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(GZ-23-2020)
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► Forstschäden-Ausgleichsgesetz:

 

Unzulässiger Eingriff in den Markt

 

Der Bundesrat sprach sich für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes aus. Mit einer Beschränkung des Fichteneinschlags auf 85 Prozent soll auf das Überangebot im Rohholz und den Einbruch des Holzpreises reagiert werden. Steffen Rathke, Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), sieht in dem Verordnungsentwurf eine untragbare ordnungspolitische Maßnahme.

„Nach wie vor lehnt die Holzwirtschaft ordnungspolitische Eingriffe in den Holzmarkt strikt ab. Eine Marktregulierung kann nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und hat dem Schutz der Marktteilnehmer und der Sicherung des Wettbewerbs zu dienen. Dies ist hier insgesamt nicht gegeben:

Die Unternehmen der Forstwirtschaft und Holzindustrie haben in den letzten drei Jahren auf das Überangebot infolge von Sturm und Käferkalamitäten reagiert. Es wurde auf betrieblicher Ebene der Einschlag beschränkt, die Holzimporte wurden durch die Industrie zugunsten eines regionalen Einkaufes zurückgefahren und die Rohholzlager, wo behördlich zugelassen, massiv ausgebaut.

Die Bundes- und Landespolitik hat nach drei Jahren Krise im Wald immer noch nicht die notwendige Novellierung des über 30 Jahre alten und gegen EU-Recht verstoßenden Forstschäden-Ausgleichsgesetzes eingeleitet. Was wir brauchen, sind keine Markteingriffe, sondern unbürokratische Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Regelungen für temporär höhere Transportgewichte; eben ein ganzheitliches Krisenmanagement. Der Bundesregierung stehen zudem auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes alle regulatorischen Mittel zur Verfügung, um die für die Waldbesitzer notwendigen Steuererleichterungen auch ohne dieses Gesetz sicherzustellen.“

  

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