Kommunalverbändezurück

(GZ-22-2018)
gz bayerischer landkreistag

► Deutscher Landkreistag:

 

Für emanzipierte Kommunen

 

Im Zusammenhang mit der Finanzierung der kommunalen Integrationskosten hat sich der Deutsche Landkreistag für eine Änderung der Verteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils ausgesprochen. Hintergrund ist ein entsprechendes Votum des Finanzausschusses des Bundesrates, das eine Forderung des Deutschen Landkreistages aufgreift.

Aus Sicht des DLT-Hauptgeschäftsführers Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wäre es „ein Erfolg, in eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen einzutreten“. Dies sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse von elementarer Bedeutung. Denn gleiche Chancen für Stadt und Land hingen auch entscheidend davon ab, was Landkreise, Städte und Gemeinden an finanziellen Handlungsmöglichkeiten haben.

Gerechtere Umsatzsteuerverteilung

Derzeit werde die Umsatzsteuer nur nach Wirtschaftskraft verteilt mit der Folge, dass gerade Kommunen mit Strukturproblemen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung nur wenig teilhaben. „Daher fordern wir die Länder auf, im Bundesrat den Einstieg in eine gerechtere Umsatzsteuerverteilung zu beschließen, um eine gemessen an den Einwohnern gleichmäßigere interkommunale Verteilung zu erreichen“, so Henneke.

Bund und Länder müssten alles ihnen Mögliche tun, um zu emanzipierten, eigenständigen und tatkräftigen Landkreisen, Städten und Gemeinden beizutragen. „Wir treten seit jeher dafür ein, dass ausreichende originäre kommunale Steuereinnahmen für die vielfältigen Aufgaben und Investitionserfordernisse der Kommunen zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch eine gerechte interkommunale Verteilung. Angesichts der Soziallastigkeit der kommunalen Ausgaben ist daher nicht nur der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zu erhöhen, sondern diese Steuer muss auch nach Einwohnern oder – soweit möglich – nach Soziallasten verteilt werden“, hob Henneke hervor. In diesem Zusammenhang stehe auch die Kernforderung des Deutschen Landkreistages nach einer direkten Umsatzsteuerbeteiligung der Landkreise.

Dezentrale Potenziale stärken

Daher sei das Votum des für diese Frage federführenden Finanzausschusses ein guter erster Schritt hin zu einer gerechteren Steuerverteilung. „Außerdem würde so der Weg geebnet für einen neben den SGB II-Wohnkosten dauerhaften und besser handhabbaren finanziellen Transferweg zwischen Bund und Kommunen.“ Gerade in den ländlichen Räumen komme es im Hinblick auf höchst unterschiedliche Herausforderungen etwa infolge demografischer Veränderungen oder wirtschaftlichen Strukturwandels darauf an, dezentrale Potenziale und Autonomie zu stärken und so zu einer tragfähigen Basis für eine gedeihliche Eigenentwicklung beizutragen. „Der Schlüssel für eine Stärkung der ländlichen Räume ist mehr – auch finanzieller – Freiraum und weniger wohlmeinende Fürsorglichkeit in Gestalt paternalistischer Bundesprogramme“, verdeutlichte der Hauptgeschäftsführer.

Eigene Strategien fördern

Wohlwollend zur Kenntnis genommen hat der DLT die jüngsten Beschlüsse im Deutschen Bundestag zum Teilhabechancengesetz. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf können nun auch Personen über Lohnkostenzuschüsse gefördert werden, die innerhalb der vergangenen sieben Jahre für sechs Jahre Leistungen der Jobcenter erhalten haben.

Zudem sind nach Darstellung von Landkreistagspräsident Reinhard Sager auch Menschen zumindest nicht generell von der Förderung ausgeschlossen, die z. B. wegen Zeiten von Haft, befristetem Hilfebezug im SGB XII, Zeiten von Erwerbsminderungsrenten oder früheren Förderprogrammen nicht im SGB II waren. „Auch das ist ein guter Fortschritt, wobei von grundlegendem Interesse ist, den Personenkreis nicht zu eng zu wählen. Auch muss den Jobcentern vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, eigene Strategien zu entwickeln“, kommentierte Sager. Die Erfahrung habe nämlich gezeigt, dass die Jobcenter bei der Auswahl der zu fördernden Personen passgenau vorgehen und dabei auch die örtliche Arbeitsmarktlage sowie die Branchenstruktur berücksichtigen.

Von daher sei auch als Erfolg zu werten, dass nun nicht mehr der gesetzliche Mindestlohn die Höhe der Förderung begrenze: „Wir sind vehement dafür eingetreten, Förderungen auch bis zur Höhe des jeweiligen Tariflohns zu ermöglichen. Das ist wichtig, um gerade die Wirtschaft davon zu überzeugen, über dieses Instrument Langzeitarbeitslosen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben“, betonte der DLT-Chef.

Strategische Richtungsentscheidung bei 5G

Mit Blick auf den flächendeckenden Ausbau von 5G fordern Deutscher Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen die Bundesregierung auf, eine strategische Richtungsentscheidung zu treffen und ein Gesamtkonzept vorzulegen. Dieses dürfe allerdings nicht bei der Auktion erster Frequenzen im Jahr 2019 stehenbleiben. Anspruch müsse der Anschluss für alle sein. Menschen und Unternehmen hierzulande hätten ein berechtigtes Interesse, schnellstens und verbindlich zu erfahren, wann die nächste Mobilfunkgeneration 5G zur Verfügung stehen wird, so Reinhard Sager.

Für die praktische Umsetzung sei es zunächst vonnöten, die zügige Nutzung der Flächenfrequenzen zu ermöglichen. Die Frequenzen, die für den Ausbau in der Fläche besonders gut geeignet sind, werden erst in den nächsten Jahren frei. Für Planungssicherheit beim 5G-Ausbau sollten sie schon jetzt vergeben werden.

Rechtliche Grundlagen für flächendeckendes Netz

Im Dezember tritt die Neuregelung der EU für den Rechtsrahmen für digitale Infrastruktur in Kraft, wodurch zum Beispiel Antennenstandorte gemeinsam genutzt werden können. Diese Regelungen für flächendeckendes Netz sollten nach Auffassung von DLT und VKU schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Zudem müssten alle relevanten Akteure am Ausbau beteiligt werden. Dies fördere den Wettbewerb wie bei 3G und verhindere ein Oligopol zulasten von Verbrauchern, wie es bei 4G der Fall gewesen sei. Kommunen müssten die Möglichkeit haben, den Mobilfunkausbau allein oder in Kooperation mit Dritten voranzutreiben. Dies funktioniere zum Beispiel über lokale und regionale Frequenzen für kommunale Unternehmen.

DK

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