Gastbeiträgezurück

(GZ-21-2015)
Gastbeiträge
Planungs- und Bauaufgaben:
 
Vergabewahnsinn - made in Germany?
 

Gastbeitrag von Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Wer kennt nicht das Problem: Die Schule muss saniert oder ein neuer Kindergarten gebaut werden. Eigentlich eine überschaubare Planungs- und Bauaufgabe. Wäre da nicht das Vergaberecht.

Derzeit sind Planungsleistungen ab 207.000 Euro europaweit über ein VOF-Verfahren auszuschreiben. In den meisten Fällen war dieser Schwellenwert bei den zitierten kleineren Bauaufgaben nicht oder höchstens für die Architektenleistung erforderlich, da bislang die einzelnen Planungsdisziplinen wie Architektur, Tragwerksplanung, Haustechnik, Elektrotechnik, Vermessung usw. separat betrachtet werden konnten.

Nicht so nach dem derzeitigen Entwurf der künftigen Vergabeverordnung VgV. Dort soll nun festgelegt werden, dass die Honorare sämtlicher Planungsleistungen für ein Bauvorhaben zusammengezählt und dem derzeitigen Schwellenwert von 207.000 Euro gegenübergestellt werden müssen. Überschreitet die Summe der einzelnen Planungshonorare diesen Wert, müssten künftig für alle diese Planungsleistungen dem bisherigen VOF-Verfahren vergleichbare europaweite Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

Ein Beispiel: Die Baukosten für einen Kindergarten betragen netto 1.200.000 Euro. In der Regel machen die Planungskosten für derartige Projekte ca. 20 % aus, hier also 240.000 Euro. Bislang wäre für keine der Planungsleistungen, da separat zu betrachten,  ein VOF-Verfahren nötig. Künftig wird dagegen für jede Planungsleistung unabhängig von dem jeweiligen tatsächlichen Honorar ein solches Verfahren erforderlich.

Immenser Aufwand und höhere Kosten

Abgesehen von den immensen Aufwendungen sowohl auf Bewerber- als auch Auftraggeberseite können diese Verfahren von vielen kleineren Verwaltungseinheiten nur mit externen Beratern abgewickelt werden. Allein dafür fallen pro Planungsdisziplin Kosten von 5.000 bis 10.000 Euro an.

Der Wahnsinn wird offensichtlich: Für die Vergabe einer Planungsleistung von wenigen Tausend Euro entstehen zusätzliche Beraterkosten in derselben Größenordnung wie das eigentliche Planungshonorar.

Baukultur und Qualität gefährdet

Völlig absurd wird der neue Ansatz in der Vergabeordnung bei Objekten in dieser Größenordnung, wenn dann bei der gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistung für keine der Leistungen mehr eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird, da der dafür geltende Schwellenwert von 5.186.000 Euro bei weitem nicht erreicht wird. Mancher der Vergabeordnung unterliegende Auftraggeber würde in Versuchung geraten, durch die gemeinsame Vergabe von Bau- und Planungsleistung eine europaweite Ausschreibung zu umgehen. Das Ziel aus Brüssel - mehr europaweite Ausschreibungen - würde ins Gegenteil verkehrt: Werden im Bereich der Objektgrößen bis zu 5.000.000 Euro bislang wenigstens Teile der Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben, wäre das bei der geplanten Vergaberechtsänderung nicht mehr der Fall. Die bewährte Baukultur und -qualität sichernde Trennung von Planung und Bauausführung würde auf dem Altar des Vergaberechts geopfert.

Eine weitere Ausweichstrategie ist die Vergabe aller Planungsleistungen an einen Generalplaner. Bereits jetzt zeigt sich bei europaweiten Ausschreibungen eine Tendenz zur Bevorteilung von großen Planungsgesellschaften. Diese sind mit den europaweiten Vergabeprozessen weit besser vertraut und mit Referenzprojekten deutlich besser gerüstet als unsere meist regional und kleinteilig strukturierten Architektur- und Ingenieurbüros. Generalplanerleistungen können die meisten davon sicher nicht anbieten. Erst recht nicht, wenn hierzu im europaweitem Vergabeverfahren umfangreiche und objektspezifische Referenzen vorgelegt werden müssen.

Negative Konsequenzen für Mittelstand

Beide Aspekte – Generalübernehmer- und Generalplanervergabe – führen zu erheblichen Strukturänderungen mit mittelstandsfeindlichen Konsequenzen: Neben der Aufgabe der bewährten Trennung von Planung und Ausführung mit ihrer hohen Bedeutung für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz käme es zum Verschwinden vieler regionaler Architektur- und Ingenieurbüros und zur Konzentration auf wenige, meist internationale Großbüros in den Ballungszentren. Die mittelständischen Büros mit selten mehr als 10 bis 15 Mitarbeitern fänden abseits privater Kleinaufträge keinen relevanten Markt mehr, obwohl gerade sie als vertraute und kompetente Partner mit regionalem Verantwortungsbewusstsein die Interessen ihrer öffentlichen Auftraggeber vertreten und auch in Krisenzeiten zu den Rettungsankern in der Region gezählt haben.

Nachteile für Kommunen und Auftraggeber

Auch auf Seite der öffentlichen Auftraggeber stünde künftig der Aufwand in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum Ertrag. Denn mit der geplanten Neuregelung steigt nicht nur der Verwaltungsaufwand auf ein kaum mehr handbares Maß. Auch die Kosten für die Durchführung der Verfahren werden deutlich steigen. Und das liegt weder im Interesse der Kommunen noch der Bürgerinnen und Bürger.

Die Politik ist jetzt gefragt: Der Wahnsinn für alle Beteiligten – Auftraggeber wie Auftragnehmer – muss gestoppt werden. Lösungsmöglichkeiten bieten die Beibehaltung der bisherigen getrennten Betrachtung der Planungsleistungen oder – wie bei den Juristen mit 750.000 Euro bereits geschehen – eine deutliche Anhebung des Schwellenwertes auf etwa 1.000.000 Euro. Dies entspräche dem korrespondierenden Schwellenwert für Bauleistungen.

Ein Verstecken hinter Europa ist hier falsch am Platz!

 
Dr. Werner Weigl

Der Autor des GZ-Gastbeitrages: Dr.-Ing. Werner Weigl. Bild: Birgit Gleixne

WW

GemeindeZeitung

Gastbeiträge

GZ Archiv

Kolumnen & Kommentare aus Bayern

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung