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(GZ-8-2018)
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► Gute Nachrichten für alle Hausbesitzer und Eigentümer:

 

CSU schafft Straßenausbaubeiträge ab

 

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen soll rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft werden. Dies hat die CSU-Landtagsfraktion beschlossen.

Beiträge, die bis zum 31. 12. 2017 rechtskräftig zu bezahlen sind, müssen allerdings gezahlt werden. Auch werden keine Beiträge rückerstattet. Für Vorauszahlungen, bei denen der endgültige Beitrag noch nicht festgesetzt ist, wird eine Sonderregelung geschaffen. Kommunen dürfen eingenommene Vorauszahlungen behalten, wenn die Straße bis zum 31. 12. 2024 endgültig technisch fertig gestellt wird und eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrags erfolgt ist. Bereits in dieser Woche wird der Gesetzentwurf der CSU im parlamentarischen Verfahren behandelt.

Kommunen bleiben nicht im Regen stehen

„Mit unserem Gesetzentwurf werden wir die Eigentümer entlasten und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen“, unterstrich CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Die Freien Wähler teilten mit, dass sie an ihrem Volksbegehren zur Abschaffung der Beiträge festhalten wollen, da der CSU-Entwurf unzureichend sei. Sie fordern unter anderem, dass Beiträge rückwirkend bis 1. 1. 2014 erstattet werden.

Städte und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit

„Nach den verwirrenden Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die vielfach für Unsicherheit gesorgt haben, brauchen die Städte und Gemeinden endlich Rechtssicherheit. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Abschaffung der als ungerecht empfundenen Straßenausbaubeiträge bei einzelnen Betroffenen neue Ungerechtigkeitsgefühle auslöst“, hob der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, in einer ersten Reaktion hervor.

Die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dürften nicht die Illusion wecken, dass der Straßenausbau die Bürger nichts mehr kostet. Die Städte und Gemeinden benötigten eine sichere Finanzierung des Straßenausbaus. Da die Kosten künftig nicht mehr anteilig über Straßenausbaubeiträge von betroffenen Grundstückseigentümern mit getragen werden, werde dies über den allgemeinen Steuertopf finanziert. Wenn die Eigentümer nicht mehr mit herangezogen werden, zahlten letztlich alle Bürger.

„Wir werden den Gesetzentwurf jetzt genau prüfen, denn bei der finanziellen Kompensation sind viele Details zu berücksichtigen. Je genauer man die Einzelfälle in der Praxis betrachtet, desto mehr Fragen werfen sich auf“, erklärte Buckenhofer. Wenn der Landtag die Straßenausbaubeiträge abschafft, müssten zunächst Kommunen, die bislang die Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz erhoben haben, einen vollständigen finanziellen Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle erhalten. Außerdem müsse künftig ein System geschaffen werden, mit dem der Freistaat sich an den Straßenausbaukosten in den Städten und Gemeinden angemessen beteiligt.

Die von der CSU-Landtagsfraktion verkündete Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 mag laut Bayerischem Gemeindetag auf den ersten Blick als Sieg der Gerechtigkeit erscheinen. Bei näherer Betrachtung werde allerdings deutlich, dass „die Zeche“ jeder steuerzahlende Bürger zahlen wird. Entlastet werden nun alle Grundstückseigentümer an einer öffentlichen Straße. Da auch in Zukunft Straßen mit erheblichen Summen saniert werden müssen, finanzierten künftig alle Bürger über ihre Steuern die Baumaßnahmen mit. Auch dann, wenn sie an keiner sanierungsbedürftigen Gemeindestraße liegen und keinen unmittelbaren Vorteil daraus ziehen. Hier stelle sich die Frage nach der Gerechtigkeit.

Prinzipiell begrüßt der Bayerische Gemeindetag den von der CSU-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, enthalte er doch immerhin einen geordneten Übergang von der beitragsfinanzierten hin zur steuerfinanzierten Lösung sowie Kompensationsregelungen für die Gemeinden. Der Verband wird nach eigenen Angaben den Gesetzentwurf kritisch prüfen und konstruktive Vorschläge dazu unterbreiten. Darüber hinaus werde zu diskutieren sein, wie spezielle Fallgestaltungen in den Gemeinden rechtstechnisch in den Griff zu bekommen sind. So werde es Fälle geben, in denen Gemeinden, die in einer frühen Planungsphase waren, zwar die nutzlosen Planungskosten ersetzt bekommen, nicht aber die aufgelaufenen Baukosten.

Wie Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags, betonte, „hat die Politik anders entschieden, als es die Mehrheit der Bayerischen Gemeinden, Märkte und Städte gewollt hat. Grundstücks eigentümer werden entlastet, alle Bürger gemeinsam werden nun mehr belastet.“ Wie stark diese Belastung letztlich ausfallen wird, hänge von der Höhe der bereitgestellten Mittel für die Kompensation der gemeindlichen Straßensanierungsmaßnahmen durch den Freistaat Bayern ab.

DK

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