Im August 2019 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Damit soll die Bauleitplanung substanziell verbessert werden, vor allem im Hinblick auf die „Wasserrisiken“. Diese bestehen in Form von lokalen Starkregenereignissen nahezu überall, auch fern von Bächen und Flüssen.
Konkrete Hilfestellung
Mit dem Hochwasserschutzgesetz II und seinem bauleitplanerischen Abwägungsgebot für Belange des Hochwasserschutzes auch außerhalb von Überschwemmungsgebieten entstand in der Praxis teilweise Verunsicherung.
Wie soll diese Abwägung aussehen? Was muss man als Kommune oder Planer tun, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun? Die Arbeitshilfe soll genau hier konkrete Hilfestellung für den Planungs- und den Abwägungsprozess geben. Grundsätzlich gilt, je früher die Problemstellungen in der Planung erkannt werden, desto größer und kostengünstiger ist das Spektrum an Lösungsmöglichkeiten.
Die Arbeitshilfe besteht aus folgenden vier Teilen
Risikomanagement in der Bauleitplanung:
Einführung in die Ziele und Akteure zur Risikoreduktion
Hilfestellung für den Planungs- und Abwägungsprozess:
Wegleitung durch unterschiedliche Aspekte und Gefahren (in Form eines Fragebogens), als Basis für eine umfassende abschließende Wertung
Vorschläge für Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan:
Erläuterung des Grundprinzips „Vermeiden, Ausweichen, Widerstehen, Nachgeben“, sowie Bereitstellung konkreter Textbausteine für Bebauungspläne
Anhang:
Darstellung des Rechtsrahmens und Literaturhinweise
Neue Wege der Kommunikation
Bewusst hat man sich bei der Arbeitshilfe vom klassischen Vorschriftenstil entfernt und will den Kommunen und Planern helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen, die richtigen Fragen zu stellen, zutreffende Antworten zu finden und so eine umfassende Abwägung durchführen zu können. Um in der Bauleitplanung die unterschiedlichsten Anforderungen „unter einen Hut“ bringen zu können, müssen die Anforderungen rechtzeitig konkret für den betreffenden Planungsraum identifiziert werden.
Die Randbedingungen unterscheiden sich von Fall zu Fall und die lokalen Erfahrungen und Kenntnisse müssen einfließen. Hier gibt es in der Regel kein eindeutiges „schwarz“ oder „weiß“. Ziel der Arbeitshilfe ist somit die Unterstützung sowohl der Kommune, aber auch der von den Kommunen beauftragten Planungsdienstleister.
Vermeidung von Risiken
Insgesamt steht in der Arbeitshilfe der vernünftige und umfassende Umgang mit den Risiken im Mittelpunkt. Bei allen Überlegungen sollte an erster Stelle die Vermeidung der Risiken z.B. durch die Freihaltung der gefährdeten Bereiche von sensibler Nutzung stehen. Oft sind solche Flächen jedoch für weniger sensible Nutzungen durchaus geeignet, z.B. Grün- und Freizeitflächen, Straßen oder Plätze.
Die Arbeitshilfe wurde gemeinsam mit Praktikern erstellt. Weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden ausdrücklich begrüßt und berücksichtigen wir gerne in einer überarbeiteten Version.
Ausblick: Nur wenn wir von Anfang an MIT dem Wasser (und zwar als Lebensgrundlage, aber auch als -bedrohung) und nicht dagegen planen, können wir gemeinsam zukunftsfähige, nachhaltige und lebenswerte Lösungen finden. Dazu wäre eine feste „Installation“ eines Planungsauftaktgespräches mit allen Beteiligten in der sog. „Planungsphase 0“ sicherlich hilfreich.
Neben den Risiken aus „zu viel Wasser“ müssen natürlich auch die Risiken aus Dürre und Hitze betrachtet werden, wobei mit den konzeptionellen Ansätzen des „Schwammstadt-Prinzips“ häufig beide Risikogruppen wirkungsvoll verringert werden können.
Links:
www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/kommunen/vor_dem_hochwasser/index.htm
www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/hochwasser/kommunen.htm
Dr. Ing. Andreas Rimböck
Stellvertretender Vorsitzender
DWA-Landesverband Bayern