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(GZ-12-2017)
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Änderung des Feuerwehrgesetzes:
 
Altersgrenze bei Feuerwehren auf 65 Jahre erhöht
 

Die Altersgrenze bei den bayerischen Feuerwehren für den aktiven Dienst wird vom 63. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Des weiteren können künftig im Interesse der gemeindlichen Nachwuchsarbeit Kinderfeuerwehren gegründet werden, durch die Kinder schon sehr früh für die Gemeinschaft, die Hilfsbereitschaft und den Zusammenhalt gewonnen werden können. Außerdem wird die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren ermöglicht bzw. erleichtert. Neben vielen weiteren Details sind dies die drei wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die der Landtag mit breiter Mehrheit in der letzten Plenarsitzung beschlossen hat.

Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Gesetzesänderung, die zahlreiche wichtige Verbesserungen für die Feuerwehren beinhalte. Zentrales Anliegen sei dabei die weitere Eröffnung von Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung der Tätigkeit ehrenamtlicher Einsatzkräfte. Inzwischen gebe es über 310.000 ehrenamtliche Mitglieder.

Kinderfeuerwehren

Für den Minister stellt die jetzt gesetzlich verankerte Gründung von Kinderfeuerwehren einen ganz wichtigen Baustein gemeindlicher Nachwuchsarbeit dar. So könnten Kinder schon ab dem sechsten Lebensjahr von den Feuerwehren betreut werden. Bisher sei erst ab zwölf Jahren ein Eintritt in die Jugendfeuerwehr möglich gewesen.

Die Verjüngung sei eine Reaktion auf die Konkurrenz durch Sportvereine und Musikschulen. Außerdem könnten die Kinder künftig auch den gesetzlichen Unfallschutz in Anspruch nehmen. Es bestehe jedoch keine Pflicht zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren, betonte Herrmann.

Als ebenfalls sehr wichtige Neuerung sieht der Minister die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf 65 Jahre. Damit werde man auch dem demografischen Wandel gerecht. Aufgrund des hohen medizinischen Versorgungsniveaus seien Menschen im Alter noch fit und belastbar. Sie könnten durch ihre Fertigkeiten und langjährigen Erfahrungen sehr wichtige Beiträge leisten.

Kooperation über Gemeindegrenzen hinweg

Mit dem neuen Gesetz werde künftig eine Kooperation im Feuerwehrwesen über Gemeindegrenzen hinweg ermöglicht. Dies bedeute neben der besseren Nutzung von Synergieeffekten auch die Möglichkeit der Aufgaben-übertragung des abwehrenden Brandschutzes sowie des Technischen Hilfsdienstes auf Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus könnten künftig auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden, erläuterte Herrmann.

Schließlich enthält die Gesetzesnovelle noch einige Inklusionsrichtlinien. Menschen mit Behinderungen sollen entsprechend ihren Fähigkeiten Bestandteil der Feuerwehren werden können.

Ergänzend verwies der Innenminister darauf, dass sämtliche neuen Regelungen im Regierungsentwurf dem klaren Willen der Feuerwehren entsprächen, die durch den Landesfeuerwehrverband vertreten waren. Man habe frühzeitig alle betroffenen Verbände eingebunden, um so den Änderungsbedarf der Helferinnen und Helfer berücksichtigen zu können. Für Herrmann stellt die jetzt verabschiedete Gesetzesnovelle eine weitere Verbesserung der Situation der bayerischen Feuerwehren dar.

Opposition stimmt zu

Auch die Opposition stimmte dem Regierungsentwurf zu. Die Änderungen waren ihr jedoch nicht weitreichend genug. In ihren Änderungsanträgen forderten SPD und Freie Wähler u.a. eine Anhebung der Altersgrenze für aktive Einsätze auf das momentan geltende Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Zudem solle der Eintritt in die Jugendfeuerwehr bereits für Zehnjährige zugelassen werden, forderte der SPD-Feuerwehrexperte Stefan Schuster. Beide Änderungsanträge wurden von der CSU-Mehrheit abgelehnt.

rm

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