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(GZ-17-2019)
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► Bayerisches Kabinett:

 

Landarztquote und Krippengeld

 

Der Bayerische Ministerrat hat zahlreiche sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. An den Beratungen dazu haben auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände teilgenommen, da für die Bayerische Staatsregierung in diesen Politikfeldern der enge Schulterschluss mit den Kommunen besonders wichtig ist.

Mit dem Start des bayerischen Krippengelds zum 1. Januar 2020 will der Freistaat ein weiteres starkes Signal für die Wertschätzung der Familien setzen. Laut Gesetzentwurf sollen Eltern bei den Kita-Kosten mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Monat entlastet werden. Der Freistaat wird hierfür jährlich ca. 105 Mio. Euro aufwenden. Von dem Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab deren ersten Geburtstag bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Im Anschluss werden die Familien dann über den Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für die gesamte Kindergartenzeit entlastet. Diese Unterstützung leistet die Staatsregierung bereits seit 1. April 2019.

Einkommensgrenzen

Das Krippengeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro jährlich für einen Haushalt mit einem Kind gezahlt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Zudem stockt die Staatsregierung die erfolgreiche Sonderinvestitionsförderung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter auf. Das ursprüngliche Ziel von 42.000 neuen Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung ist bereits so gut wie erreicht. Die Gemeinden werden dabei zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz mit einer Sonderinvestitionsförderung
massiv unterstützt.

Das Ausbauziel soll auf insgesamt 50.000 Plätze aufgestockt werden mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von rund 127 Mio. Euro. Außerdem wird die Antragsfrist um ein Jahr bis 31. August 2020 verlängert. Auch ist vorgesehen, 10.000 Hortplätze zu schaffen.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Darüber hinaus verstärkt Bayern nochmals den Fokus auf die Ausbildung und Ansiedlung von Ärzten im ländlichen Raum. Der Ministerrat bringt dafür die Landarztquote für Medizinstudenten auf den Weg. Ab dem Wintersemester 2020/21 sind bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze pro Wintersemester in Bayern für diejenigen Studenten reserviert, die später als Hausärzte im ländlichen Raum tätig werden wollen. Den Bedarf, anhand dessen sich die Quote bemisst, ermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Abhängig vom prognostizierten Bedarf werden rund 90 Studienplätze im Rahmen der Landarztquote vergeben.

Für den Beginn eines Medizinstudiums im Rahmen der Landarztquote ist die Abiturnote nicht mehr entscheidend. Vielmehr erhalten auch diejenigen Bewerber eine Chance, die fachlich sowie praktisch bereits in einem Gesundheitsberuf qualifiziert und gleichzeitig an einer Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert sind. Mit Annahme des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Studium und Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in einer Region zu arbeiten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist. Zu erwarten ist, dass die Ärzte in dieser Zeit enge Bindung zu ihrem Arbeitsort aufbauen und langfristig dort tätig sein werden.

Angehende Landärzte werden außerdem mit einem Stipendium unterstützt. Stipendiaten erhalten 600 Euro pro Monat für maximal vier Jahre, wenn sie sich verpflichten, die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet zu absolvieren und danach mindestens 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein.

Bundesweiter Vorreiter

Bundesweiter Vorreiter ist Bayern bereits mit dem Ausbildungsprogramm „Beste Landpartie Allgemeinmedizin“. Dabei arbeiten Lehrkrankenhäuser mit Hausarztpraxen im ländlichen Raum zusammen. Studenten werden zudem durch Wohnungsangebote, Projektarbeit, Notdienstwochenenden und eine intensive Betreuung durch Mentoren bereits während des Studiums in den ländlichen Regionen eingebunden.

Das Programm läuft seit dem Wintersemester 2018/19 an der Technischen Universität München für die Standorte Dillingen, Mühldorf am Inn und Eichstätt/Kösching sowie seit dem Sommersemester 2019 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für die Standorte Forchheim/Ebermannstadt, Kulmbach/Stadtsteinbach, Weißenburg/Gunzenhausen und Scheßlitz/Burgebrach. Es soll nun auf weitere Regionen des Freistaats, zunächst in Unterfranken, ausgeweitet werden.

Um der insgesamt hohen Nachfrage nach Ärzten gerecht zu werden, baut Bayern auch das Angebot an Medizin-Studienplätzen weiter aus. Rund 1.500 zusätzliche Medizinstudienplätze werden ab 2019 an der Universität Augsburg geschaffen. Hinzu kommen 600 neue Medizin-Plätze am Medizincampus Oberfranken in Bayreuth. Damit ist der Freistaat bundesweites Vorbild.

Eine wohnortnahe medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, ist ein klares Ziel der Bayerischen Staatsregierung und wesentlicher Bestandteil des Koalitionsvertrags. So sollen künftig Kommunen kräftiger unterstützt werden, die sich besonders für den Erhalt und die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung vor Ort engagieren möchten. Hierzu soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Förderprogramm der Staatsregierung aufgelegt werden.

Flächendeckende Versorgung mit Hebammen

Konsequent ausgebaut wird auch die akademische Hebammenausbildung mit dem Ziel, die dauerhafte flächendeckende Versorgung von Familien und Müttern mit Hebammen in ganz Bayern weiter zu verbessern. Nach Landshut, München und Regensburg wird der Studiengang Hebammenwesen jetzt auch an nordbayerischen Hochschulstandorten eingerichtet.

Der Ministerrat beschloss dazu vier weitere Standorte für das Hebammenstudium: die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, die Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg zusammen mit den Bamberger Akademien für Gesundheits- und Pflegeberufe der Sozialstiftung Bamberg, die Julius-Maximilians-Universität Würzburg und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Bayernweit ist an sieben Hochschulen die akademische Hebammenausbildung möglich. Die ersten Studiengänge starten diesen Herbst an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg und an der Katholischen Stiftungshochschule München, im Herbst 2020 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Ein weiterer Standort im Regierungsbezirk Schwaben soll folgen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen und entscheidend für die Lebensqualität – besonders für Menschen mit Behinderung. Die Staatsregierung startet deshalb bereits in diesem Jahr das Sonderinvestitionsprogramm „Konversion von Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe“, und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant. In 2019 stehen 12,2 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen vier Konversionsprojekte mit je 24 Wohnplätzen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken in Angriff genommen werden.

Unterstützung für Frauen, Wohnungs- und Obdachlose

Auch die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose wird zielgerichtet weiter ausgebaut. Wesentlicher Baustein ist die Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern. Die Hilfeangebote auf der Straße sowie das Unterkunftsangebot sollen gestärkt werden, aber auch Beratung und Prävention können im Fokus stehen. Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern wird als Verbrauchsstiftung mit Sitz in Augsburg gegründet; das Stiftungsvermögen beträgt zum Start fünf Millionen Euro.

Darüber hinaus unterstützt die Staatsregierung die vorrangig zuständigen Kommunen beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen. So können staatliche Fördermittel sowohl für Aus- und Umbau in Frauenhäusern als auch für die Verbesserung der Personalausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen/Notrufen beantragt werden. Zur Entlastung der Frauenhäuser sollen „Second-stage-Projekte“ modellhaft erprobt werden, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern, die den besonderen Schutz in einem Frauenhaus nicht oder nicht mehr benötigen, ein neues bedarfsgerechtes Hilfsangebot anzubieten. Überdies sollen Fachstellen für Täterarbeit gefördert werden. Zudem ist die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt geplant.

DK

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