Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-20-2015)
Kommentar von Alois Rainer
 
► Alois Rainer, MdB, Stv. Landesvorsitzender der KPV:
 
Asylpolitik: Was sich für die Kommunen ändert

Liebe Leserinnen und Leser,

angesichts der hohen Zahl ankommender Flüchtlinge wird die Prognose des Bundesinnenministeriums von rund 800.000 Flüchtlingen in diesem Jahr weit nach oben korrigiert werden müssen. Damit steht die Bundesrepublik Deutschland vor einer großen Herausforderung, wenn nicht vor der Herausforderung des nächsten Jahrzehnts.

Ähnlich dem Flüchtlingsstrom der neunziger Jahre aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens sind es erneut die Kommunen, die mit der Problematik direkt konfrontiert werden und nun die volle Unterstützung der Bundes- und Landespolitik benötigen. Städte, Gemeinden und Landkreise kommen an die Grenze der Aufnahmefähigkeit oder haben diese bereits überschritten. Gerade der Freistaat Bayern wird im Vergleich zu den restlichen 15 Bundesländern überdurchschnittlich hoch belastet.

Der Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt am 24. September brachte ein Maßnahmenpaket hervor, welches – bei korrekter Umsetzung – spürbare finanzielle Entlastung für die Kommunen bringt.  Demnach unterstützt der Bund die Länder künftig mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber. Hinzu kommen 350 Millionen Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie jährlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau. Die Landesregierungen stehen jetzt in der Pflicht, dieses Geld in vollem Umfang an die Kommunen weiter zu reichen und nicht zur eigenen Haushaltskonsolidierung zu verwenden. Nicht immer ist das in der Vergangenheit passiert. Der Freistaat Bayern, der bereits vor dem Flüchtlingsgipfel eine Vollkostenerstattung gegenüber seinen Kommunen zugesichert hat, geht den richtigen Weg. Andere Bundesländer sollten sich daran orientieren und Bundesgelder wie vereinbart an die Kommunen weiterleiten.

Das bereits ausgearbeitete Asylpaket, welches zum 1. 11. 2015 in Kraft treten soll, enthält weitreichende Änderungen des geltenden Asylrechts und soll Missbrauch vorbeugen. Vielen Forderungen des deutschen Städte- und Gemeindebundes wurde dabei Rechnung getragen:

Mit der Ergänzung Albaniens, Kosovos und Montenegros befinden sich alle Länder des Westbalkans auf der Liste der sicheren Herkunftsländer. Asylbewerber aus diesen Staaten werden bis zum Ende ihres Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und nicht auf die Kommunen oder staatliche Gemeinschaftsunterkünfte verteilt.

Zudem erhöht sich die Aufenthaltsdauer für alle Antragsteller in den Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate und Sachleistungen erhalten gegenüber Bargeld Vorrang. Damit senken wir den Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge merklich und stellen sicher, dass unsere Hilfen jenen Menschen zukommen, die eine wirkliche Bleibeperspektive haben, die aus Angst um Leib und Leben vor Krieg und Verfolgung geflohen sind.

Bei all den zusätzlichen Ausgaben dürfen wir nicht vergessen, dass diese zugesicherte finanzielle Unterstützung der Kommunen erst durch eine solide Haushaltsführung, einer entspannten Situation am Arbeitsmarkt und einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes möglich ist. Die gute Ausgangsposition haben wir uns in den letzten Jahren erarbeitet. Der dauerhafte Verzicht auf neue Schulden ohne Steuererhöhungen ist angesichts der aktuellen Herausforderungen der Flüchtlingskrise kein Selbstläufer, sondern bedarf kluger Entscheidungen, die von allen mitgetragen werden müssen.

Ihr Alois Rainer, MdB Stv. Landesvorsitzender der KPV

GemeindeZeitung

Kolumnen & Kommentare

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung