Kommunalverbändezurück

(GZ-6-2019)
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► Deutscher Landkreistag:

 

Für gleichwertige Lebensverhältnisse

 

Der Deutsche Landkreistag hat sich gegen den Vorschlag der SPD gewandt, wonach die Grundsteuer künftig allein von den Eigentümern getragen werden soll. Laut Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke „wäre es völlig sachwidrig, vom bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzugehen“. Die ohnehin nicht einfache Reformdiskussion sollte sich auf die Kernfragen konzentrieren. „Dazu gehört nicht eine ohne Not herbeigeholte Debatte um die Lastenverteilung zwischen Mietern und Eigentümern“, so Henneke.

Die Grundsteuer bilde wie keine andere eine direkte Beziehung zu den Einwohnern in einer Gemeinde ab: „Das ist bei Mietwohnungen der Mieter und gerade nicht der Eigentümer, der oft hunderte von Kilometern entfernt wohnt und die Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, sonst aber mit der Gemeinde rein gar nichts zu tun hat.“ Die Mieter seien es daher auch, die als Einwohner
die kommunalen Infrastrukturen nutzen. „Dieses wichtige steuerliche Band zwischen Gemeinden und Einwohnern darf nicht zerschnitten werden“, machte Henneke deutlich.

Novellierung auf Grundlage bestehender Realitäten

Über den jeweiligen kommunalen Hebesatz sei die Grundsteuer daher nicht nur notwendigerweise bei den Einwohnern vor Ort direkt spürbar, sondern könne von diesen auch über die demokratischen Einflussmöglichkeiten gestaltet werden. „Die Höhe der Hebesätze ist seit jeher Sache der Kommunalvertretungen und muss dort politisch gegenüber allen Einwohnern verantwortet werden. Das soll und muss auch so bleiben.“

Generell gehe es dem Deutschen Landkreistag bei der Reform der Grundsteuer darum, zu einer Novellierung auf der Grundlage bestehender Realitäten zu gelangen. „Wir sprechen uns daher für eine wertabhängige Reform aus, die die Situation auf den Wohnungsmärkten unverzerrt widerspiegelt. Das bedeutet auch, dass in herausgehobenen Wohnlagen mehr Grundsteuer anfällt als in Gebieten mit schwachem Wohnungsmarkt. Der Wert einer Immobilie muss sich bereits aus Gerechtigkeitsüberlegungen heraus in der Grundsteuerlast abbilden“, betonte der Hauptgeschäftsführer.

Gleichwertigkeitsdiskussion

Nicht einverstanden ist der Deutsche Landkreistag auch mit den Empfehlungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Förderimpulse künftig stärker als bislang auf die ostdeutschen Städte und Ballungszentren zu konzentrieren. „Würden wir das machen, wäre die zu Recht geführte Gleichwertigkeitsdiskussion bereits hier und heute beendet. Denn das hieße, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nahezu vollkommen von der Wirtschaftsförderung abzukoppeln“, unterstrich Henneke.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten rund um die geplante 5G-Frequenzauktion hat sich der Verband indes für ein konsequentes Vorgehen ausgesprochen. Nach den Worten von Landkreistagspräsident Landrat Reinhard Sager muss ein tatsächlich flächendeckender Mobilfunkausbau oberste Priorität haben. Bei dieser Zielformulierung bereits Abstriche zu machen – etwa indem man sich damit zufrieden gibt, lediglich die Haushalte zu versorgen –, führe zu einem Mobilfunk erster und zweiter Klasse. Um eine echte Flächendeckung zu erreichen, seien verschiedene Wege denkbar: „Von uns präferiert werden Versorgungsauflagen gerade für unrentable Gebiete. Weitere Instrumente sind Roaming oder als letztes Mittel auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft.“

Es dürfe nicht mehr in Zweifel gezogen werden, dass Deutschland überall mit 5G versorgt werden müsse. „Die ‚Milchkanne‘ ist hierfür kein schlechtes Bild. Ohne eine ordentliche Flächendeckung mit der wichtigsten Infrastruktur dieser Zeit stellen sich viele Fragen nach wirtschaftlicher Entwicklung in 10 oder 20 Jahren erst gar nicht.“ Es sei eine in höchstem Maße naive Hoffnung, mit Globalisierung und Strukturwandel meinen mithalten zu können, wenn man sich bei 5G und Glasfaser bestenfalls im europäischen Mittelfeld befindet, erklärte Sager.

Grundsätzlich wandte er sich gegen die Bezugsgröße, mit der die Versorgung üblicherweise angegeben werde: „Bei 5G kann man – anders als beim Breitband – ja bereits deshalb nicht auf zu versorgende Haushalte abstellen, weil es sich eben gerade um Mobilfunk handelt. Wenn Google Maps z. B. nur auf dem heimischen Rechner funktioniert, ist damit niemandem gedient. Der Mehrwert solcher Apps liegt doch in ihrer mobilen Nutzung, gerade auch außerhalb der bewohnten Gebiete. Beim Mobilfunk vor allem auf eine Versorgung der Haushalte abzustellen, ist geradezu absurd.“

Staatliche Infrastrukturgesellschaft

Aus diesem Grunde sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur nachdrücklich zu kritisieren, im Rahmen der bevorstehenden Auktion auf den Erlass von Auflagen für eine flächendeckende Versorgung auch jenseits der Wohngebiete und der wichtigsten Verkehrswege verzichtet zu haben. „Für besonders zweifelhaft halten wir überdies die Entscheidung der Bundesnetzagentur, wonach diese Versorgungsauflagen entlang bestimmter Verkehrswege schon dann als erfüllt gelten, wenn auch nur ein Anbieter ein Netz errichtet hat. Um unter diesen Umständen Funklöcher für die Kunden anderer Anbieter zu vermeiden, sollte die Möglichkeit bestehen, die Mobilfunkbetreiber zum lokalen Roaming zu verpflichten“, hob der DLT-Präsident hervor. „Das kann und darf kein Tabu sein. Ultima ratio könnte auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft sein, wie sie für den Autobahnbau bereits gegründet wurde.“

Am Ende sei eine wirkliche Flächendeckung eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse. „Es kann doch nicht sein, dass gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land als eines der wichtigsten Politikziele dieser Legislaturperiode allseits beschworen werden, um im gleichen Atemzug zu sagen: Leider gilt das aber nicht für 5G. Das darf insbesondere nicht die Sichtweise des Bundes sein“, bemerkte Sager abschließend.

DK

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