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(GZ-14-2015)
Neues von Sabrina
 
Kleidungsfragen en vogue

Gestern hat mein Chef gesagt...

„Die Kutte macht den Mönch. Sagt man nicht so? Wenn ich es recht verstanden habe, müsste es heutzutage ja heißen, die Kutte macht den Rocker.“ Mein Chef, der Bürgermeister, fieselte sich wieder einmal akribisch durch die sommerlochdünnen regionalen und überregionalen Zeitungen.

Statt jedoch die Berichte über griechische Regierungskomödianten, chinesische Börsenzocker oder den Iran als angeblichen Atom-Paulus groß zu thematisieren, blieb er am Aufreger der Saison hängen: Kleidungsfragen.

Da bewegte zunächst den Bundesgerichtshof das Problem, was Rockerkutten zu verbotenen Kleidungsstücken macht bzw. ob Kutte nicht gleich Kutte ist. Solche Kutten sind eigentlich Lederwesten mit Aufnähern, die die Zugehörigkeit zu einer Gang oder einem Club signalisieren sollen. Am besten so martialisch aufgemacht, dass das Gegenüber des Kuttenträgers geistig schon seinen eigenen Kiefer brechen hört bei dem Gedanken, mit dem Rocker auf unfreundliche Art Bekanntschaft zu machen. Einige dieser Kutten, besser der aufgenähten Logos, sind verboten, weil die dazugehörigen Biker-Clubs als kriminelle Vereinigungen verboten sind. Da diese Clubs aber lokal organisiert sind, kann es sein, dass der Banditen-Club in A-Stadt samt zugehörigen Kutten verboten wurde, der gleichnamige Banditen-Club in B-Stadt aber weiter seinen – selbstverständlich – friedlichen Geschäften nachgehen kann. Die Kutten unterscheiden sich nur durch den Stadtnamen als Zusatz, ansonsten sind die Aufschrift „Banditen-Club“ und das wenig pazifistische Vereinslogo gleich.

Auf die einfache Logik, dass Bandit gleich Bandit sei, ließ sich das Gericht nicht ein. Entscheidend sei, ob der Club als Organisation verboten sei oder nicht. Deshalb sollte man sich, will man entscheiden, ob einem der Anblick eines vollbärtigen Zwei-Zentner-Schranks in Rockerkutte nun einschüchtert oder nicht, ins Kleingedruckte schauen, also auf den Namenszusatz der Herkunftsstadt – dann sieht man, ob der Gentlemen lieb oder böse ist.

Nicht ganz so gruselig, dafür sommerlich heiter war die zweite Meldung rund ums Thema Kleidung. Eine Schulleiterin aus Baden-Württemberg hat an ihrer Schule Hotpants verboten. Also genauer, es ist Schülerinnen verboten, diese kurzen Hosen zu tragen, die zugegebenermaßen immer mehr zu Stringtangas aus Jeansstoff verkommen. Und weil sie schon mal dabei war, wurden auch gleich bauchfreie T-Shirts und Spaghettiträger verboten. Merken Sie was? Richtet sich alles gegen Mädchen! Entsprechend war die Empörung groß. Was hat die Frau gegen Mädchenmode? Ein hilfloser Versuch zu erklären, dass Hotpants auch bei Buben nicht gerne gesehen würden, zog sofort den Hinweis nach sich, dass bei Männermode weniger die Länge der Hosenbeine stört, sondern eher die rückwärtigen Ansichten, wenn der Bund der Baggy Pants zu weit unter der Hüfte getragen wird.

Man merkt, zuverlässig wie das Ungeheuer von Loch Ness oder die Schnappschildkröte am Badesee kommt wieder das Thema angemessene Kleidung in der Schule auf die Tagesordnung. Sicherlich gehört es zum Erziehungsauftrag der Schule, den Kindern und Jugendlichen ein Gespür dafür mitzugeben, welche Kleidung zu welchem Anlass angemessen ist. Auch der Unterschied zwischen Schulhaus und Badesee sollte den Kids näher gebracht werden. Aber warum immer Verbote, die dann so leicht ins Lächerliche gezogen werden können? Besser wäre es doch, die am Schulleben Beteiligten einigen sich auf Mindeststandards der Bekleidung im Schulhaus. Wobei dann vielleicht auch der ein oder andere Lehrer darauf verzichten könnte, am großen Zeh fadenscheinige graue Socken im offenen Birkenstock zu tragen? Stichwort: Ästhetische Erziehung.

Mein Chef, der Bürgermeister, sieht die Sache entspannt. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden – ob mit Kutte oder mit knappen Höschen. Recht hat er, schließlich will auch Shakespeare in seinem „Heinrich VIII“ nicht von der Kleidung auf den Menschen schließen: „Die Kappe macht den Mönch nicht aus.“

Ihre Sabrina

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