstreiche die Bedeutung von Erprobung und Innovation bei Regeln und Verkehrsmaßnahmen im Straßenverkehr – und zwar unabhängig von bestehenden konkreten Gefahren. Jetzt kommt es Lewe zufolge darauf an, dass der Bund solche guten Lösungen beschließt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.

Da es in der aktuellen Novelle der Straßenverkehrsordnung um den Radverkehr geht, müsse in einem nächsten Schritt auch ein besserer Schutz für Fußgänger erreicht werden. Dies müsse zum Beispiel im Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes 2030 eine Rolle spielen. Um mehr Verkehrssicherheit im Fuß- und Radverkehr zu erreichen, sei es außerdem nötig, Straßenräume umzubauen, alle Verkehrsteilnehmer weiter intensiv über Gefahren aufzuklären und die Einhaltung der Verkehrsregeln wirksam zu kontrollieren.

Aktion Abbiegeassistent

Fußgänger und Radfahrer werden täglich von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Immer wieder werden sie übersehen. Regelmäßig passieren Unfälle mit Schwerverletzten und Toten. Deshalb wird der Deutsche Städtetag als Unterstützer der „Aktion Abbiegeassistent“ beitreten, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde.

Nach Lewes Ausführungen „warnen die technischen Assistenzsysteme die Fahrer von Lkw und Bussen in kritischen Verkehrssituationen mit optischen oder akustischen Signalen, wie es sie häufig beim Abbiegen gibt. Zudem können sie Notbremsungen einleiten. Die Systeme werden in der EU aber erst ab dem Jahr 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem Jahr 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Deshalb ist es gut, wenn die Aktion dazu beiträgt, dass möglichst viele Fahrzeuge freiwillig schon jetzt mit den Systemen ausgestattet werden. Das kann Leben retten.“

Mehrere städtische Unternehmen sind bereits offizieller Sicherheitspartner der Aktion, andere sind dabei, die Leistungsfähigkeit der Systeme und eine frühzeitigere Einführung zu prüfen. Mit einem Förderprogramm des Verkehrsministeriums werden Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung gesetzt.

DK

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