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(GZ-12-2019)
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► Asyl und Migration:

 

Gesetzespaket verabschiedet

 

Der Deutsche Bundestag hat das bislang größte Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration verabschiedet. Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer stellen die insgesamt sieben Gesetze, davon fünf in der Federführung des BMI, eine „Zäsur in der Migrationspolitik“ dar. Ausdrückliche Zustimmung kam von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Der Regierungskoalition sei „ein wichtiger Kompromiss gelungen, der uns auch in Bayern in vielen Bereichen helfen wird“.

Im Einzelnen beinhaltet das Paket u.a. folgende Elemente: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Geordnete Rückkehr Gesetz, Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (insbes. Wohnsitzregelung), Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Je nach wirtschaftlichem Bedarf ermöglicht es Hochschulabsolventen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung die Einreise. Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung werden Hochschulabsolventen gleichstellt. Daneben sind Verbesserungen von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren, eine verstärkte Sprachförderung und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland erforderlich.

Klare Regeln ...

Wie Bundesinnenminister Seehofer erläuterte, „braucht Zuwanderung klare Regeln. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für eine geordnete und gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, die unsere Wirtschaft so dringend braucht. Nach Jahrzehnten der politischen Debatte ist dies eine historische Weichenstellung für eine moderne, kluge und zukunftsgerichtete Einwanderungspolitik in unserem Land. Jetzt kommt es darauf an, dass wir das Gesetz zusammen mit der Wirtschaft unbürokratisch mit Leben füllen.“

Bayerns Innenminister Herrmann zufolge werden mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung zur Erwerbsmigration künftig ausgeweitet. „Dabei ist es gelungen, klar zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl zu trennen. Das war uns gerade in Bayern ein besonderes Anliegen.“

... und Sanktionen

Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland wieder verlassen. Die Praxis zeigt, dass dies in vielen Fällen nicht geschieht. Mit dem Geordnete Rückkehr Gesetz werden die in der Praxis noch fehlenden rechtlichen Instrumentarien geschaffen, damit der Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht entschlossen handeln kann. Mit dem Gesetz wird eine besondere Passbeschaffungspflicht eingeführt und die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ geschaffen, die mit Sanktionen verknüpft ist.

Weiter abgesenkt werden die Ausweisungsschwellen bei Straftaten. Ein schweres Ausweisungsinteresse kann bereits bei rechtkräftiger Freiheitsstrafe von sechs Monaten begründet sein. Seehofer: „Wenn der Staat bei der Durchsetzung des Rechts inkonsequent ist, schwindet das Vertrauen der Bevölkerung. Mit dem Geordnete Rückkehr Gesetz wollen wir verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen.“

Nach Herrmanns Worten werden mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz Fehlanreize zur illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im Bundesgebiet beseitigt. Insgesamt sieht Herrmann das deutsche Asylsystem gestärkt: „Nur wenn abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Gesellschaft dauerhaft erhalten werden.“

Insgesamt wird laut Seehofer mit dem Maßnahmenpaket die gesetzliche Balance zwischen notwendiger und gesteuerter Zuwanderung auf der einen Seite und konsequentem staatlichen Handeln bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht auf der anderen Seite geschaffen.“

DK

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