„Wir leben in einer Gesellschaft, in der Gemeinsinn Hilfe braucht, um dauerhaft zu wirken. Viele Menschen haben das Bedürfnis anderen zu helfen und das gesellschaftliche Leben in Mering zu fördern. Es soll mit der Stiftung für Mering eine Basis geschaffen werden, die dauerhaft in sozialen, kulturellen, sportlichen, denkmalschützerischen, heimatkundlichen und naturschützerischen Bereichen Chancen eröffnet und fördert“, so Hans-Dieter Kandler in seinem Grußwort.
Jeder ist herzlich willkommen, sich mit seinem Engagement an der Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens zu beteiligen. Wichtig ist dabei, dass die Stiftung für Mering nicht die Pflichtaufgaben der Gemeinde ersetzt. Vielmehr werden gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke erfüllt. Diese sind sehr vielfältig und erstrecken sich von A wie Altenhilfe über Brandschutz und Rettung, Heimatpflege, Jugendhilfe oder Sport bis zu W wie Wohlfahrt. Mit der Stadtsparkasse Augsburg und der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG hat sich die Marktgemeinde für die Umsetzung ihrer Stiftungsidee kompetente Partner ins Boot geholt.
Mit der Heimat verbunden
Stolz präsentieren Bürgermeister Hans-Dieter Kandler und Cornelia Kollmer, Kuratoriumsvorsitzende HAUS DER STIFTER, die unterschriebene Errichtungsurkunde. Hans-Dieter Kandler ging auch gleich mit gutem Beispiel voran und warb anlässlich seines 60. Geburtstags anstelle von persönlichen Gaben um Spenden für die Stiftung für Mering.
„Bürgerinnen und Bürger, die sich eng mit ihrer Heimat Mering verbunden fühlen und die Marktgemeinde weiter vorwärtsbringen wollen, haben mit ihrer Spende nun eine schöne Gelegenheit dazu beizutragen“, so Cornelia Kollmer.
Die Stiftungsarbeit kann durch Spenden, die unmittelbar für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden, oder durch Zuwendungen zur Erhöhung des Stiftungsvermögens unterstützt werden. Zuwendungen ab 500 Euro werden zu 80% zur Erhöhung des Vermögens und zu 20% als Spende verwendet. Zuwendungen unter diesem Betrag werden zu 100% als Spende für die Stiftungszwecke verwendet. Zuwendungen, die als Spende gekennzeichnet sind, werden unabhängig von deren Höhe für die Stiftungszwecke verwendet.