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(GZ-17-2017)
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► Innenminister Herrmann präsentiert Konzept für mehr Sicherheit:
 
Bayern verstärkt Videoüberwachung
 

Die Bayerische Staatsregierung will die Videoüberwachung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens massiv ausbauen. Hierzu hat Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann ein umfassendes bayernweites Konzept für mehr Videoüberwachung insbesondere an Kriminalitätsbrennpunkten vorgestellt. Es geht dabei um fünf Ausbauschwerpunkte, mit denen vor allem das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in den Großstädten gestärkt werden soll.

Darüber hinaus soll die Arbeit der Polizei bei der Fahndung nach Kriminellen oder auch bei möglichen terroristischen Anschlägen durch den vermehrten Einsatz hochmoderner Überwachungssysteme entscheidend verbessert werden.

Abschreckungswirkung

Im Einzelnen geht es dem Innenminister um mehr fest installierte Videoüberwachungsanlagen der Polizei, die Ausweitung der mobilen polizeilichen Videoüberwachung, den Ausbau der kommunalen Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV), die bessere Kontrolle von Orten mit größeren Menschenansammlungen wie Einkaufszentren oder Konzerthallen sowie den verstärkten Einsatz innovativer Videoüberwachungsmöglichkeiten bei der Polizei. Dadurch werde nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöht, sondern auch eine Abschreckungswirkung bei potenziellen Straftätern erzielt.

Bei der kommunalen Videoüberwachung will sich Herrmann insbesondere für deren Ausbau und mehr polizeiliche Nutzungsmöglichkeiten einsetzen. Hier gebe es gerade im ÖPNV noch Handlungsbedarf. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Bereiche videoüberwacht sind und die Polizei im Ernstfall schnellstmöglich auf die Kameraaufnahmen zugreifen könne. Als positives Beispiel nannte er die Landeshauptstadt München, wo bereits in allen 100 U-Bahnhöfen insgesamt 1.611 Kameras der Stadtwerke installiert seien und auch der Polizei zur Verfügung stünden. Ebenso würden alle 253 S-Bahnzüge videoüberwacht.

Effektivere Überwachung

Des weiteren verwies der Innenminister auf das im März in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz des Bundes sowie das in Bayern seit 1. August geltende Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen. Ersteres habe die Rechtsgrundlage für das Überwachen von Menschenmassen auf nichtöffentlichen Veranstaltungen für die Betreiber bundesweit vereinfacht. Dies gelte vor allem für die Verantwortlichen von Messen und Konzerten, aber auch für die Betreiber von Einkaufszentren. Letzteres eröffne der Polizei und anderen öffentlichen Stellen die Möglichkeit, Videoaufnahmen bis zu zwei Monate zu speichern.

Abschließend verkündete Herr- mann mit der verstärkten Nutzung hochmoderner und innovativer Videoüberwachungssysteme werde man Täter noch schneller identifizieren und Straftaten noch effizienter aufklären können. In diesem Zusammenhang arbeite das Baye-rische Landeskriminalamt derzeit an einer besseren biometrischen Gesichtserkennung.

rm

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