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(GZ-7-2020)
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► Kommunale Handlungsfähigkeit aufrechterhalten:

 

Die Bayerische Gemeindeordnung, die Digitalisierung und ein update

 

Mit Blick auf den Schutz vor weiterer Verbreitung des Corona-Virus hat das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben an Landratsämter, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirke Empfehlungen zur Vorgehensweise bei öffentlichen Sitzungen dieser kommunalen Gremien gegeben. Vorangegangen waren ein Schreiben des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Landshuter Stadtrat Rudolf Schnur sowie eine Anfrage von KPV-Landesvorsitzendem Landrat Stefan Rößle (Donau-Ries).

Laut Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums werden die Gremien gebeten, „Sitzungen dieser kommunalen Gremien bis auf weiteres auf ein Mindestmaß zu beschränken und den rechtlichen Rahmen, den Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung bieten, zu nutzen, um in der derzeitigen Situation entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Entwicklung der Lage flexibel entscheiden zu können“.

Den Städten und Gemeinden wird empfohlen, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss einzusetzen bzw. die Ferienzeiten eines bestehenden Ferienausschusses hieran anzupassen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation sei dies auch analog für Kreistage anzuwenden.

Für diesen Fall hält es das Innenministerium – ungeachtet des für Sitzungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes – ausnahmsweise für zulässig, Umlaufbeschlüsse im schriftlichen oder elektronischen Verfahren zu fassen. Ein Umlaufbeschlussverfahren könnte freilich allenfalls von den Gesundheitsbehörden aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet werden.

Der CSU-Fraktionvorsitzende im Landshuter Stadtrat, Rudolf Schnur, hatte sich im Vorfeld wie folgt geäußert:

„Wenn es zu einer Krisensituation kommt, müssen ehrenamtliche Gemeinde- und Stadträte feststellen, dass die Gemeindeordnung seit Jahrzehnten hinsichtlich moderner Sitzungsformen stillsteht.“ Dabei seien Telefon- und Videokonferenzen, zumindest Abstimmungen im Umlaufverfahren durch Telekommunikationsgeräte wie Telefax oder E-Mail, fester Bestandteil im Wirtschaftsleben und zum Teil auch schon in der öffentlichen Verwaltung.

Sicheres Online-Banking ist Schnur zufolge millionenfaches Tagesgeschäft und Standard. Für Entscheidungen in Gemeinde- und Stadträten sei das freilich alles kein Thema. Hier bestehe persönliche Anwesenheitspflicht. Von Übertragung der Stimme mittels Datenleitungen keine Spur.

„Jetzt in Zeiten des Coronavirus entfallen Sitzungen aus Vorsichtsgründen, da die meisten Sitzungen öffentlich durchgeführt werden sollen“, so der Fraktionschef. Sein Appell: „Höchste Zeit für den Ministerpräsidenten, seinen Innenminister und den bayerischen Landtag, der Gemeindeordnung ein update zukommen zu lassen und der modernen Technik Geltung zu verschaffen!“

Kommunale Handlungsfähigkeit aufrechterhalten

In einem Schreiben an Kommunalminister Joachim Herrmann hatte der KPV-Landesvorsitzende, Landrat Stefan Rößle, darauf verwiesen, dass „gerade wir als politische Entscheider in der Verantwortung stehen, der Gesundheit der Bevölkerung, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Ämtern höchste Priorität einzuräumen“. Deshalb würden derzeit vielerorts alle kommunalen Gremiensitzungen abgesagt.

Leider würden dadurch auch essenzielle Beschlüsse wie Haushaltsverabschiedungen, die entscheidend für die kommunale Arbeitsfähigkeit sind, lange hinausgezögert, betonte Rößle. Wichtige Projekte könnten so nicht weiterverfolgt bzw. dieses Jahr noch umgesetzt werden.

Aus diesem Grund hatte der Landrat Minister Herrmann gebeten, prüfen zu lassen, ob in Ausnahmefällen eine Beschlussfassung der kommunalen Gremien im Umlaufverfahren ggf. über eine Gesetzesänderung ermöglicht werden könnte. Damit sei die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen schwierigen Zeiten noch wirksamer aufrechtzuerhalten.

 

DK

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