Kommunalverbändezurück

(GZ-7-2016)
gz bundes kpv
► Beschluss des KPV-Bundesvorstandes:
 
Eckpunkte für erfolgreiche Integration und Einwanderung
 

Unter dem Motto „Eckpunkte für ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Zuwanderung und Integration“ hat die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU Bausteine für ein schlüssiges Gesamtkonzept für Einwanderung und gelingende Integration in Deutschland entwickelt. „Ob die gewaltige Herausforderung gelingt, die große Zahl von Menschen, die zu uns gekommen sind und bei uns bleiben werden, gut zu integrieren, entscheidet sich vor Ort. Nur klare Zuständigkeiten und eindeutige Verantwortlichkeiten können dazu führen, dass Integration als persönlicher und familiärer Prozess gelingt“, unterstrich KPV-Bundesvorsitzender Ingbert Liebing, MdB.

Laut dem Eckpunktepapier muss ein Einwanderungsgesetz zunächst klare Regeln setzen. Zudem gelte es, verbindliche Eingliederungsvereinbarungen zu schließen. So müsse ein Aufenthaltsstatus beispielsweise unter den Vorbehalt der Rechtstreue gestellt werden. Die Straffälligkeit von Zuwanderern und Flüchtlingen müsse zur Verwirkung des Aufenthaltsrechts führen. Ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) könne nur dem gewährt werden, der über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweist, keine Straftaten begangen hat und seinen Lebensunterhalt sichern kann.

Wohnsitzauflagen

Um Integrationsanstrengungen vor Ort beispielsweise für Wohnen, Kinderbetreuung und Schulbildung nicht ins Leere laufen zu lassen, sind nach Auffassung der Bundes-KPV zeitweise Wohnsitzauflagen für Zuwanderer sinnvoll. Diese müssten jedoch beendet werden, wenn der Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestritten werden kann. Wohnsitzauflagen beugten einer Segregation und der Verschärfung von sozialen Problemlagen in Ballungsräumen vor und machten Integrationsangebote erst plan- und steuerbar.

Finanzausstattung verbessern

Einwanderung und Integration kosten Geld: Beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGBII müssen die Kommunen bisher ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) tragen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen sowie die Kosten für Integrationslotsen und bedarfsgerechte Integrationsangebote werden laut KPV erhebliche kommunale Mittel beanspruchen. Dazu kommen die aufgelaufenen Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, sowie die Kosten der Vorhaltung von Unterkünften und Infrastruktur. „Diese Kosten können die Kommunen nicht tragen. Ihre Finanzausstattung muss mit der wachsenden Gesamtaufgabe ‚Integration und Eingliederung‘ kurzfristig deutlich verbessert werden. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Bundes und der Länder muss erhöht werden. Wir fordern deshalb für die Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den KdU“, heißt es in dem Papier.

Unbegleitete Minderjährige

Die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt eine große Herausforderung für die Kommunen dar. Überwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren. Nach Ansicht der Bundes-KPV ist sicherzustellen, dass sie geschützt und gut betreut werden. „Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt müssen, wie im derzeitigen Koalitionsvertrag verabredet, auf den Prüfstand und auch grundsätzlich angepasst werden, damit diese Aufgabe sowohl organisatorisch wie finanziell auch in Zukunft leistbar bleibt.“

Eine weitere Forderung: „Deutschland bedarf – unabhängig von dem Zuzug von Flüchtlingen – einer umfassenden Wohnungsbauinitiative, sowohl im sozialen als auch im frei finanzierten Wohnungsbau.“ Dazu müssten ordnungsrechtliche und steuerliche Anreize geschaffen, ggf. die Landes- und Regionalplanung angepasst und Hemmnisse auch bei der Baulandmobilisierung abgebaut werden. Ziel ist die Schaffung ausreichenden Wohnraums in allen Preissegmenten und Bereichen unter Berücksichtigung der geänderten Lebensverhältnisse. Insgesamt müsse verstärktes Augenmerk auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für diejenigen Menschen gelegt werden, die zwar keine Hilfeansprüche nach den Sozialgesetzbüchern der Bundesrepublik Deutschland haben, die sich die hohen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus aber zunehmend nicht leisten können.

Möglichst viele Leistungen bündeln

Individuell zu prüfen seien die Einhaltung und der Erfolg von Integrationsvereinbarungen. Integration brauche aber auch gezielte Förderung. Eine kommunale Einrichtung müsse Anlaufstelle für die Zuwanderer und Flüchtlinge sein. „Wir wollen möglichst viele Leistungen für Zuwanderer und Flüchtlinge bündeln. Ausländeramt, Jobcenter, Familienkasse, BAMF, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Berufsbildung organisieren ein gemeinsames Integrationscenter bzw. vereinbaren, wo das nicht möglich ist, eine enge Zusammenarbeit. Der Datenaustausch muss gewährleistet und in einer E-Akte zusammengefasst werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Spracherwerb sei der Schlüssel zur Integration. Integration gehe aber über Spracherwerb und Berufseinstieg hinaus. Deshalb sollten in allen Kommunen Integrationslotsen Angebote koordinieren, damit Ressourcen effizient eingesetzt werden und Integration bedarfsgerecht erfolgt. Freiwillige Integrationsausschüsse könnten die Arbeit unterstützen.

Kinderbetreuung

Auch zugewanderte und geflüchtete Kinder müssten passgenaue Betreuung und Förderung erhalten. Integrationsvereinbarungen sollten – im Gegenzug zum Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz – den Besuch von Betreuungseinrichtungen, Qualifikations- und Sprachstandsfeststellungen und qualifizierende Elternarbeit vorsehen.

Um den zusätzlichen Bedarf an Kita-Plätzen und Fachkräften abdecken zu können, müssten die duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher und die Aufbaustudiengänge für das Führungspersonal ausgebaut werden. Die Kommunen seien beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sowohl bei den erforderlichen Investitionskosten als auch bei den Betriebs- und Personalkosten ausreichend finanziell zu unterstützen.

Schulsozialarbeit stärken

Die Länder sind laut KPV aufgefordert, für die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte und die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten, wie Lehrkräfte auf diese große pädagogische Herausforderung mit teilweise traumatisierten Kindern und Jugendlichen vorbereitet werden können, zu sorgen. Vor diesem Hintergrund sei die Schulsozialarbeit zu stärken und entsprechend von den Ländern finanziell abzusichern. Die Förderung eines Bildungskoordinators für jeden Kreis durch den Bund wird begrüßt.

Berufsqualifikationen

Passgenaue Eingliederungsmaßnahmen erleichtern die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sei die Anerkennung ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen von zentraler Bedeutung. Die bisherigen Verfahren müssten optimiert werden. Die Kommunalpolitiker von CDU und CSU begrüßen die Einstellung von Koordinatoren bei den Industrie- und Handelskammern sowie im Handwerk.

Wiederaufbau

Vorgeschlagen wird zudem, in Kooperation mit der Wirtschaft Programme zur Bildung und Weiterbildung speziell für Flüchtlinge zu erarbeiten, um sie für den Wiederaufbau in den Heimatländern oder die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dazu könnten auch spezielle „Berufsschulen“ und „Jugendaufbauwerke“ errichtet werden, um schnell mit beruflicher Bildung beginnen zu können und parallel den Spracherwerb zu forcieren.

Insbesondere vor Ort sollten Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Das gleiche Angebot könnte dann auch anderen Arbeitssuchenden ohne Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine solche Beschäftigung könne beispielsweise bei gemeinnützigen Organisationen, kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften erfolgen. 

DK

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