Politikzurück

(GZ-12-2018)
gz landespolitik

► Staatsregierung plant Mehrausgaben von 985 Millionen Euro:

 

Zweiter Nachtragsetat 2018 im Landtag eingebracht

Zur Umsetzung der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung im April angekündigten Vorhaben hat die Staatsregierung einen zweiten Nachtragshaushalt für 2018 in Erster Lesung in den Landtag eingebracht. Er sieht zusätzliche Ausgaben des Freistaates in Höhe von 985 Millionen Euro vor. Damit steigen die Staatsausgaben in diesem Jahr auf knapp 61 Milliarden Euro. Eine Neuverschuldung ist damit nicht verbunden da die beabsichtigten Maßnahmen aus Steuermehreinnahmen und aus den Rücklagen in der Staatskasse finanziert werden.

Finanzminister Albert Füracker verteidigte den zweiten Nachtragshaushalt, den ersten unter seiner Verantwortung. Er bezeichnete ihn als „verantwortungsvolles Paket, das Antwort auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen gibt“. Damit werde ein „klarer Akzent“ auf die Förderung der einheimischen Bevölkerung gesetzt, die das zu verteilende Geld erwirtschaftet habe. Auch unter ihm werde Bayern seine solide Haushaltspolitik fortsetzen, betonte Füracker. Trotz erheblicher Mehrausgaben lägen die Rücklagen am Jahresende bei rund sechs Milliarden Euro.

Größter Posten: Landespflegegeld

Größter Einzelposten im zweiten Nachtragsetat ist die vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung angekündigte Einführung des Landespflegegelds, wofür 400 Millionen Euro vorgesehen sind. Das neue Landesfamiliengeld beläuft sich auf 150 Millionen Euro. Für die Eigenheimförderung sind 187 Millionen Euro eingeplant, die Familien in Form einer Zulage und eines Baukindergeldes gewährt werden. Für den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs und die Revitalisierung von Ortskernen gibt es jeweils 100 Millionen Euro. Der Rest verteilt sich überwiegend auf Innere Sicherheit, Umwelt und Landwirtschaft. Bayern setze Zeichen beim Ausbau der Infrastruktur und wahre gleichzeitig die soziale Balance, erklärte Füracker.

Darüber hinaus soll die neue staatliche Wohnbaugesellschaft „BayernHeim“ mit einem Grundkapital von bis zu 500 Millionen Euro ausgestattet werden. Das Geld stammt aus dem Verkauf von E.ON-Aktien. Der Kommunale Finanzausgleich liegt mit 9,5 Milliarden Euro auf Rekordniveau, die Investitionsquote steigt noch einmal auf jetzt 12,4%. Wie sein Vorgänger will der Finanzminister am Ziel eines schuldenfreien Bayern bis 2030 festhalten.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition übte heftige Kritik am 2. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Staatsregierung. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sah – ebenso wie der grüne Fraktionschschef Ludwig Hartmann – in der Gesetzesvorlage einen „Wahlkampf-Geldregen“, der mit der Gießkanne über das Land verteilt werde. Rinderspacher vermisst die Konzentration auf die wirklich wichtigen Herausforderungen wie den sozialen Wohnungsbau, den Ausbau der Kinderbetreuung und die Armutsbekämpfung. Auch fehle der dringend benötigte Investitionsschub in die Ertüchtigung maroder staatlicher Straßen und Brücken sowie kommunaler Schwimmbäder. Zudem fänden sich mehrere Projekte aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder im April im Nachtragshaushalt nicht wieder. So sei „nicht ein Cent“ für dessen Versprechen vorgesehen tausende neue Kita-Plätze zu schaffen. Auch gebe es kein Geld für die Anschaffung neuer Busse und Bahnen für den Öffentlichen Nahverkehr und die Reform der Agentur „Invest in Bavaria“. Ebenso seien keine Finanzmittel für Unternehmensverlagerungen im Haushalt eingeplant. Zukunftsprojekte wie der Hyperloop, Flugtaxis oder das Raumfahrtprogramm „Bavaria One“ seien nicht aufgelistet. Hier würden Wahlkampfversprechen bereits vor dem Wahltag gebrochen, beklagte Rinderspacher.

Hartmann wiederum forderte eine gerechtere Verteilung der Mittel und einen Schwerpunkt für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dies gelte auch für den Wohnungsbau. Hier solle der Schwerpunkt auf die Errichtung günstiger Mietwohnungen sowie eine unbefristete Sozialbindung gelegt werden.

Auch der finanzpolitische Sprecher der Freien Wähler, Bernhard Pohl, bezeichnete den Regierungsentwurf als „Dokument tiefster Unzufriedenheit“ und als „Wahlkampfhaushalt“. Er unterstellte dem Ministerpräsidenten Eigenmarketing. Hätte die CSU schon früher die Vorschläge der Freien Wähler – die ebenfalls eine Milliarde Euro umfasst hätten – mitgetragen, wäre nach Pohls Worten ein zweiter Nachtragshaushalt nicht notwendig gewesen

Einzigartige Stärke Bayerns

Die CSU wies sämtliche Angriffe entschieden zurück. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Peter Winter, warf der Opposition vor, die Lage im Freistaat schlecht zu reden und von allem immer nur mehr zu wollen. Er verteidigte den Gesetzesentwurf der Staatsregierung als „ausgewogen“. Damit gebe man den Bürgern etwas von ihrem erarbeiteten Geld zurück. Außerdem sei Bayerns Stärke auf dem Arbeitsmarkt in Sicherheit, Bildung und Wirtschaft einzigartig. Winter verwies darauf, dass Söders Regierungserklärung nicht nur bis zur Landtagswahl am 14. Oktober gelte, sondern auf fünf Jahre angelegt sei. So werde auch die Finanzierung der weiteren Versprechen des Ministerpräsidenten erst im Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgen, kündigte der CSU-Haushaltsexperte an.

Das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 wurde an den federführenden Haushaltsausschuss zur ausführlichen Beratung überwiesen. Die Verabschiedung des Gesetzes soll in einer der letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause im Juli erfolgen.

rm

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung