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(GZ-21-2019)
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► Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz:

 

Bayerisches Glasnost gefordert

 

Ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz soll Korruption verhindern und die demokratische Meinungsbildung stärken – so fordern es FDP und Freie Wähler. Die CSU sieht jedoch den Schutz personenbezogener Daten gefährdet. Bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Bayerischen Landtag diskutierten die Parteien entsprechende Regelungen.

Mit einem Informationsfreiheitsgesetz will die FDP die Auskunftsrechte Bürgern gegenüber stärken. „Wir beantragen ein bayerisches Glasnost“, erklärte FDP-Fraktionschef Martin Hagen bei der Ersten Lesung. Unter dem Schlagwort „Glasnost“ wird die ab 1985 durch Gorbatschow eingeleitete Reformpolitik bezeichnet, die darauf abzielte, das gesamte staatliche Handeln in der Sowjetunion für das Volk transparenter zu gestalten. Jeder Bürger müsse sich über staatliches Handeln informieren dürfen, forderte Hagen.

Dies sorge für Transparenz, verhindere Mauscheleien und Korruption und trage dazu bei, Missstände aufzudecken. Neben Sachsen und Niedersachsen sei Bayern das einzige Bundesland ohne entsprechende Regelungen. Besonders kritisierte Hagen, dass die Auskunftsrechte der Bürger im Freistaat durch den verbindlichen Nachweis eines berechtigten Interesses an den jeweiligen Informationen beschränkt seien. Die Vorgabe stelle eine unnötige Hürde dar.

Datenschutz in Gefahr

Gegen die Ausweitung der Informationsrechte sprach sich Petra Guttenberger (CSU) aus. Transparenz sei wichtig, dürfe aber nicht über den Schutz personenbezogener Daten und von Geschäftsgeheimnissen gestellt werden. Für den passenden Interessenausgleich sorge seit 2015 das novellierte bayerische Datenschutzgesetz.

In diesem sei auch geregelt, dass Bürger ein berechtigtes Interesse für ihr Auskunftsbegehren nachweisen müssten. Liege dieses vor, bestehe ein allgemeines Informationsrecht in Form von Akteneinsicht oder der Übersendung von Kopien. So oder ähnlich sei es auch in anderen Ländern geregelt.

„Ein völlig voraussetzungsfreier Auskunftsanspruch ist in keinem dieser Gesetze gegeben“, betonte Guttenberger.

Veröffentlichung „pro-aktiv“ Grüne und SPD kündigten ihre Unterstützung an, forderten aber noch über den FDP-Vorstoß hinausgehende Auskunftsrechte für die Bürger.

Nach Ansicht von Katharina Schulze (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) sollten Behörden dazu verpflichtet werden, Daten und Akten „pro-aktiv“ öffentlich zu machen, soweit keine personenbezogenen Inhalte dagegensprächen.

„Öffentliche Daten gehören öffentlich gemacht, private Daten bleiben privat“, gab Schulze als Devise aus. Die „antiquierten Regelungen“ in Bayern seien für das Land „peinlich“. SPD-Fraktionschef Horst Arnold ergänzte, in einem modernen Staat begegneten sich Verwaltung und Bürger auf Augenhöhe.

Der „Bürger als Bittsteller“ passe nicht in dieses Szenario. Für die AfD erinnerte Christoph Maier an die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Dazu gehöre auch das Informationsrecht der Bürger. Allerdings müsse dabei der Datenschutz gewährleistet sein, um den politischen Missbrauch der Informationen zu vermeiden. Hier sei der FDP-Entwurf „lückenhaft“.

FW fordern Transparenz

Auch die FREIEN WÄHLER sprachen sich für größere Informationsfreiheit aus, wollen den FDP-Entwurf aber aus Rücksicht auf den Koalitionspartner CSU und wegen diverser Mängel ablehnen. „Transparenz ist eines unserer Herzensanliegen“, sagte der FW-Abgeordnete Alexander Hold. Man werde deshalb auch innerhalb der Koalition weiter dafür kämpfen.

„Der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen ist eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten.

Wir sind der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen, sondern auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessern sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung stärken würde.

Die Einführung eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes ist daher unerlässlich. Dafür werden wir uns auch in Zukunft bei unserem Koalitionspartner einsetzen.“

Anja Schuchardt

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