Kommunalverbändezurück

(GZ-14-2016)
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► DStGB-Positionen:
 
Kommunale Senioren- und Pflegepolitik
 

Nirgendwo zeigen sich die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen so deutlich wie in den Städten und Gemeinden – eben dort, wo Menschen wohnen, arbeiten und zusammenleben. „Die Städte und Gemeinden sollten gemeinsam mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement vor Ort, den Vereinen, Verbänden, Kirchen als ‚sorgende Gemeinschaften‘ sich intensiv um die Belange älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit oder ohne Pflegebedarf kümmern“, heißt es dazu in einem aktuellen Positionspapier des deutschen Städte- und Gemeindebundes zur kommunalen Senioren- und Pflegepolitik.


Bereits heute leisten die Kommunen wichtige Beiträge zur Pflege und Pflegevermeidung. Für ältere und alte Menschen, pflegebedürftige und/oder behinderte Menschen und ihre Familien erbringen sie laut DStGB umfangreiche Unterstützung, beginnend mit der Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, über Beratungs- und Koordinierungsstellen, familienentlastende und familienunterstützende Hilfen, die kommunalen Krankenhäuser und den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die rechtliche Betreuung bis hin zum Wohnumfeld und zur Nutzbarkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Städte und Gemeinden wollen für alle Einwohner gute Lebensbedingungen schaffen. Mit Blick auf ein eigenständiges Leben im Alter gehören hierzu auch die Beratung und Unterstützung, Gesundheitsförderung und -prävention sowie die soziale Betreuung. Altenarbeit, Seniorenpolitik und Pflege sind kommunale Querschnittsaufgaben und Teil der Daseinsvorsorge.

Potenziale nutzen

Die Tatsache, dass die Menschen älter werden, ist ein nicht nur für den Einzelnen erfreulicher Prozess. Gleichwohl wird vielfach noch ein negatives Bild älterer Menschen gezeichnet. Die Potenziale und Ressourcen, über die viele ältere Menschen verfügen, werden dagegen noch unzureichend thematisiert und angesprochen. „Die grundlegende Herausforderung für Kommunen liegt darin, das Denken und die Sprache in Hinblick auf das Alter zu verändern“, heißt es in dem Papier.

Es müsse ein Ende sein, „Alter“ automatisch mit „Defizit“ gleichzusetzen. Personen im dritten Lebensabschnitt stellten ein Potential für neue Aktivitäten, Handlungschancen und Entwicklungsmöglichkeiten in den Kommunen dar. Dies gelte auch für die Gewinnung Älterer für den Bundesfreiwilligendienst. Von daher sollten die Kommunen ihren Blick auf die Potentiale des Alters richten und ein seniorenfreundliches Klima in ihrer Gemeinde schaffen.

Sozialräumlicher Ansatz

Auch für die Seniorenpolitik und Pflege gilt der sozialräumliche Ansatz. Es ist davon auszugehen, dass ältere Menschen auch weiterhin so lange wie möglich selbständig wohnen bleiben wollen, dass aber aufgrund des sich veränderten Altersaufbaus der Bevölkerung, der zunehmenden eigenen Beschäftigung und steigenden Mobilität pflegende Angehörige nicht mehr in gleicher Zahl und Bereitschaft zur Verfügung stehen werden, wie das heute noch der Fall ist. Städte und Gemeinden, so der Kommunalverband, sollten deshalb häusliche Versorgungsdienste und ambulante Pflege stärker kleinräumig organisieren.

Ein gut strukturiertes und vernetztes Hilfesystem im Sozialraum und Quartier mit verschiedenen Hilfsformen sei notwendig, um adäquat und bedarfsorientiert Angebote machen zu können. Darüber hinaus seien verstärkt Alternativen zur häuslichen Pflege zu schaffen, damit auch bei Schwerstpflege kein Wegzug aus dem Quartier notwendig wird. Kommunen könnten dies durch Nutzung von Spielräumen im Leistungs- und Ordnungsrecht, bei Baugenehmigungen und Investitionsförderung unterstützen.

Altersgerechtes Wohnen

Grundvoraussetzung für das selbstbestimmte Leben und Wohnen im Alter ist die Bereitstellung von ausreichend altersgerechtem und – in Anbetracht der absehbar sinkenden Renteneinkommen – vor allem auch bezahlbarem Wohnraum.

Die Gemeinden könnten mit der Wohnungswirtschaft, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungsunternehmen Vereinbarungen und Kooperationen über die preiswerte Bereitstellung altengerechter Wohnungen treffen bzw. die Umgestaltung in altengerechte Wohnungen ermöglichen. Vor Ort sollten nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Wohnberatungsstellen existieren.

Barrierefreiheit

Weiter kämen folgende Maßnahmen in Betracht: Barrierefreiheit sowohl in Wohnungen als auch im Wohnumfeld, zukunfts-orientierte Bau- und Infrastrukturplanung, Erhaltung bzw. Schaffung einer altengerechten Infrastruktur im Wohnumfeld (zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten, pflegerischer Versorgung, usw.), Erhaltung der Mobilität älterer Menschen, Förderung betreuter Wohnformen, Freizeitangebote, die älteren Menschen soziale Kontakte ermöglichen sowie Förderung der bürgerschaftlichen Identität und sozialen Verwurzelung.

Integrierte Versorgung

Gerade in ländlichen Regionen sind laut DStGB Gemeinschaftspraxen, Ärztehäuser oder lokale Gesundheitszentren dahingehend weiterzuentwickeln, dass Hausärzte und Fachärzte, medizinische Fachangestellte oder Arztassistenten und Pflegekräfte gemeinsam Leistungen anbieten. Dort könnten z. B. auch angestellte Ärztinnen und Ärzte tageweise arbeiten. Die Gesundheitszentren könnten mit den Kliniken und Pflegeeinrichtungen gerade für die älter werdende Gesellschaft integrierte Versorgungskonzepte anbieten. Notwendig seien allerdings neue gemeinsame Finanzierungswege durch Krankenkassen, Pflegekassen, Kassenärztliche Vereinigungen sowie weitere Institutionen im Gesundheitswesen.

Individuelle Lösungen

Fakt ist: Bei der Konzeption und der Umsetzung von strategischen Konzeptionen kann es keinen Königsweg geben. Vielmehr muss jede Stadt und jede Gemeinde Handlungsoptionen, Strategien und Perspektiven selbst entwickeln. Nach Ansicht des Kommunalverbandes ist eine kommunale Pflegeplanung, eine stärkere Einbindung der Kommune in die Beratungsstrukturen sowie eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung an präventiven Angeboten des vorpflegerischen Hilfebedarfs „zum Zweck des Hinausschiebens des Eintretens der Pflegebedürftigkeit“ notwendig.

DK
 

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