Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2018)
gz deutscher staedtetag

► Präsidium des Deutschen Städtetages:

 

Wohnraumoffensive und Gute-Kita-Gesetz

 

„Die angekündigte Wohnraumoffensive muss an Fahrt gewinnen. Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen in guter Qualität und zwar schnell“, forderte der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss in Karlsruhe. Es gehe darum, den Wohnungsbau zu erleichtern, den Mangel an Bauland zu beheben und den Anstieg von Preisen bei Bauland, Baukosten und Mieten zu dämpfen.

Wichtig sei, dass Bund und Länder sich verlässlich und langfristig für den sozialen Wohnungsbau engagieren, fuhr Lewe fort. Benötigt würden 80.000 bis 120.000 neue Sozialwohnungen jährlich, wenn es wieder mehr sozial gebundenen Wohnraum geben soll. Deshalb müsse die vom Bund geplante Änderung des Grundgesetzes zum sozialen Wohnungsbau bald verabschiedet werden.

Eine zusätzliche Milliarde

Der Bund will den sozialen Wohnungsbau mit jeweils einer Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 mitfinanzieren. Lewe zufolge sind die bisherigen Zusagen gut, reichen aber nur bis zum Ende der Legislaturperiode. „Die Aufgabe ist so wichtig, dass der Bund sein finanzielles Engagement im Wohnungsbau dauerhaft und mindestens auf heutigem Niveau über 2021 hin-aus fortsetzen muss. Die Kommunen und die Bau- und Wohnungswirtschaft brauchen Planungssicherheit. Auch die Länder sind gefordert: Sie müssen die Bundesmittel ergänzen“, betonte der Städtetagschef.

Darüber hinaus seien das zu knappe Flächenangebot und die hohen Grundstückspreise in wachsenden Städten problematisch für den Wohnungsbau. Die Städte entwickelten deshalb Baulandstrategien, gäben zum Teil Grundstücke preisreduziert ab und verankerten Quoten für bezahlbare Wohnungen in städtebaulichen Verträgen. Sichtbarer Erfolg sei beispielsweise die aktuell wieder steigende Zahl von Baugenehmigungen.

So wurde heuer bis August der Bau von 234.400 Wohnungen genehmigt. Dazu zählen fast 8 Prozent mehr Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern, die vor allem dem Mietmarkt zugute kommen. Außerdem vergeben viele Städte Grundstücke nicht mehr nach dem Höchstgebot, sondern nach nachhaltigen und sozialen Kriterien. „Bund und Länder sollten das unterstützen und stärker dafür sorgen, dass auch auf geeigneten Bundes- und Landesflächen mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann“, forderte Lewe.

Positiv bewertet er den Beschluss der Länder, die Landesbauordnungen zu harmonisieren und länderübergreifende Typenbaugenehmigungen möglich zu machen. „Das sind wichtige Voraussetzungen, damit schneller und in Serie kostengünstiger gebaut werden kann“, unterstrich der Präsident.

Mietpreisbremse wirksam gestalten

Richtig seien auch die Pläne der Bundesregierung, die Mietpreisbremse für Mieter in der Praxis wirksamer zu gestalten. „Das Mietrecht allein wird keine Wunder am Wohnungsmarkt bewirken. Es kann aber dazu beitragen, den Anstieg von Mieten zu begrenzen und zu verhindern, einkommensschwache Menschen aus ihren angestammten Quartieren zu verdrängen. Sinnvoll sind dafür eine verschärfte Mietpreisbremse sowie die Begrenzung der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.“

Damit die verschärfte Mietpreisbremse tatsächlich besser wirken kann, müsse die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und unkompliziert zu ermitteln sein. Dies gelinge am besten mittels anerkannter qualifizierter Mietspiegel, die transparent erstellt werden auf der Grundlage anerkannter statistischer Methoden und nicht gerichtlich angefochten werden können. Die Städte unterstützten das Ziel des Bundes einer möglichst großen Verbreitung „guter“ Mietspiegel. Der Bund plant, den Betrachtungszeitraum für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Dies kann aus Sicht des Deutschen Städtetags ein Signal sein, um Mietpreisanstiege zu dämpfen, muss aber von konkreten Änderungen im Mietspiegelrecht begleitet werden.

Wie der Präsident weiter ausführte, sollten die Kommunen wieder aktiv Grundstücke kaufen und erschließen sowie die lokale Bodenpolitik gemeinwohlorientiert steuern können. Dabei helfen würde ein vom Bund einzurichtender Wohnbauland- und Erschließungsfonds, an dem sich auch die Länder beteiligen sollten. Zudem benötigten die Kommunen gesetzliche Erleichterungen, insbesondere im Baugesetzbuch. Zum Beispiel müssten das Vorkaufsrecht gestärkt und Baugebote erleichtert werden.

Die geplante Anpassung des Wohngeldes durch den Bund ist aus Lewes Sicht richtig, denn sie hilft besonders einkommensschwachen Haushalten. Notwendig bleibe aber, das Wohngeld regelmäßig an die Mieten- und Preisentwicklung anzupassen.

Neben wachsenden Städten gebe es auch Städte mit vielen leerstehenden Wohnungen und fallenden Preisen. Diese Städte dürften nicht vergessen werden, forderte der Verbandschef. Deshalb müssten in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, in der Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, Schritte entwickelt werden, damit benachteiligte Städte und Regionen aufholen können und handlungsfähiger werden.

Stichwort Kinderbetreuung: Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz aktiv geworden ist, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung schrittweise zu verbessern. Jetzt komme es zunächst darauf an, dass die Länder auch eigene Finanzmittel bereitstellen. Zudem müsse die kommunale Ebene bei den Verhandlungen mit den jeweiligen Ländern einbezogen werden.

Qualität bedarfsgerecht ausbauen

Wie der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, hervorhob, „sind die bis zum Jahr 2022 eingeplanten 5,5 Milliarden Euro des Bundes ein guter Anfang, um die Qualität in den Kindertagesstätten schrittweise voranzubringen. Dabei muss der regional unterschiedliche Bedarf in den Bundesländern berücksichtigt werden. Gleichzeitig bauen die Städte ihr Angebot an Kita-Plätzen weiter aus, denn der Bedarf an Kinderbetreuung steigt weiter an. Damit die Qualitätsverbesserungen nachhaltig wirken, muss sich der Bund allerdings dauerhaft engagieren und müssen auch die Länder ihren Beitrag beisteuern. Die wichtigen Ziele des Gute-Kita-Gesetzes dürfen durch eine Befristung nicht gefährdet werden.“

Zu Qualitätsverbesserungen zählten beispielsweise eine bessere Personalausstattung, zusätzliche Sprachförderung oder mehr Unterstützung für die Kita-Leitungen. Dazu schließen Bund und Länder Vereinbarungen ab. „Wichtig für die Städte ist vor allem, dass die Bundesmittel unmittelbar zu den Kommunen gelangen und konkret für die lokalen Ziele für eine bessere Qualität eingesetzt werden. Denn es sind die Städte, die für attraktive Angebote in der Kinderbetreuung sorgen. Die Qualität sollte bei dem Einsatz der Bundes- und Landesmittel Vorrang haben“, erläuterte Maly. Wichtig sei, Eltern mit niedrigen Einkommen von Kita-Beiträgen zu entlasten. Qualitätsverbesserungen müssten in enger Absprache mit der kommunalen Ebene erfolgen. Nur so könnten ihre Erfahrungen, die praktische Umsetzbarkeit von Maßnahmen und die konkreten Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden.

DK

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