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(GZ-17-2016)
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Neues Dienstrecht in Bayern:
 
Erster Preis für beste Gesetzgebung
 

„Der Freistaat steht zu seinen Beamten. Sie leisten hervorragende Arbeit und haben erstklassige Rahmenbedingungen mehr als verdient“, sagte Finanzminister Dr. Markus Söder anlässlich der Verleihung des 1. Preises der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für das „Neue Dienstrecht in Bayern“ als das beste deutsche Gesetz.

Die Preisverleihung fand am vergangenen Dienstag in Berlin statt. „Dies ist der erste Preis für alle bayerischen Beamtinnen und Beamten. Er ist für uns Ansporn, das hohe Niveau nicht nur zu halten, sondern im Interesse Bayerns weiter auszubauen“, so Söder weiter. Der Finanzminister wies auch auf die im Bundesvergleich mit an der Spitze liegende Bezahlung der bayerischen Beamtinnen und Beamten hin: „Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein als in anderen Bundesländern: der Vorsprung der bayerischen Besoldung beträgt im Vergleich zu Berlin oder Brandenburg mittlerweile bis zu 15 Prozent.“ Im Vergleich zu NRW erhält ein bayerischer Steuerhauptsekretär im Jahr rund 1.300 Euro mehr.

Bereits zum fünften Mal hat die DGG die Preise für gute Gesetzgebung vergeben, mit denen hervorragende Akte auf dem Gebiet der Rechtssetzung ausgezeichnet werden. Das Bayerische Finanzministerium hat die Jury, der auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle angehört, mit dem „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“ überzeugt. Das Gesetz setzt die mit der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegangen Kompetenzen im Bereich des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts für Landesbeamtinnen- und beamte um. „Die Auszeichnung zeigt die Vorteile von Länderkompetenzen in der Gesetzgebung“, so Söder.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2011 haben sich die Beschäftigungsbedingungen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu anderen Bundesländern stetig verbessert. Mit der Abschaffung des alten Laufbahngruppensystems zugunsten einer einheitlichen Leistungslaufbahn und einem modernen Besoldungsrecht hat sich Bayern an die Spitze in der Bundesrepublik gesetzt.

rm

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