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(GZ-15/16-2019)
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► 100 neuen Regelungen für einen verbesserten Natur- und Artenschutz in Bayern:

 

Landtag rettet die Bienen

 

Eine bessere Vernetzung der Biotope, mehr Blühstreifen entlang von Straßen und Äckern und weniger Lichtverschmutzung – drei der rund 100 neuen Regelungen für einen verbesserten Natur- und Artenschutz in Bayern, die ab dem 1. August in Kraft treten. Der Landtag hat mit großer Mehrheit das Artenschutzvolksbegehren „Rettet die Bienen“ sowie das von CSU und Freien Wählern ergänzend eingebrachte „Versöhnungsgesetz“ verabschiedet. Für zusätzliche Aufgaben und Belastungen erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen in Höhe von 70 Millionen Euro im Jahr.

Entlang von Gewässern muss künftig ein mindestens fünf Meter breiter Grünstreifen von landwirtschaftlicher Nutzung frei bleiben. Der Einsatz von Pestiziden soll generell eingeschränkt, der Öko-Landbau deutlich ausgeweitet werden.

Im Februar hatten mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren für Artenvielfalt unterschrieben. Es ist damit das erfolgreichste in der Geschichte des Freistaats. In namentlicher Abstimmung votierten 167 Abgeordnete für die Annahme des Volksbegehrens. In der vorangegangenen Debatte warb Eric Beißwenger (CSU) für die Annahme der Gesetzesvorlagen. Mit dem „Versöhnungsgesetz“ gelinge es, für die Landwirte unbillige Härten zu beseitigen. „Vor uns liegt ein Gesellschaftsvertrag des Miteinanders, der Ökologie und Landwirtschaft versöhnt“, sagte Beißwenger.

CSU-Agrarsprecher Martin Schöffel betonte, die Landwirte dürften „nicht an den Pranger gestellt“ werden. Dank des staatlich geförderten Vertragsnaturschutzes würden sie schon seit Jahrzehnten auf weiten Flächen für eine ökologische Bewirtschaftung sorgen.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann nannte die Annahme des Volksbegehrens einen „großen Tag für den Arten- und Naturschutz in Bayern“. Die nun beschlossenen Maßnahmen würden „nicht zum Spaß“ umgesetzt, sondern zur Bekämpfung des dramatischen Artenschwundes im Freistaat. Ausdrücklich lobte er das konstruktive Vorgehen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Söder: Innovatives Handeln erforderlich

Dieser stellte die Annahme der Gesetze in ihrer Bedeutung auf eine Stufe mit der Gründung des bayerischen Umweltministeriums 1970 und sprach von einem „ganz wichtigen Tag für Bayern“. Die Herausforderung des Artenschutzes mache innovatives Handeln erforderlich. „Wer möchte, dass Bayern so schön bleibt, wie es ist, der muss etwas verändern“, sagte Söder. „Wir allein können die Welt nicht retten, aber wir leisten unseren Beitrag für unser Land und zeigen damit anderen, wie es geht.“

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erkannte in den Gesetzen einen „Mehrwert für den Artenschutz“. Für die Umsetzung müssten nun alle Bürger ihren Beitrag leisten. Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl hob den im Versöhnungsgesetz verankerten Bildungsauftrag hervor. Damit werde bereits an den Schulen der Grundstein für Artenschutz und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen gelegt.

„Wir wollen echte Lösungen und nicht nur Lippenbekenntnisse!“ Das ist die Position des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) zu Söders „Versöhnungsgesetz“ zur Artenvielfalt, dem Verband und Landwirte weiter skeptisch gegenüber stehen.

Bauernpräsident Walter Heidl sagte, entscheidend seien Lösungen, die Bienen und Bauern gleichermaßen gerecht würden. Der Bauernverband habe zuletzt bei vielen Veranstaltungen und Gesprächen mit Politikern versucht, „bäuerliche Anliegen und Erfahrungen in die Diskussion rund ums Volksbegehren einzubringen und der Landwirtschaft Gehör zu verschaffen“. 

Kritik am Versöhnungsgesetz

SPD-Fraktionschef Horst Arnold bekräftigte das Ja seiner Partei zum Volksbegehren und das Nein zum „Versöhnungsgesetz“. „Dieses verwässert, verwirrt und verschleiert den ursprünglichen Willen des Volksbegehrens“, sagte er. Die SPD-Landtagsfraktion hatte acht Änderungsanträge eingebracht, unter anderem zum Verbot der Fassadenbeleuchtung ab 23 Uhr zum Schutz der Insekten und zu naturnaher Umgestaltung von Gärten. Beim „Versöhnungsgesetz“ verweigerten SPD und AfD ihre Zustimmung. Die AfD kündigte gegen das Gesetzgebungsverfahren eine Verfassungsklage an.

Anja Schuchardt

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