Von Ingrid Hannemann, KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, München und Hubert Schmitt, Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V., Berlin
Nach der aktualisierten Bayerischen Bestattungsverordnung, die seit 01.04.2021 in Kraft ist, ist nunmehr auch in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen die sarglose Bestattung möglich. Entgegen vielen Medienberichten ist vorab festzustellen, dass die Sargpflicht durch die genannte Regelung nicht aufgehoben ist. Sie ist gelockert worden. „Der Friedhofsträger kann Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen“.
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