Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2020)
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► Verband Deutscher Verkehrsunternehmen:

 

Gute Nachrichten für Fahrgäste

 

Der Bundesrat hat sich jüngst für Verbesserungen bei den Förderkriterien für den Ausbau und die Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur ausgesprochen. In ihrer Positionierung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz betont die Länderkammer, dass aus ihrer Sicht auch Straßenbahnsysteme gefördert werden müssen, die nicht überwiegend auf „besonderem Bahnkörper“ fahren. Der VDV, Branchenverband für über 600 Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr, begrüßt dies ausdrücklich.

Wie Präsident Ingo Wortmann erläuterte, „fordern wir eine solche Anpassung des GVFG auch seit längerem, denn nach jetzigem Stand behindert dieses Kriterium Ausbau und Grunderneuerung der klassischen Straßenbahnsysteme in vielen deutschen Städten. Nur Straßenbahnen, die zu mindestens 80 Prozent auf „besonderem Bahnkörper“ fahren, bekämen entsprechende Fördermittel.

Wenn wir aber im städtischen Verkehr zur Erreichung der Klimaschutzziele mehr Fahrgäste für die umweltfreundlichen Schienenverkehre gewinnen wollen, dann müssen wir die teils jahrzehntealte Straßenbahninfrastruktur flächendeckend ausbauen und modernisieren. Deshalb muss an dieser Stelle im GVFG dringend nachgebessert werden.“

Um schneller und unbürokratischer die nötigen Grunderneuerungsmaßnahmen bei städtischen Schienenverkehren umsetzen zu können, setzt sich der Bundesrat zudem dafür ein, den bei Bauvorhaben üblichen Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens (standardisierte Bewertung) in solchen Fällen entfallen zu lassen. Aus Wortmanns Sicht ist dies „ein sinnvoller und pragmatischer Vorschlag, der unserer Position entspricht.

Denn hier geht es um die Grunderneuerung existierender Verkehrsangebote für die der positive wirtschaftliche Nutzen bereits beim Bau erbracht worden ist. In diesem Kontext kann also auf einen erneuten und bürokratisch aufwendigen Nachweis nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung verzichtet werden.“

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Auch zur gesetzlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben für Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme hat sich der Bundesrat noch einmal klar positioniert: Die Länder fordern ausdrücklich, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz übertragen werden. Eine solche Übernahme sei angesichts der großen Herausforderungen, vor denen der ÖPNV mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele steht, dringend und kurzfristig erforderlich.

„Eine weitere Forderung, die wir ganz klar unterstützen. Wir nehmen allerdings wahr, dass dies nicht nur in den Ländern, sondern auch beim Bund inzwischen Konsens ist. Wir hoffen daher auf eine schnelle und unkomplizierte Gesetzesanpassung“, erklärte VDV-Präsident Wortmann.

Begrüßt wird vom Verkehrsverband zudem die seit Jahresbeginn 2020 geltende Minderung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr auf sieben Prozent: „Wir werden auf diese Weise mehr Fahrgäste für die Eisenbahn bekommen und sparen uns den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Abgrenzung der Umsatzsteuer zum Nahverkehr“, so VDV-Vizepräsident Veit Salzmann. Auch die von den Firmen ausgegeben Jobtickets werden im neuen Jahr weiter steuerlich gefördert:

„Es ist ab Januar zusätzlich möglich, das Jobticket durch eine Gehaltsumwandlung zu finanzieren, die der Arbeitgeber nur noch pauschal mit 25 Prozent versteuert, ohne dass gleichzeitig eine Kürzung der Entfernungspauschale vorgenommen werden muss. Das ist vor allem für Pendlerinnen und Vielfahrer mit langen Fahrstrecken – beispielsweise aus ländlichen Regionen – attraktiv.“

Im internationalen Vergleich war Deutschland mit dem hohen Steuersatz auf Fernverkehrstickets ohnehin die Ausnahme. „Im Inland war es zudem schwer vermittelbar, dass beim Fahrpreis für eine Strecke ab 51 Kilometern ein höherer Steuersatz gilt als bei Fahrten bis 50 Kilometer. Mit der Angleichung sind auf der klimafreundlichen Schiene wettbewerbsfähigere Angebote möglich. Dafür hat sich der VDV intensiv und letztlich erfolgreich eingesetzt“, so Salzmann. Seit Ende der 1960er Jahre gilt für den öffentlichen Nahverkehr der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz von sieben Prozent.

Für Jobtickets gibt es nunmehr insgesamt drei Förderungen. Bereits seit dem 1. Januar 2019 können jene den Arbeitnehmern als steuerfreier Sachbezug oder als Zuschuss gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Als zweite Variante ist ab 2020 eine Gehaltsumwandlung möglich, wobei das Jobticket pauschal mit 25 Prozent versteuert wird, ohne dass gleichzeitig eine Kürzung der Entfernungspauschale vorgenommen wird. Dadurch entfällt die bisherige Benachteiligung von Pendlern mit langen Distanzen, etwa aus dem ländlichen Raum.

Auch für kleinere Unternehmen wird die Einführung eines Jobtickets attraktiver, da ein Großteil des bisherigen Verwaltungsaufwands entfällt: Die Firmen können allen Arbeitnehmern oder einzelnen Gruppen ein pauschal versteuertes Jobticket anbieten, ohne diese im Einzelnen in der Lohnsteuerbescheinigung erfassen zu müssen. Die dritte Möglichkeit besteht weiter darin, eine Gehaltsumwandlung mit 15-prozentiger Pauschalversteuerung zum Erwerb des Jobtickets durchzuführen – hier jedoch mit Kürzung der Entfernungspauschale.

DK

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