Kommunalverbändezurück

(GZ-4-2016)
Kommunalverbände
► Bayerischer Städtetag:
 
Nein zu „kommunalisierten” Integrationskosten
 

Die Marschrichtung ist klar: Bund und Europäische Union müssen Perspektiven zur baldigen Reduzierung der Zuwanderung aufzeigen. Die Möglichkeiten der Kommunen sind begrenzt, sie sind an vielen Orten in Bayern nahezu überschritten. Wie der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, bei einer Pressekonferenz in München erläuterte, „müssen wir neben den Problemen bei der Erstaufnahme die langfristige Integration in den Blick nehmen, denn das entscheidet über das Zusammenleben in unseren Städten“.

Bayerischer Städtetag

Pressekonferenz des Bayerischen Städtetags - v. l.: Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bernd Buckenhofer, Vorsitzender Dr. Ulrich Maly und Pressesprecher Dr. Achim Sing.

Maly zufolge können Bayerns Kommunen Integration, jedoch funktioniere dies nicht zum Nulltarif. Kommunen erbrächten vielfältige Leistungen, die sich kurz- und langfristig in ihren Haushalten niederschlagen. Sie dürften nicht auf den Integrationskosten sitzen bleiben „und es darf nicht zur kalten Kommunalisierung der Integrationskosten kommen“.

Finanzielle Verantwortung

Nach Darstellung des Städtetagschefs sind Kommunen dabei behilflich, das gesamtgesellschaftliche Problem der Zuwanderung und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu lösen. Dies gelinge aber nur, wenn auch Bund und Land zu ihrer finanziellen Verantwortung stehen. Sie müssten die Kosten erstatten, die bei Kommunen für Asyl, Flüchtlinge und Integration anfallen.

Für Kinder und Jugendliche sind Kitas und Schulen die erste Integrationsinstanz, so der der Verbandsvorsitzende. Kommunen müssten zur Schaffung von zusätzlichen Kindertagesplätzen mehr Mittel erhalten; bei den Schulen sei der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen gefordert. Für Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Sprachkurse, Integrationsangebote und Berufsbildung müssten seitens der Kommunen Gelder aufgewendet werden; dies bedeute einen zusätzlichen Personalaufwand in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern und Sozialämtern.

Maly: „Personalkosten für Jobcenter, Kosten der Unterkunft und Hartz IV-Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber schlagen auf die kommunalen Kassen durch. Der Bund muss die Kommunen entlasten, sonst drohen langfristige Risiken für kommunale Haushalte. Integrationskosten dürfen nicht kommunalisiert werden – etwa die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Kosten der Unterkunft.“

Mehr Geld vom Bund nötig

Unterdessen haben auch Finanzminister Markus Söder und sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Norbert Walter-Borjans deutlich mehr Geld vom Bund gefordert. „Angesichts der alleinigen Zuständigkeit für die Zuwanderungspolitik kommt der Bund mit seiner Ausgabenbeteiligung seiner finanziellen Verantwortung nur unzureichend nach“, heißt es in einem Brief der beiden Politiker an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Konkret fordern die beiden Minister, Berlin müsse seinen Finanzierungsanteil auf mindestens 50 Prozent der tatsächlichen Kosten aufstocken. Derzeit sei der Anteil nicht einmal halb so hoch. Weiter fordern Söder und Walter-Borjans Unterstützung bei den Folgekosten der Zuwanderung, etwa bei Sozialleistungen wie Hartz IV.

Allein die erwarteten Mietkostenzuschüsse nach dem Auszug anerkannter Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen dürften die bayerischen Kommunen laut Maly mit 170 bis 180 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belasten. Allein in Nürnberg müssten für Flüchtlingskinder bereits Kita-Plätze im Umfang von drei neuen Kindertagesstätten sowie 120 Übergangs-Schulklassen geschaffen werden. Letzteres bedinge allein rund 100 Millionen Euro an Schulbaukosten, von denen nur ein Drittel bezuschusst werde.

Bislang sei der Freistaat weder bereit, die Jugendhilfekosten für junge Volljährige zu übernehmen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bayern gekommen sind noch willens, die gesamten Verwaltungskosten entsprechend der Belastungen zu erstatten. Daran muss sich nach Auffassung des Bayerischen Städtetags dringend etwas ändern.

Zudem seien alle Mittel und Kräfte zu mobilisieren, um die Wohnungsnot zu lindern, fuhr Ulrich Maly fort. Dabei bezeichnete er den Wohnungspakt Bayern als wichtigen Schritt. Dieser will 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen bis 2019 schaffen; hinzu kommt ein Sofortprogramm für die Schaffung von Übergangskapazitäten.

In der Praxis allerdings ist die Bereitstellung staatlicher Fördergelder für Kommunen, die selbst Wohnungen bauen wollen, noch ausbaufähig, meinte Maly. Exemplarisch nannte er die Stadt Landshut, die sich mit dem Bau neuer preiswerter Wohnungen habe engagieren wollen. Jedoch sei ihr von der Bezirksregierung Niederbayern aus haushaltsrechtlichen Gründen untersagt worden, die Mittel für die Kofinanzierung aufzunehmen. Andere Städte befürchteten nun ähnliches, wobei der Städtetagschef aber davon ausgeht, dass mit der Staatsregierung eine Lösung gefunden werden kann.

Tatsache sei: Können sich Bürger nicht selbst am Wohnungsmarkt versorgen, droht Obdachlosigkeit. Letztlich fällt das Problem der Wohnungssuchenden auf die kommunale Ebene. Maly: „Nachdem ein Asylbewerber anerkannt ist, muss er aus der Gemeinschaftsunterkunft ziehen und braucht eine Wohnung. Zuständig sind dann Städte und Gemeinden - die Aufgabe bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die Unterbringung von hunderttausenden Flüchtlingen ist eine Sondersituation: Der Freistaat darf die Kommunen nicht im Stich lassen. Die Wohnungsnot darf nicht allein auf die Schultern der Städte und Gemeinden geladen werden.“

Der Städtetagsvorsitzende wies auch darauf hin, dass Programme zur Wohnbauförderung sich nicht auf einzelne Personengruppen beschränken dürften, berge dies doch die Gefahr von Ghettobildung. Stabile Quartiere funktionierten mit einer Mischung aller gesellschaftlichen Schichten. Dafür sei ein geordneter Städtebau nötig. Maly: „Es geht nicht nur darum, Flüchtlinge in Wohnungen trocken, warm und sauber unterzubringen. Wir müssen allen Menschen helfen, die günstige Wohnungen brauchen.“

Da es in vielen Städten kaum mehr freie Flächen gebe, müsse der Bund prüfen, ob die Auflagen zum Lärmschutz noch zeitgemäß sind, um Wohnraum etwa an Sportplätzen schaffen zu können. Zudem sei zu untersuchen, ob so mancher Standard - so wichtig er aus Sicht von Naturschutz oder Energieeinsparung auch sein mag - zumindest vorübergehend ausgesetzt oder gesenkt werden kann. Da es gelte, rasch Wohnungen zu bauen, müssten die Verfahren beschleunigt werden.

Um ein Scheitern der Flüchtlingspolitik zu vermeiden, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterdessen einen Umbau der Verwaltungs- und Leistungsstrukturen in Deutschland gefordert. „Unsere Systeme sind nicht darauf ausgelegt, dass innerhalb eines Jahres über eine Million Menschen nach Deutschland kommen. Wie bei der Energiewende brauchen wir deshalb eine Neuausrichtung. Alle Gesetze und Vorschriften betreffend die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sollten in einem Flüchtlings- oder Integrationsgesetzbuch gebündelt werden“ äußerte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg im Rahmen einer Pressekonferenz.

Im Hinblick auf die Verfahren vor Ort sollte in einem Flüchtlingsgesetzbuch unmissverständlich klargestellt werden, dass jemand, der aus einem sicheren Herkunftsland kommt, in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und nach Ablehnung seines Asylantrags so schnell wie möglich ausreisen muss.

Für eine gelingende Integration sei in einem Flüchtlingsgesetzbuch eindeutig festzulegen, dass jeder verpflichtet ist, an einem Deutschkurs teilzunehmen und die Werteordnung des Grundgesetzes zu akzeptieren. Zudem sollte festgeschrieben werden, dass auch nach der Anerkennung als Asylbewerber eine zeitlich befristete Residenzpflicht gilt, um eine ausgewogene und intelligente Verteilung der Flüchtlinge zu gewährleisten, die auch die Perspektiven am Wohnungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigt.

Ein eigener Abschnitt eines Flüchtlingsgesetzbuches sollte die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfassen. Ein angepasstes Leistungsrecht sollte hier Anwendung finden und etwa der Spracherwerb und die berufliche Orientierung viel deutlicher in den Vordergrund gestellt werden.

Darüber hinaus muss Landsberg zufolge der notwendige Staatsumbau von einem langfristigen Finanzierungskonzept begleitet werden, damit die Städte und Gemeinden die Integrationsarbeit langfristig planen und umsetzen können. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sei eine Gemeinschafsaufgabe und sollte als solche auch im Grundgesetz in Artikel 91a verankert werden. „Durch diese Änderung würde gewährleistet, dass der Bund eine Mitverantwortung dafür trägt, dass im Bereich der Integration in ganz Deutschland ähnliche Standards herrschen und der Bund für mindestens die Hälfte der entstehenden Kosten aufkommt“, erläuterte Landsberg.

DK

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