Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-19-2017)
Kommentar von Stefan Rößle
 

► Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender:

 

Kommunen vor großen Aufgaben

Liebe Leserinnen und Leser,

die politische Nachrichtenlage ist noch immer bestimmt von dem durchaus signifikanten Ausgang der Bundestagswahl und den sicherlich in dieser Konstellation schwierigen Koalitionsverhandlungen. Nur eines dazu: Wir werden als Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) sehr darauf achten müssen, welchen Stellenwert die Kommunen bei der künftigen Bundesregierung haben.

Die kommunalfreundliche Politik muss weitergehen – auch mit einem Jamaikabündnis. Da werden sich die neuen Partner der Union sicherlich erst beweisen müssen.

Dennoch, es ist zwar interessant und auch wichtig zu beobachten, wie sich die große Politik neu aufstellt. Doch wir alle wissen, gleichzeitig dreht sich für uns die kommunalpolitische Welt unentwegt weiter. Eine politische Ebene tiefer, bei uns in Bayern, standen mit den Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2018 ebenfalls enorm wichtige Weichenstellungen an. Seit Jahren unterstützt kein anderes Bundesland seine Kommunen so konsequent wie unser Freistaat. So soll es auch bleiben.

Deshalb haben wir als KPV unsere Vorstellungen gegenüber dem Bayerischen Ministerpräsidenten und den zuständigen Fachministern klar formuliert und dabei unter anderem mehrere Hauptschwerpunkte herausgearbeitet.

Höhere Investitionsförderung nach Art. 10 FAG – Anhebung um 100 Mio. EUR

Die Kommunen brauchen größere finanzielle Spielräume für kommunale Investitionen. Der Bedarf und die Belastungen steigen, neue Aufgaben kommen hinzu. Konkret geht es uns als KPV deshalb u.a. um eine Anhebung der Mittel hinsichtlich Investitionsförderung nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Die Kommunen verfügen insgesamt über einen großen Infrastrukturbestand, dessen Weiterentwicklung und guter Zustand wesentliche Grundvoraussetzung für die Lebensqualität der Bürger, das wirtschaftliche Wachstum und die politische Stabilität darstellt. Für die kommunale Infrastruktur sind Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich – für Neubau, Ausbau, Erhaltung und Ergänzung fehlender Strukturen. Werden Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur vernachlässigt, so führt dies langfristig zu höheren Kosten sowie zum Rückgang von Wachstum und Produktivität.

Gerade im Bereich Schulen und Kindertagesstätten ist der Investitionsbedarf extrem hoch. Eine Vielzahl von Herausforderungen ist dafür verantwortlich – beispielhaft sind zu nennen: Die Ganztagsbetreuung, Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, die Digitalisierung, die Inklusion und die Umstellung auf Gymnasium G9. Hinzu kommen die massiv gestiegenen Kosten im Hochbaubereich allgemein inklusive steigender Nebenkosten (z.B. durch HOAI, Brandschutz und Energiesparverordnung).

Kommunale Investitionen sind nicht nur Voraussetzung für zukünftige Steuereinnahmen vor Ort, für eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Freistaat und gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen im Freistaat. Auch in finanzschwachen Kommunen muss deshalb nicht nur gespart, sondern weiter investiert werden, um eine finanzielle Abwärtsspirale zu vermeiden. Dies gilt auch für den kulturellen Bereich, der als Standortfaktor im Sinne gleichwertiger Lebensbedingungen eine ebenfalls nicht zu vernachlässigende Rolle spielt. Die KPV fordert deshalb eine Anhebung der Fördermittel um 100 Mio. EUR auf dann 600 Mio. EUR als dringend erforderliche Maßnahme.

Förderprogramm für die Sanierung (incl. Ersatzneubau) von kommunalen Schwimm- und Hallenbädern

Bäder bilden nicht nur die Grundlage für den Schwimmunterricht an den Schulen, sie sind aus mehrfacher Hinsicht ein Stück Lebensqualität. Schwimm- und Hallenbäder gehören als essentieller Bestandteil zu unserer Erholungs- und Freizeitkultur für alle Generationen vor Ort, besonders für Familien. Sie sind dadurch Standortfaktoren für die Attraktivität von Kommunen als Wohn- und Lebensraum.

Auch als wichtige Sport- und Wettkampfstätten für Vereine und Veranstaltungen werden sie genutzt. Schwimmen fördert darüber hinaus generationsübergreifend die Gesundheit der Menschen. Für die durch den demografischen Wandel zunehmende Anzahl von Senioren verkörpert Schwimmen oftmals die einzige Sportart, die zur Gesundheitsförderung ausgeübt werden kann. Außerdem belegen alarmierende Zahlen, dass immer weniger Kinder schwimmen können. Da müssen wir was tun!

Die Last liegt bei den Gemeinden, die öffentlichen Bäder zu erhalten und zu finanzieren. Gleichzeitig müssen immer mehr Bäder geschlossen werden, deren Sanierung nicht für die kommunalen Haushalte darstellbar ist. Diese Herausforderung ist in Anlehnung an das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse auch eine staatliche Aufgabe und erfordert somit dringend eine Beteiligung des Freistaats.

Die KPV fordert deshalb ein Förderprogramm für die Sanierung (inklusive Ersatzneubau) von kommunalen Schwimm- und Hallenbädern im Sinne des Breitensports und hinausgehend über eine Förderung als reine Schulsportanlagen. Übrigen ist auch das bestehende Förderprogramm für Schulsportanlagen deutlich verbesserungswürdig.

Deutlich höhere Krankenhausförderung notwendig – Anhebung auf 700 Mio. EUR

Kommunale Krankenhäuser sichern maßgeblich die Gesundheitsversorgung – gerade im ländlichen Raum. Sie verkörpern wichtige Stand-ort- und Wirtschaftsfaktoren vor Ort sowie große Arbeitgeber, die im Gegensatz zu vielen Privaten weitgehend ohne lohndrückende Personalgesellschaften auskommen.

Der Bau und der Unterhalt der Gebäude sowie eine moderne, dem medizinischen Fortschritt angemessene Ausstattung sowie das Einhalten von verschiedensten Qualitätsstandards und die Aufrechterhaltung gute Arbeitsbedingungen für das Personal bringen hohe Kosten mit sich. Konkret anstehende und kostenintensive Großprojekte (vorwiegend in den Ballungszentren) sowie bestehende Verpflichtungen hinsichtlich bereits genehmigter Maßnahmen dürfen zu keinem Investitionsstau für dringend notwendige, neue Projekte führen, die in großer Vielzahl flächendeckend in Bayern vorhanden sind. Die KPV fordert deshalb, dass die 500 Mio. EUR nach Art. 12 FAG, die in Bayern seit 2013 für den Bau und die Ausstattung von Krankenhäusern jährlich zur Verfügung stehen, deutlich auf 700 Mio. EUR angehoben werden.

Mehr Mittel für Staatsstraßen

Etliche Staatsstraßen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden funktionierenden Infrastruktur muss der Freistaat hier mehr finanzielle Mittel aufwenden.

Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass ich die Aufzählung von notwendigen Leistungen und Unterstützungen in Richtung der Kommunen - innerhalb und außerhalb des Finanzausgleichs – jetzt noch seitenweise fortsetzen könnte. Denn Aufgaben, Projekte und neue Ideen gibt es reichlich vor Ort.

Doch es gilt auf der anderen Seite auch Schwerpunkte zu setzen und dafür Partner zu finden. So gelingt es der KPV durch die enge Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden, die ich diesem Zusammenhang auch einmal betonen möchte, immer wieder alle unsere Argumente zu bündeln und bei der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Landtag zielgerichtet zu platzieren. Der Erfolg gibt uns bislang Recht. Dementsprechend soll es auch bei Finanzausgleich 2018 sein – zum Wohl der Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden, für eine aktive kommunale Selbstverwaltung und letztendlich für die Menschen vor Ort.

Ihr Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender

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