Kern des Reformkonzeptes ‚BMZ 2030‘ ist eine neue Qualität der Zusammenarbeit.
„Wir fordern von unseren Partnerländern noch stärker als bisher messbare Fortschritte bei guter Regierungsführung, der Einhaltung der Menschenrechte und im Kampf gegen die Korruption. Eigeninitiative ist der Schlüssel für Entwicklung. Unsere Partnerländer können und müssen selbst mehr leisten. Dazu entwickeln wir gemeinsam Reformprogramme und Schwerpunktansätze und verringern dafür viele Einzelprojekte. Länder, die besonders reformorientiert sind, unterstützen wir verstärkt mit unseren Reformpartnerschaften“, erläutert Bundesminister Müller.
Neue Antworten auf Zukunftsthemen
Mit „BMZ 2030“ werden die Themen konzentriert und dabei neue Antworten auf Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Gesundheits- und Familienpolitik, nachhaltige Lieferketten, Nutzung der Digitalisierung und des Technologietransfers sowie Stärkung von Privatinvestitionen gegeben. Wichtigstes Ziel bleibt aber nach wie vor die Überwindung von Hunger und Armut.
Mit dem Reformkonzept werden gleichzeitig die Kräfte hin zu nachhaltiger Entwicklung gebündelt. Das heißt: neue Partnerschaften zum Schutz der globalen Güter, eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Kirchen, die einen unverzichtbaren Beitrag leisten, um das Überleben der Ärmsten gerade in Krisen- und Flüchtlingsgebieten zu sichern, sowie eine engere Abstimmung mit anderen Gebern, der EU und den multilateralen Institutionen. Vor allem aber wird von den Partnern mehr gefordert. Wegen Korruption fließen jedes Jahr allein aus Afrika 50 Milliarden Dollar illegal ab. Dagegen wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch stärker angehen.
Reformkonzept
Das Reformkonzept beruht Gerd Müller zufolge auf vier Säulen:
- Unsere Partnerländer können und müssen selbst mehr leisten. Eigeninitiative ist der Schlüssel für Entwicklung. Deswegen fordern wir von unseren Partnerländern noch stärker als bisher messbare Fortschritte bei guter Regierungsführung, Einhaltung der Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung.
- Wir setzen mit der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit stärker auf Reformpartnerschaften: Wer reformiert, dem bieten wir eine vertiefte Partnerschaft und zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Diese Reformpartnerschaften werden wir weiter ausbauen.
- Die dritte Säule sind private Investitionen, denn Beschäftigung schafft vor allem die Wirtschaft. Wir werden gezielt Privatinvestitionen, insbesondere von Mittelständlern, in Entwicklungsländern fördern. Dazu bauen wir unter anderem unseren Entwicklungsinvestitionsfonds aus.
- Fairer Handel muss ermöglicht werden. Damit lösen wir die größten Entwicklungssprünge aus. Deswegen setzen wir uns dafür ein, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsstandards in globalen Lieferketten und in allen EU-Freihandelsabkommen zu verankern und durchzusetzen.
17 Ziele der Agenda 2030
Wichtigstes Ziel bleibt die Überwindung von Hunger und Armut und die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Dazu wird die Zusammenarbeit mit den Partnerländern verstärkt. Gleichzeitig werden Themen konzentriert und dabei neue Schwerpunkte zur Umsetzung der Agenda 2030 gesetzt. Dazu wurden fünf „Kernthemen“ und zehn „Initiativthemen“ festgelegt.
Zu den Kernthemen zählen Friedenssicherung, Ernährungssicherung, Ausbildung und nachhaltiges Wachstum, Klima und Energie sowie Umwelt und natürliche Ressourcen. Zudem wird das BMZ seine Maßnahmen im Gesundheitsbereich erweitern. Zu den Initiativthemen gehören unter anderem Bevölkerungsentwicklung und Familienplanung, nachhaltige Lieferketten sowie Digitalisierung. Den wichtigen Bereich der Gesundheit von Mensch und Tier baut das Ministerium mit einer eigenen Einheit Global Health/One Health aus.
Um die neuen Themen so wirksam wie möglich um setzen zu können, werden umfassendere Reformprogramme und Schwerpunktansätze entwickelt und dafür viele Einzelprojekte verringert. Zudem wird intern ein neues integriertes Planungsverfahren gestartet. So wird mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ insgesamt mehr Kohärenz und Effizienz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geschaffen.
In den vergangenen zwölf Jahren hat sich die Welt stark geändert. Da die bisherigen Ländereinteilungen dies nicht mehr abbilden, werden mit „BMZ 2030“ jetzt neue Partnerschaftskategorien eingeführt. Damit kann Deutschland strategischer mit Partnern zum Schutz globaler Güter zusammenarbeiten oder in Krisensituationen wirksam, schnell und flexibel unterstützen.
Partnerschaftskategorien
Die neuen Partnerschaftskategorien sind in bilaterale Partnerschaften, globale Partnerschaften sowie Nexus- und Friedenspartnerschaften unterteilt. Mit den bilateralen Partnerländern verfolgt das BMZ langfristig gemeinsame Entwicklungsziele.
Dazu werden alle entwicklungspolitischen Instrumente eingesetzt. Bei den bilateralen Partnern gibt es zwei besondere Formen, nämlich Reformpartnerschaften (besonders reformorientierte Länder wie Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal, Tunesien werden noch stärker unterstützt, unter anderem mit dem neuen Instrument der Reformfinanzierung) und Transformationspartnerschaften.
Damit werden gezielt die politischen und ökonomischen Transformationsprozesse in der EU-Nachbarschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Serbien, Ukraine) gefördert.
Mit den globalen Partnerschaften (Brasilien, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika, Vietnam, China) arbeitet das BMZ strategisch an der Lösung globaler Zukunftsfragen und dem Schutz globaler Güter wie dem Umwelt- und dem Klimaschutz. Dabei liegt der Fokus grundsätzlich auf Krediten und der Hebelung zusätzlicher Marktmittel.
Im Rahmen von Nexus- und Friedenspartnerschaften wird Menschen in Krisen- und Flüchtlingsregionen (Irak, Jemen, DR Kongo, Libyen, Somalia, Südsudan, Syrien, Tschad, Zentralafrikanische Republik) verstärkt geholfen. Dazu werden vor allem flexible Instrumente wie die Sonderinitiative „Flucht“ eingesetzt und verstärkt internationale Hilfsorganisationen unterstützt.
Die neuen Partnerschaftskategorien sind durchlässig. So können beispielsweise Nexus- und Friedenspartner zu bilateralen Partnern werden. Um die Zukunftsthemen so wirksam wie möglich umzusetzen, wird die direkte staatliche Zusammenarbeit mit den bilateralen Partnern umgesteuert. Einige Länder haben sich erfreulicherweise so entwickelt, dass sie die direkte Unterstützung nicht mehr benötigen. Andere zeigen keine Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen. Deswegen verringert das BMZ die Zahl der Partnerländer, mit denen direkt staatlich zusammengearbeitet wird, von 85 auf jetzt 60.
Wichtig ist: Mit keinem Land wird die Zusammenarbeit beendet, sondern lediglich die Form der Zusammenarbeit verändert. „In Ländern, in denen wir nicht mehr direkt staatlich zusammenarbeiten, stärken wir die Arbeit der Kirchen und der Zivilgesellschaft sowie der EU und multilateraler Institutionen und fördern Investitionen der Privatwirtschaft. Und Menschen, die von Hunger und Not bedroht sind, werden wir in allen Ländern weiterhin unterstützen“, heißt es in dem Reformpapier.
Neuartige Gefahren
Wie Bundesminister Müller abschließend betont, zeige auch die Corona-Krise, „dass unser Leben, unsere Wirtschaft und Arbeitsplätze im Zeitalter des weltweiten Warenaustauschs und Reiseverkehrs massiv mit neuartigen und unberechenbaren Gefahren konfrontiert sind. Die Auswirkungen stellen nicht nur uns vor dramatische Herausforderungen: Am schlimmsten sind die ärmsten Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern betroffen.“
Man könne jetzt nicht einfach zur Normalität der Globalisierung zurückkehren, sondern müsse auch aus der Corona-Krise heraus mit Blick auf die Megatrends unserer Zeit umdenken und neue Wege gehen – „bei unserer Art zu wirtschaften, beim Engagement gegen Klimawandel und Verlust von Wäldern und Biodiversität sowie beim weltweiten Bevölkerungswachstum“.
DK
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