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(GZ-9-2019)
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► Bayerns Finanzminister Albert Füracker:

 

Die neue Grundsteuer braucht eine umfassende Länderöffnungsklausel

 

Nach Äußerungen aus Kanzleramt und Bundesinnenministerium Bewegung in der Debatte Unterstützung für Bayerische Forderung.

„Bei der Grundsteuer kommt jetzt Bewegung in die Sache. Nachdem sich auch die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister deutlich geäußert haben, muss auch der Bundesfinanzminister Scholz einsehen: wieder im Kern denselben extrem bürokratischen Vorschlag zu machen, hilft nicht weiter. Er muss den Ländern endlich ermöglichen, eigene Regelungen für die Grundsteuer zu schaffen“, stellte der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker klar.

Eine umfassende Länderöffnungsklausel entspricht dabei auch der ausdrücklichen Forderung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Mit den Positionen von Kanzleramt und Bundesinnenministerium hat der Gesetzentwurf im Bundeskabinett keine Mehrheit. Der bayerische Finanzminister dazu:

„Wenn der Bundesfinanzminister hier der Hoffnung war, dass Bayern alleine kämpft, liegt er falsch.“

„Der vorgelegte Referenten-Entwurf zur Reform der Grundsteuer ist nichts Neues – er ist enttäuschend. Er geht teilweise sogar hinter das zurück, was bereits vereinbart war und stellt lediglich eine – zum Teil sogar noch weiter verschlechterte – Zusammenfassung der bisherigen Scholz-Positionen dar. Dass ein solcher Vorschlag für Bayern nicht ansatzweise akzeptabel ist, müsste eigentlich klar sein“, so Füracker.

„Im Ergebnis bedeutet das: es braucht eine Lösung mit einer umfassenden Länderöffnungsklausel! Dann kann jedes Land selbst entscheiden, ob es das aufwändige Reformmodell des Bundesfinanzministers tatsächlich übernehmen will. Es muss dann aber auch die Konsequenzen in seinen Finanzämtern tragen. Wir in Bayern wollen jedenfalls eine für alle Beteiligten einfache, unbürokratische und nachvollziehbare Lösung““, erklärte er.

 

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