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(GZ-20-2022)
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► Erziehungsberatungen nach wie vor häufigste Hilfeart im Jahr 2021:

 

Mehr junge Menschen benötigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2021 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch im Jahr 2021 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg sind mehr Jungen bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (57,0 Prozent) als Mädchen bzw. junge Frauen.

Für 67.567 junge Menschen wurden im Jahr 2021 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Das sind 2,8 Prozent mehr als im Jahr 2020. Für 64 509 wurden Hilfen im Jahr 2021 beendet, was einem Rückgang von 0,5 Prozent entspricht. Für 83.397 junge Menschen dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an, ein Plus von 2,0 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhalten von den jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 23.899 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28. Dabei fand bei 8 196 jungen Menschen die Beratung vorrangig gemeinsam mit der Familie statt, in 12.927 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2.776 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst.

19.291 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31. Der Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von 18.703 dieser Personengruppe zeigt eine Zunahme von 3,1 Prozent.

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a erhalten 15.316 Personen. Hier ist gegenüber dem Vorjahr (14.739) eine Zunahme von 3,9 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgen 11.845 ambulant/teilstationär, 3.283 in einer Einrichtung und 188 bei einer Pflegeperson.

7.587 junge Menschen werden in Vollzeitpflege nach § 33 betreut (2020: 7.839 Personen), 6.661 werden in einem Heim oder einer betreuten Wohnform nach § 34 erzogen (2020: 7.028 Personen).

Darüber hinaus werden 589 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 1.912 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 5.159 erhalten Einzelbetreuung nach § 30 und 158 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach§ 35. 2.825 junge Menschen erhalten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28-35).

Über alle Hilfearten hinweg sind 57,0 Prozent, absolut gesehen 47.533, deutlich mehr Jungen und junge Männer als 35.864 Mädchen und junge Frauen auf Hilfen und Beratungen angewiesen. Die Anteile der Jungen bzw. jungen Männer lagen bei den einzelnen Hilfearten zwischen 50,0 Prozent (Vollzeitpflege nach § 33) und 73,3 Prozent (Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32).

 

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