Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2016)
gz bayerischer gemeindetag
Bayerischer Gemeindetag:
 
Handfeste Bedenken
 
Die Botschaft war klar: „Kommunalpolitik und Bürgerschaft haben bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen Großartiges geleistet“, betonte der Präsident des Bayerischen Gemeindetags Dr. Uwe Brandl als Reaktion auf die Kritik von Landkreistagschef Christian Bernreiter, der in einem Interview einigen Gemeinden Untätigkeit vorwarf und entsprechende gesetzliche Regelungen forderte.

Bernreiter verlangt mehr Rechte für die Landräte bei der Zuweisung der Wohnsitze für anerkannte Asylbewerber. „Wir gehen davon aus, dass 20 bis 30 Prozent der Gemeinden noch keinen einzigen Flüchtling aufgenommen haben, das entspricht der Größenordnung von 400 bis 500 Gemeinden“, erklärte Bernreiter. „Man könnte sagen, dass sich einige erfolgreich gedrückt haben“, so der Deggendorfer Landrat.

Wohnsitzauflage

Bernreiter kritisierte, dass zu wenige Wohnungen gebaut würden, die für die Unterbringung der Flüchtlinge notwendig wären. Seit September bestehe die „Wohnsitzauflage“, die es Behörden erlaubt, anerkannten Flüchtlingen anzuweisen, wo sie zu wohnen haben. Da es jedoch nicht möglich sei, diese Auflage auf eine konkrete Gemeinde „herunterzubrechen“, fordere der Landkreistag, die Entscheidungsgewalt über die Zuweisung in die Gemeinden in die Hände der Landräte vor Ort zu legen. Im Gesetzentwurf des bayerischen Sozialministeriums sei dies vorgesehen gewesen. 

Dass nicht in allen 2.000 kreisangehörigen Gemeinden Flüchtlinge leben, liegt Brandl zufolge an fehlenden Unterbringungskapazitäten oder mangelnder Infrastruktur vor Ort. „Der Bayerische Gemeindetag appellierte von Anfang an seine Mitgliedskommunen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf anzubieten“, erklärte Brandl. „Dabei bleibt es.“ Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetags eignet sich dieses Thema nicht für persönliche Profilierungen. Bund, Länder und Kommunen seien gemeinsam gefordert, diese Herausforderungen zu meistern.

Kein großer Wurf ist nach Überzeugung des Gemeindetagspräsidenten der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP): „Wir hatten uns eine grundsätzliche Überarbeitung erhofft. Einige Inhalte sind überholt, andere schränken die kommunale Planungshoheit unangemessen ein.“

Zentrale-Orte-System

Laut Verband ist das Zentrale-Orte-System vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Mittlerweile finde eine inflationäre Entwicklung bei der Festlegung von Ober- und Mittelzentren statt. Dies sollte grundsätzlich überdacht werden. Zudem dürfe die Einführung der Metropole als neue Kategorie im Landesentwicklungsprogramm nicht dazu führen, dass spezielle finanzielle Zuweisungen an die Metropolen erfolgen. Keinesfalls dürfe es zu Lasten der übrigen Räume gehen. Dem Staatsziel der Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen sei oberste Priorität zuzumessen.

Handlungsbedarf

Die Zuordnung strukturschwacher Gemeinden in Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf ist aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sei bemerkenswert, dass nunmehr fast die Hälfte der bayerischen Gemeinden wirtschaftsstrukturelle oder sozialökonomische Nachteile aufweisen sollen. Ob damit dem Ziel, wirklich finanziell benachteiligte Gemeinden zu fördern, noch erreicht werden kann, sei zweifelhaft. Dies zeige sich auch bei der Aufnahme ganzer Landkreise in solche Teilräume. Die Abgrenzung nach Landkreisen sei viel zu undifferenziert und damit eine Unterscheidung zwischen strukturschwachen und nicht strukturschwachen Gemeinden innerhalb eines Landkreises nicht möglich.

Das sogenannte Anbindegebot ist und bleibt nach Ansicht des Verbandes ein Kernstück jeder vernünftigen Bauleitplanung einer Kommune. Die Gemeinden und Städte werden auch in Zukunft verantwortungsvoll und flächenschonend Baugebiete ausweisen. Sie benötigten dazu keine staatlichen Vorgaben, die massiv in die Entscheidungshoheit der Gemeinden eingreifen. Jede Erleichterung in der Bauleitplanung sei zu begrüßen, ein umfangreicher Katalog von Ausnahmen aber nicht der richtige Weg. Die Entscheidung über einen Standort müsse vielmehr in der Verantwortung der Gemeinde bleiben und im Rahmen der Abwägung aller berührten privater und öffentlicher Belange getroffen werden.

DK

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