Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2019)
gz bayerischer staedtetag

► Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetags in Bayreuth:

 

Armutsbekämpfung und Grundsteuerreform

 

Mit Sorge betrachten die Städte die aus ihrer Sicht schleppende Entwicklung bei der Grundsteuerreform. Der Bund müsse umgehend einen Gesetzentwurf vorlegen. Alle Länder hätten den Reformprozess konstruktiv zu unterstützen, damit rechtzeitig eine neue bundeseinheitliche Regelung in Kraft treten könne. Bei seiner Sitzung in Bayreuth warnte der Deutsche Städtetag vor einem Flickenteppich, sollte es zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern kommen. Damit stellt sich das Präsidium des Deutschen Städtetags klar in eine Gegenposition zur mehrheitlich in Bayern vertretenen Auffassung.

Wie Städtetagsvizepräsident Dr. Ulrich Maly berichtete, haben Bund und Länder auch neun Monate vor Fristablauf noch immer kein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer eingeleitet. Die Reform brauche breiten Rückhalt und dürfe nicht scheitern. 14 Milliarden Euro stünden auf dem Spiel. Die Städte benötigten die Grundsteuer, um Teile ihrer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Maly kritisierte, dass das Land Bayern die mehrheitlich zwischen Bund und Ländern verabredeten Eckpunkte für eine Reform ablehnt und eine Öffnungsklausel ins Gespräch gebracht hat, um mit einer eigenen Regelung abweichen zu können: „Bund und Länder müssen sich auf eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer verständigen. Alleingänge sind kontraproduktiv. Ein einheitliches Recht hält den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen und ist allemal besser als 16 verschiedene steuerliche Bewertungsregelungen. Außerdem wird sichergestellt, dass die Bundesländer nicht in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten. Und die Grundsteuer bleibt mit anderen Steuern und Abgaben kompatibel.“

Die Städte halten die zwischen Bund und Ländern mehrheitlich vereinbarten ReformEckpunkte für ein wertorientiertes Grundsteuer-Modell für eine gute Grundlage. Offen gebliebene Diskussionspunkte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, damit die Grundsteuerreform fristgerecht in Kraft treten kann. Dem von Bundesminister Scholz angekündigten Gesetzentwurf müssten die Koalitionsfraktionen ebenfalls rasch zustimmen. „Bis Ende dieses Jahres muss die Grundsteuer neu geregelt sein, andernfalls würde sie ab 2020 wegfallen. Das hätte fatale Folgen“, warnte Maly.

Verantwortung liegt bei Bund und Ländern

Die Verantwortung für eine fristgerechte Reform der Grundsteuer liege allein bei Bund und Ländern. Sollte die Grundsteuerreform wirklich scheitern, sehen die Städte Bund und Länder in der Verantwortung, die Steuerausfälle in Milliardenhöhe auszugleichen.

Stichwort Armutsbekämpfung: Der Deutsche Städtetag appelliert zudem an Bund und Länder, strukturschwache Städte und Regionen stärker zu fördern. Dazu müssten zum Beispiel die Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ deutlich ausgeweitet werden.

Wie Städtetagspräsident Markus Lewe betonte, sei Armutsbekämpfung gerade in einem wohlhabenden Land wie Deutschland ein Muss. Die Städte engagierten sich hier mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie beteiligten sich zum Beispiel an der Finanzierung von Leistungen für Arbeitslose, Kinder und Jugendliche. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werde durch spezielle Angebote und Deutschkurse forciert.

Die Städte könnten allerdings die eigentlichen Ursachen für Armut vielfach nicht lösen. Der Verbandschef forderte: „Um die Chancen auf Teilhabe zu stärken, muss ein breiter Ansatz verfolgt werden, etwa durch gute Bildung und durch eine intensive Arbeitsmarkt- und Wohnungspolitik. Außerdem ist es ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung, wenn die Kommunen gestärkt werden. Denn die Städte, die den größten Anteil von Sozialleistungsbeziehenden in der Bevölkerung haben, haben oft die größten finanziellen Probleme.“

Die große Armutsfalle

Dazu sollte zum Beispiel die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ausgeweitet werden. Vor allem für die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur in diesem Programm benötigten die Städte deutlich mehr Mittel, bisher stünden dafür im Bundeshaushalt jährlich nur 320 Millionen Euro zur Verfügung. Vor allem fehlende Qualifikationen verhinderten, dass Menschen eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen können, fuhr der Verbandschef fort. Vielerorts fehlten auch einfache Jobs für Geringqualifizierte. Bundesweit könne nahezu jeder zweite Arbeitslose mangels Qualifikation nur Helfertätigkeiten ausüben.

Der Anteil von Menschen, die Sozialleistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), sei in den kreisfreien Städten und Stadtstaaten etwa doppelt so hoch wie in den Landkreisen. Berlin habe mehr SGB II-Bezieher als ganz Bayern, betonte der Verbandschef. Dies sei die größte Armutsfalle, denn Erwerbstätigkeit senke das Armutsrisiko erheblich. Für Hilfeangebote über die Sozialleistungen hinaus setzen die Städte beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für die Schuldner-, Pflege-, Gesundheitsberatung sowie als Ansprechpartner in Schulen ein. Außerdem praktizieren viele eine regelmäßige detaillierte Sozialberichterstattung.

Ausdruck der bislang positiven Wirtschaftslage sind für den Deutschen Städtetag die nun vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Kommunalfinanzen. Die Überschüsse belegten, dass die Kommunen auch im vergangenen Jahr mit den Mitteln für ihre Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll gewirtschaftet und kurzfristige Ausgabensteigerungen weitgehend vermieden haben.

Präsident Lewe zufolge freuen sich die Städte über gute Wirtschaftsdaten und Steuereinnahmen sowie die damit verbundenen Investitionschancen. Besonders erfreulich sei der deutliche Anstieg der Investitionen in der Gesamtheit der Kommunen um 12,9 Prozent.

Strukturschwäche führe zu wachsenden Ungleichgewichten, etwa auf dem regionalen Arbeitsmarkt oder bei kommunalen Leistungen. „Wir erwarten deshalb von der Bundesregierung Maßnahmen gegen das weitere Auseinanderdriften von armen und reichen Kommunen und Regionen. Solange die Einnahmen gut sind, sollten Bund und Länder die Chance nutzen, um finanzschwache Kommunen zu stärken und dadurch gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.“

Beispielsweise lagen die Investitionen im Jahr 2018 in Bayern und Baden-Württemberg bei über 500 Euro je Einwohner und im Saarland und in Nordrhein-Westfalen bei deutlich unter 300 Euro je Einwohner. Wenn allerdings Zukunftschancen der Menschen in Deutschland etwa auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Bildung davon abhängen, in welcher Region jemand lebt, müsse gehandelt werden.

„Mit der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ hat die Bundesregierung einen richtigen Schritt getan, um konkrete Lösungen für strukturschwache Regionen zu entwickeln.

DK

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