Der Bayerische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition das Bayerische Digitalgesetz beschlossen. Bundesweit das erste seiner Art, schafft es rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen über zukunftsfähige digitale Angebote verfügen und diese sicher nutzen können. Wer will, soll aber auch weiterhin aufs Amt gehen können. Das neue Digitalgesetz tritt am 1. August in Kraft.
|