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(GZ-4-2021)
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► Clubhouse:

 

Nur ein Trend oder ein neuer Kanal für die Behördenkommunikation?

 

Von Dr. Stefan Döring, Fachlicher Leiter Digitale Kommunikation, IT-Referat der Stadt München

Clubhouse ist aktuell in aller Munde. In der Serie #ExplainIT, die auf www.muenchen.digital abrufbar ist, sehen wir uns die App etwas genauer an: Warum ist die Begeisterung so groß? Ist Clubhouse etwas für Behörden und worauf sollten Nutzerinnen und Nutzer beim Thema Datenschutz achten? Hier finden Sie die Antworten.

Clubhouse – ein soziales Netzwerk zum Zuhören

Die Möglichkeit, sich im Internet mit bekannten und fremden Menschen zu allen möglichen Themen auszutauschen, ist nicht neu. Es gibt mittlerweile zahlreiche soziale Netzwerke wie Twitter oder Linked-In, bei denen man auf unterschiedlichen Wegen seine Interessen mit anderen teilen kann. Auch Clubhouse, die App der hierzulande noch unbekannten US-Amerikanischen Firma Alpha Exploration, ist ein soziales Netzwerk. Nur basiert dieses nicht auf Text-Nachrichten, Bilder oder Videos, sondern lädt zum Zuhören ein.

Clubhouse bietet eine Plattform für Gespräche in Echtzeit, etwa so wie in einer Telefonkonferenz oder einer Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung. Bei den Themen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. In Kategorien wie Sport, Politik, Kunst und Unterhaltung ist für alle etwas dabei.

Anders als in den bekannten sozialen Netzwerken können aber keine schriftlichen Kommentare oder ein „Gefällt mir“ per Knopfdruck hinterlassen werden. Man kann sich aktiv nur per Audiofunktion an einer Diskussion beteiligen – oder einfach nur zuhören.

Bei der Anmeldung legt man bis zu fünf Interessengebiete fest. Auf dieser Basis werden einem sogenannte Communities, also Gemeinschaften, die sich zu bestimmten Themen zusammengeschlossen haben, vorgeschlagen. Alle Mitglieder können im Rahmen dieser Communities Gesprächsräume eröffnen – für alle zugänglich oder für bestimmte Nutzerinnen und Nutzer beschränkt.

Wie viele Nutzerinnen und Nutzer die App inzwischen hat, wollen die Betreiber nicht preisgeben. Der Wert, der bisher von Investoren finanzierten App, wird aber jetzt schon auf über 100 Millionen Dollar geschätzt.

Kann jede und jederbei Clubhouse mitmachen?

Nein. Der Zutritt zum Netzwerk ist bisher eingeschränkt. Anmelden kann man sich nur, wenn man eine Einladung von einer anderen Nutzerin oder einem anderen Nutzer bekommen hat. Alternativ gibt es eine Warteliste, deren Abarbeitung aber unklar ist. Eine weitere Zugangsbeschränkung ist, dass die App aktuell nur für das Apple Betriebssystem iOS verfügbar ist.

Laut den Clubhouse-Betreibern läuft die App bisher in einer Art Testversion, bei der zu viele Nutzerinnen und Nutzer das System überlasten könnten. Sicherlich steckt hinter der Strategie der Verknappung aber auch ein gehöriges Stück Marketing. Der eingeschränkte Zugang regt die Neugierde potenzieller Nutzerinnen und Nutzer an.

Aber auch wenn man eine der begehrten Einladungen erhalten hat und sich bei der App anmelden konnte, heißt das nicht, dass man automatisch überall mitreden kann. Die Betreibenden des jeweiligen Gesprächsraumes bestimmen, welche Mitglieder nicht nur zuhören, sondern auch sprechen dürfen. Aus einem sehr interaktiv angelegten Format wird so für viele Nutzerinnen und Nutzer eher ein Podcast. Ein Weg dieses Problem zu umgehen, ist selbst Räume zu gründen und andere für die eigenen Inhalte zu gewinnen.

Viele offene Fragen zum Datenschutz bei Clubhouse

Beim Thema Datenschutz gibt es bei Clubhouse noch erheblichen Verbesserungsbedarf. So können neue Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich nur unter Eingabe einer Mobilfunknummer hinzugefügt werden. Datenschützerinnen und Datenschützer mahnen, dass es technisch bereits bessere Lösungen mit gleichem Funktionsumfang gibt.

Wer die App mit allen Funktionen nutzen will, muss zudem allerhand Daten teilen. Beispielsweise das eigene Adressbuch auf dem Telefon. Ohne diesen Zugriff können in der App keine Freunde eingeladen werden. Diese Freigabe betrifft zwangsläufig auch unbeteiligte Kontakte. Deren Einverständnis liegt dafür nicht vor. Auch ist aktuell mehr als unklar, was mit den ganzen Daten passiert oder wofür sie verwendet werden.

Problematisch ist außerdem, dass Clubhouse bislang keine direkte Option zur Löschung des eigenen Profils anbietet. Diese muss umständlich per E-Mail angefragt werden. Was nach der Anfrage passiert, wie der Prozess gestaltet ist und ob die persönlichen Daten tatsächlich gelöscht werden, bleibt unklar. Auch bei den eigenen Beiträgen in Gesprächsrunden besteht ein Problem. Nach Aussagen der Betreiberfirma werden Gespräche aufgezeichnet und für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Das soll die Nachverfolgbarkeit möglicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen sicherstellen. Wehren kann man sich dagegen nicht.

Möglicherweise verstoßen die Datensammel-Praktiken von Clubhouse sogar gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da das Betreiberunternehmen Alpha Exploration keinen Sitz in der EU hat, ist eine rechtliche Verfolgung allerdings schwierig.

Wie heikel das Thema Datenschutz ist, zeigt sich deutlich daran, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Betreiber der Clubhouse-App im Januar 2021 abgemahnt hat. Auch der Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit verlangt von den Betreibern der Clubhouse-App Auskunft über den Schutz der Privatsphäre.

Clubhouse für Behörden?

Grundsätzlich sollte sich Behördenkommunikation an den Kanälen ausrichten, in denen die Zielgruppen sich austauschen und informieren. Neue Apps im Auge zu behalten und auszutesten, ist daher nicht nur legitim, sondern Aufgabe von Social Media Beauftragten.

Aus unserer Sicht ist Clubhouse grundsätzlich auch für Organisationen interessant. Die App folgt dem Trend der beliebten Podcasts und trifft augenscheinlich einen Nerv. In den Diskussionsrunden lässt sich Wissen vermitteln und können Themen diskutiert werden.

Clubhouse ist auch ein möglicher Kanal für Behörden, um mit Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Partizipation ins Gespräch zu kommen. Für unsere Events sehen wir Einsatzmöglichkeiten für Diskussionsrunden – gerade bei digitalen Veranstaltungen. Auch für Personalgewinnung und -marketing kann die App interessant sein. Allerdings sieht Clubhouse aktuell keinen Betrieb durch Organisationen vor.

Gleichzeitig wird der größere Teil der Gesellschaft aktuell ausgeschlossen. Denn viele Menschen haben kein iPhone. Angesichts der vielen weiteren offenen und durchaus problematischen Datenschutzthemen bleibt bei allem Hype zudem ein großes Fragezeichen. Dieses ist so groß, dass sich aus unserer Sicht ein Einsatz für Behörden aktuell nicht empfiehlt und sogar verbietet. Wir jedenfalls beobachten erst einmal von außen.

Dr. Stefan Döring, Fachlicher Leiter Digitale Kommunikation, IT-Referat der Stadt München

 

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