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(GZ-9-2020)
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► Stufenplan:

 

Erste Schritte für Rückkehr von Krankenhäusern zum Regelbetrieb

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Stufenplans zur flexibleren Auslastung der Krankenhauskapazitäten

 

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt angesichts der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Zahlen darauf, dass bereits ab Mitte Mai dieses Jahres die ersten Schritte für eine Rückkehr bestimmter Krankenhäuser zum Regelbetrieb erfolgen könnte. Huml betonte in München: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Stufenplans, den der Ministerrat beschlossen hat. Klar ist dabei: Wir werden nicht das Risiko eingehen, dass eine zu rasche Abkehr von der jetzigen Linie die bisherigen Erfolge zunichte macht.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die bayerischen Krankenhäuser stehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie weiter vor einer großen Herausforderung. Die gute Nachricht ist: Unser schnelles und konsequentes Vorgehen hat bislang eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert. Es hat sich gezeigt, dass die Strategie der Staatsregierung richtig war. Aber auch planbare Krankenhausbehandlungen sind wichtig – deshalb wollen wir sie je nach Lage wieder ermöglichen. Wir beobachten genau, wann wieder Kapazitäten dafür frei sind.“

Huml erläuterte: „Klar ist aber auch: Derzeit besteht kein Grund zur Entwarnung. Angesichts der besonderen Betroffenheit von Bayern bei der Corona-Pandemie gilt es, mit der gebotenen Vorsicht zu agieren und jede Erleichterung fortwährend im Hinblick auf Belastung der Kliniken und die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwägen.“

Der Ministerrat hatte am 21. April 2020 den vom bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschlagenen Stufenplan zur flexibleren Auslastung der Krankenhauskapazitäten beschlossen. Huml betonte: „Dieser Stufenplan erlaubt eine schrittweise und vorsichtige Rückkehr in den Regelbetrieb - sofern dies unter Infektionsschutzaspekten vertretbar ist und alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen innerhalb der Einrichtung getroffen wurden.“

Zum einen sollen alsbald reine Privatkliniken und psychosomatische Einrichtungen aus der Pflicht zur Bereithaltung ihrer Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten entlassen werden, sodass dort wieder ein gewisser Regelbetrieb beginnen kann. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Betrieb unter Infektionsschutzaspekten vertretbar ist und alle Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen innerhalb der Einrichtung getroffen werden.

Zum anderen soll zumindest teilweise auch Reha-Einrichtungen und zugelassenen Akutkrankenhäusern eine vorsichtige Rückkehr in den Regelbetrieb ermöglicht werden. Hierüber entscheiden die Regierungen je nach Auslastung und Situation des Versorgungsgeschehens vor Ort in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen ärztlichen Leitern. Bei Akutkrankenhäusern ist zudem die Zustimmung des Gesundheitsministeriums als Krankenhausplanungsbehörde einzuholen.
Die Ministerin fügte hinzu: „Corona wird noch lange das Geschehen in den Kliniken beeinflussen - teils mehr, teils weniger stark, je nach lokaler Betroffenheit.“

Die Umsetzung des Stufenplans wird derzeit in enger Abstimmung mit den Regierungen vorbereitet. Zunächst muss eine Bestandsaufnahme vor Ort gemacht werden, welche reinen Privatkliniken und psychosomatischen Einrichtungen ggf. weiter für die Krise in Bereitschaft bleiben müssen. Außerdem ist zu klären, welche Maßgaben des Infektionsschutzes die Kliniken auf ihrem Rückweg in die Normalität erfüllen müssen.

Die Staatsregierung hatte im März 2020 wegen der zu diesem Zeitpunkt exponentiell wachsenden Zahl von Corona-Infektionen und den Erfahrungen insbesondere in Italien veranlasst, dass die freien Kapazitäten an bayerischen Krankenhäusern erhöht werden. Aus diesem Grund wurden sämtliche zugelassene Kliniken, aber auch reine private Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen verpflichtet, planbare Behandlungen zurückzustellen, soweit das im Einzelfall medizinisch vertretbar war. Notfallbehandlungen waren immer möglich und werden es auch künftig sein.

Huml unterstrich: „Im Grundsatz bleibt der Freistaat Bayern auch nach einer Stabilisierung der Infektionsraten bei dieser Linie. Nach wie vor wird große Anstrengung darauf verwendet, insbesondere die Intensivbehandlungskapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit zu erhöhen und die Einrichtungen auch auf wieder steigende Patientenzahlen vorzubereiten.“ Die Ministerin fügte hinzu: „Es gilt insgesamt, alle Wachsamkeit darauf zu verwenden, dass trotz Erleichterungen im öffentlichen Leben die Situation weiter unter Kontrolle bleibt.“

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