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(GZ-8-2019)
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► Statt Enteignungspopulismus:

 

Mehr und schneller bauen

 

Die Bayerische Staatsregierung und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich in der derzeit in Berlin stattfindenden Debatte über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen gegen entsprechende Bestrebungen der Grünen gewandt. Wie Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich einer bayerischen Bundesratsinitiative zur Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen für Mitarbeiterwohnungen feststellte, „kann sich die Situation auf den Wohnungsmärkten nachhaltig nur dann entspannen, wenn ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Das heißt bauen, bauen, bauen!“ Durch Enteignungen entstehe dagegen keine einzige neue Wohnung.

Notwendig seien vor allem mehr private Investitionen in den Wohnungsbau, um eine bedarfsgerechte Neubautätigkeit zu gewährleisten, betonte der Minister. Kurzfristig müss-
ten Maßnahmen ergriffen werden, um preistreibende Faktoren zu beseitigen. „Hierzu gehört, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Mietvorteile gewähren, aus steuerrecht
lichen Gründen gezwungen wer-den, Mieterhöhungspotenziale auszuschöpfen.

Durch eine steuerliche Entlastung verbilligter Vermietungen an Arbeitnehmer entstünden darüber hinaus auch Anreize für Unternehmen, mehr in den Werkswohnungsbau zu investieren.“

Konkret geht es nach den Worten von Füracker darum, dass nicht jedes Unterschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Vermieter zu einem geldwerten Vorteil führen soll.

Gerade in hochpreisigen Regionen ist die Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber zu attraktiven Konditionen durchaus verbreitet und notwendig zur Gewinnung von Personal. Die Staatsregierung fordert deshalb einen gesetzlichen Toleranzbereich von bis zu 35 Prozent, durch den der Mietanpassungsdruck deutlich abgemildert würde.

Erst wenn die tatsächliche Miete unterhalb dieser Nichtaufgriffsgrenze liegt, soll steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegen. Dieser soll zusätzlich künftig mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden können.

Darüber hinaus will die Staatsregierung steuerliche Nachteile für private Mieter beseitigen, die ihre Mieterhöhungspotenziale über Jahre hinweg nicht ausgeschöpft haben.

Unterschreitet der tatsächliche Mietzins 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, kann der Vermieter Werbungskosten, d. h. Schuldzinsen, Abschreibungen, Gebäudeversicherungen etc., nur noch anteilig steuerlich geltend machen. Bayern will die Grenze auf 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete absenken. Dies würde insbesondere privaten Kleinvermietern entgegenkommen, die mitunter auch aus sozialen Gründen die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben.

Bauminister Hans Reichhart bezeichnete „die ständigen Forderungen aus der linken Ecke nach Enteignungen von Immobilienbesitzern“ als „schwachsinnige Debatte von vorgestern“. Enteignungen würden die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen.

„Wir brauchen neuen Wohnraum, der mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geschaffen werden muss“, so Reichhart: „Nur mit mehr Angebot auf dem Markt werden wir den aktuellen Herausforderungen begegnen können.“ Investoren abzuschrecken, die mehr Wohnraum schaffen wollen, sei kontraproduktiv. Die Investitionsfreudigkeit lasse in Berlin bereits nach, wodurch auf dem Wohnungsmarkt zusätzlicher Druck entstehe.

Kompliziertes Verfahren

Auch der Deutsche Städteund Gemeindebund warnt vor dem Irrglauben, durch Enteignungsphantasien könne die Wohnraumnot in Ballungszentren wirksam bekämpft werden. Enteignungsverfahren seien überaus langwierig, kompliziert und oftmals erfolglos. Sie dauerten durch die Rechtsmittelinstanzen teilweise Jahrzehnte und seien regelmäßig nur in Einzelfällen, aber nicht in großem Umfang möglich.

Aus Sicht des Kommunalverbandes muss mehr und schneller gebaut werden. Zudem seien überflüssige Standards, die das Bauen immer weiter verteuert haben, zu reduzieren. Die Mobilisierung von Bauland für bezahlbare Wohnungen scheitere häufig auch nicht nur an den hohen Kosten, sondern auch an den Konflikten mit dem Umwelt-, Arten- und Naturschutz. Hier sei dem Bauen - gerade in den extremen Situationen - ein eindeutiger Vorrang einzuräumen. Die Zahl der Bauvorschriften habe sich in den vergangenen Jahren von 5.000 auf 20.000 vervierfacht. Diese Entwicklung gelte es zu stoppen.

Auch das serielle Bauen sei endlich auf den Weg zu bringen, so der DStGB. Wenn für ein bestimmtes Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung erteilt wurde, müsse dies auch in den anderen Bundesländern gelten. Zudem müssten auch bestehende Leerstände genutzt werden.

Hier müsse das Ziel sein, diese Regionen besser mit leistungsfähigem Schienenverkehr zu erschließen, so dass die Menschen auch dort gerne und gut wohnen können und die Ballungszentren entsprechend entlastet werden.

DK

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