Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2019)
gz kommunalverbaende

► BKG-Mitgliederversammlung in München:

 

Für eine Kultur des Vertrauens

 

Demotivierend und lähmend wirkt nach Ansicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft die nach ihrer Ansicht immer größer werdende Regelungsflut in den Kliniken. Auf der BKG-Mitgliederversammlung in München beklagte der scheidende BKG-Vorsitzende Franz Stumpf eine „Kultur des Misstrauens und der mangelnden Wertschätzung gegenüber den Kliniken und ihren Mitarbeitern“. Zu seiner Nachfolgerin wurde einstimmig die Landrätin des Landkreises Kitzingen, Tamara Bischof, gewählt.

Landrätin Tamara Bischof. Bild: Atelier zudem Dirk Nitschke
Landrätin Tamara Bischof. Bild: Atelier zudem Dirk Nitschke

Stumpf zufolge müssen die Krankenhausmitarbeiter inzwischen aus Katalogen mit 30.000 Prozeduren und 1.300 Fallpauschalen ihre Behandlungen dokumentieren. Dies wiederum löse eine Flut von Kontrollen durch die Krankenkassen aus, was den Klinikmitarbeitern wertvolle Zeit für die Patientenbetreuung raube.

„Kontrollen sind notwendig, aber sie müssen in angemessenem Umfang und gezielt erfolgen“, so Stumpf. Die BKG sprach sich zudem für eine „geordnete Debatte über die Krankenhausstruktur in Bayern“ aus.

„Es geht nicht an, dass mit wirtschaftlichem Druck auf alle und unrealistischen Personal- und Strukturvorgaben eine Strukturbereinigung unter der Hand betrieben wird“, erklärte Stumpf. Er sieht hier unter der Regie der staatlichen Krankenhausplanung für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum auch eine Chance, ein neues Aufgabenspektrum zu gestalten und nannte die ambulante Versorgung und Pflege als Beispiele.

Berufsbild verbessern

Nach Auffassung der BKG bietet das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine geeignete Grundlage, die Situation in der Pflege zu verbessern; jedoch müssten dringend und rasch weitere Schritte folgen. „Nötig ist unter anderem ein verändertes attraktiveres Berufsbild Pflege und eine bundesweite Initiative Pflege“ forderte BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein. „Man kann mehr Geld zur Verfügung stellen und noch so viele Personalschlüssel vorschreiben, das alles läuft ins Leere, wenn nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen.“

Gesundheitsministerin Melanie Huml forderte ihrerseits eine umfassende Einigung bei der Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken: „Ich freue mich, dass die AOK Bayern und die BKG bereits eine Regelung vereinbart haben, wie Rückforderungen vermieden werden, ohne die Kassenvorstände einer Haftung auszusetzen. Jetzt sollten aber die bundesweiten Krankenkassen rasch diesem Beispiel folgen.

Denn klar ist: Eine Klagewelle nützt niemandem. Sie sollte daher so schnell wie möglich aus der Welt geschafft werden.“ Huml stand wegen der Problematik in den vergangenen Wochen im intensiven Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium und den anderen Ländern.

Ihr Ziel, so die Ministerin, sei es gewesen, „mit einer raschen Lösung wieder Rechtssicherheit herzustellen und so unter anderem die erfolgreiche Arbeit unserer Schlaganfallnetzwerke zu sichern“. In Abstimmung mit den Gesundheitsministern der Länder führte das Bundesgesundheitsministerium Gespräche mit Vertretern der Krankenkassen auf Bundesebene und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Anfang Dezember stimmten diese Empfehlungen ab, wie Rückforderungen vermieden werden könnten. Auf dieser Basis haben sich AOK Bayern und die BKG nun geeinigt.

Verschiedene Krankenkassen hatten Anfang November vor der 2. und 3. Lesung des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) im Bundestag eine große Anzahl von Klagen eingereicht. Hintergrund waren höchstrichterliche Urteile, mit denen die Voraussetzungen für die Abrechnung bestimmter Fallpauschalen enger interpretiert wurden, als in der bisherigen Praxis üblich. Dadurch wäre es zu Rückforderungen gekommen, die in Bayern unter anderem die bestehenden Schlaganfallnetzwerke in ihrem Bestand gefährdet hätten.

Der Bundestag hat im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes Anfang November beschlossen, klarzustellen, dass die ursprüngliche Auslegung der Voraussetzungen gelten solle. Zudem hat er die Verjährungsfrist für Rückforderungen von vier auf zwei Jahre verkürzt und einen Stichtag für Altfälle (vor dem 1.1.2017 entstandene Rückforderungen) eingeführt.

Die Krankenkassen haben daraufhin Klagen erhoben, um sich nicht der Gefahr einer Vorstandshaftung auszusetzen, denn die neu geregelte Verjährungsfrist gilt nicht für Fälle, die bis zur Absehbarkeit der neuen gesetzlichen Regelung (die nach der 2./3. Lesung im Bundestag angenommen wird) bereits bei Gericht anhängig sind. Schätzungen der Sozialgerichte zufolge umfassten die Klagen von Krankenkassen gegen bayerische Krankenhäuser etwa 14.000 Einzelfälle.

DK

GemeindeZeitung

Kommunalverbände

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung