Kommunalverbändezurück

(GZ-9-2019)
gz dstgb

► DStGB-Positionen zur Flüchtlings- und Integrationspolitik:

 

Kein Grund zur Entwarnung

 

Mit den Kernforderungen Flüchtlingsbewegung weiter steuern und begrenzen, Integration fordern, fördern und dauerhaft finanzieren und Asylverfahren weiter beschleunigen, sowie Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umsetzen, richtet sich der DStGB in einem aktuellen Statement an Bund und Länder und stellt die aus kommunaler Sicht wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Flüchtlings- und Integrationspolitik vor.

Neben der Steuerung und Begrenzung der weiterhin hohen Zuwanderungsbewegung nach Deutschland besteht die Mammutaufgabe in der Integration der Menschen in Arbeit und Gesellschaft vor Ort in den Städten und Gemeinden. „Dies wird Jahre dauern und setzt eine dauerhafte und verlässliche Finanzierungsbasis voraus. Genau diese steht jedoch derzeit auf dem Spiel“, heißt es in dem Papier.

Fakt ist: Die Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen geht zurück. Aktuell kommen zwischen 12.000 bis 15.000 Asylsuchende pro Monat nach Deutschland. Insgesamt wurden 2018 185.853 Asylanträge gestellt. Dies ist insbesondere auf die Grenzschließung der sogenannten Balkan-Route und dem Türkei-Abkommen zurückzuführen. Grund zur Entwarnung besteht jedoch nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nicht, könne doch niemand verlässlich die weitere Entwicklung voraussagen. Die Zahl der Mittelmeerflüchtlinge nimmt aktuell wieder zu, die Aufnahmefähigkeit der Kommunen ist weiter begrenzt. Die Zahl der neuen Zuwanderer entspricht weiterhin einer Großstadt. Eine Situation wie in den Jahren 2015/2016 dürfe sich keinesfalls wiederholen.

Fordern und Fördern

Der beste und schnellste Weg für Integration erfolgt über Arbeit. Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten geht voran. Von mehr als einer Million Menschen, die in den Jahren 2015/2016 nach Deutschland gekommen sind, befinden sich mittlerweile rund 400.000 in einem Ausbildungs-oder Beschäftigungsverhältnis. Dabei gehen 304.000 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und rund 27.000 sind in einer Ausbildung. Dabei befinden sich 72.000 Personen in einer geringfügigen Beschäftigung. Hinzu kommen Personen, die eine schulische Ausbildung absolvieren, jedoch nicht von der Bundesagentur erfasst werden.

Dies ist aus Sicht des DStGB eine positive Entwicklung und zeigt, dass die Integrationsmaßnahmen von Kommunen, Bund und Ländern nach dem Prinzip des „Forderns und Förderns“ die richtige Richtung vorgeben. Mit 32,7 Prozent sind die Beschäftigungsquoten von Beschäftigten aus den Hauptasylherkunftsländern allerdings weiterhin vergleichsweise gering. Benötigt werde eine Integration aus einer Hand – angefangen von der Unterbringung, Zuteilung in Sprach-und Integrationskurse, verschiedenste Sprachfördermöglichkeiten und Kinderbetreuung bis hin zur Ausbildung, Beschäftigung oder den Beruf.

Verzahnung von Sprachkursen und Berufsorientierung

Die Verzahnung von Sprachkursen und anschließender Berufsorientierung ist laut DStGB zu verbessern und Kursangebote müssen flächendeckend ausgebaut werden. Geflüchtete sollten durch Sprach- und Integrationskurse die Möglichkeiten erhalten, einer Arbeit nachzugehen. 83 Prozent der erwerbsfähigen, aber arbeitslosen Geflüchteten sind unter 35 Jahre alt. Sie stehen am Anfang eines chancenreichen Berufslebens. So sollte es z. B. möglich sein, dass die Geflüchteten am Vormittag einen Sprachkurs besuchen und am Nachmittag mit einem Praktikum oder einer Ausbildung beginnen. Bayern ist hier Vorreiter: Dort werden Zentren für Integration und Berufseingliederung geschaffen, in denen Menschen durch pädagogisch geschultes Personal mit der Sprache, den Kulturtechniken und rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht werden.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

„Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss erleichtert werden“, lautet eine weitere Forderung des Kommunalverbandes. Dies betrifft den Umgang mit den Gleichwertigkeitskriterien als auch die Teilanerkennung von Qualifikationen. Um die Potenziale zu nutzen, müssten bürokratische Zugangserschwernisse zu Integrationskursen und dem Arbeitsmarkt beseitigt werden.

Unterbringung, Versorgung und Integration sind nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu bewältigen. Die im Koalitionsvertrag 2018 für die Jahre bis 2021 vorgesehenen acht Milliarden Euro als Entlastung von Kommunen und Ländern sind aus Sicht des DStGB ein wichtiger Schritt. Der Bund trägt auch im Jahr 2019 die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in Höhe von voraussichtlich 1,8 Mrd. Euro. Darüber hinaus wird 2019 insbesondere die Integrationspauschale fortgeführt und von 2 Mrd. Euro um 435 Mio. Euro aufgestockt.

Bund will Unterstützung zurückfahren

Wie es ab dem Jahr 2020 weiter geht, sei jedoch ungewiss. Der Bund hat bereits angekündigt, nicht mehr die flüchtlingsinduzierten KdU-Mehrkosten zu tragen. Vielmehr hat er den Vorschlag unterbreitet, ab 2020 den Bundesländern über erhöhte Landesumsatzsteueranteile eine Kostenpauschale von 16.000 Euro pro anerkannten Flüchtling für die nächsten fünf Jahre zu gewähren. Für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge soll dagegen keine Kostenbeteiligung des Bundes angeboten werden. Aus kommunaler Sicht ist dies laut DStGB „nicht hinnehmbar und nachdrücklich abzulehnen“.

Nach dem Plan könnte der Bund seine Unterstützung von derzeit 4,7 Mrd. Euro auf 1,2 Mrd. Euro pro Jahr zurückfahren. Die Folgen für die Integration der Geflüchteten und die ohnehin prekäre Finanz-und Personalsituation in den Kommunen seien fatal. Der Plan würde letztlich dazu führen, dass die flüchtlingsinduzierten Mehrkosten, vor allem bei der KdU, in großem Umfang aus kommunalen Kassen und dauerhaft von diesen getragen werden müssten. Dies widerspreche auch den Aussagen im Koalitionsvertrag, die Kommunen bis 2021 bei den Integrationskosten zu unterstützen.

„Der Integrationserfolg hängt nicht unmaßgeblich davon ab, dass genügend Geld vor Ort für die Integrationsmaßnahmen zur Verfügung steht. Daher muss der Bund sich dauerhaft an den Kosten beteiligen“, stellt der Verband fest. Dabei müsse auch eine angemessene Finanzierungsregelung für die Personengruppe der Geduldeten gefunden werden. Die Bundesländer seien aufgefordert, die vom Bund bereitgestellten Mittel ungekürzt an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Bislang erfolge dies nur unzureichend.

DK

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