Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2017) 
gz bayerischer staedtetag

 ► Pressekonferenz des Bayerischen Städtetags:

 

Gebote der Vernunft

 

Die Themen digitale Infrastruktur an Schulen sowie Wohnungs- und Städtebau standen auf der Agenda der jüngsten Pressekonferenz des Bayerischen Städtetags in München. Dabei nahm Verbandsvorsitzender Dr. Kurt Gribl vor allem den Freistaat in die Pflicht: Seine Aufgabe sei es, dauerhaft die IT-Ausstattung der Schulen und ihren Betrieb mitzufinanzieren.

Wie der Städtetagschef hervorhob, sei Bayern ein High-Tech-Standort, weshalb der Freistaat umso mehr eine Mitverantwortung bei der Finanzierung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur an Schulen trage. Das Konnexitätsprinzip müsse eingehalten werden. Dabei helfe es jedoch nichts, wenn Schüler und Lehrer moderne Geräte wie Laptops, Tablets oder interaktive Whiteboards sowie Glasfasernetze und WLAN-Verbindungen in Schulen zur Verfügung gestellt bekommen; die Technologie müs-se auch sinnvoll im Unterricht genutzt werden.

Qualifizierungsoffensive für Lehrer

Hierzu müssten Lehrkräfte kompetent im Umgang mit digitalen Lehrmitteln in jedem Fach sein, betonte Gribl und ergänzte: „Die Digitalisierung des Unterrichtswesens ist mehr als die Weiterentwicklung der grünen Tafel.“ Nötig sei letztlich ein schlüssiges  Gesamtkonzept zu IT-Ausstattung und IT-Anwendung an Schulen mit klaren Zielvorgaben und einem konkreten Zeitplan, damit die Kinder an allen Schulen gleiche Chancen haben.

Freistaat und Bund müssen sich laut Bayerischem Städtetag nicht nur angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands beteiligen, sondern auch an den laufenden Kosten für den Betrieb der IT-Ausstattung, die Wiederbeschaffung von Geräten und die Aktualisierung der Software. Fördermittel des Bundes dürften dabei nicht mit Fördermitteln des Freistaats verrechnet oder vom Freistaat einbehalten werden.

Investitionsprogramm zur digitalen Bildung

Wie Gribl ausführte, habe der Bayerische Ministerrat im Rahmen eines Masterplans Bayern Digital II ein Investitionsprogramm beschlossen, das auch auf die digitale Bildung zielt. Darin sind etwa Glasfaseranschlüsse und 20.000 WLAN-Hotspots für alle bayerischen Schulen vorgesehen. Angestrebt wird die Einführung des digitalen Klassenzimmers an allen Schulen. Bislang habe der Freistaat es jedoch versäumt, das digitale Klassenzimmer zu definieren.

Pflichtfach IuK

Informatik und Informationstechnologie sollten nach Überzeugung des Bayerischen Städtetags Pflichtfach an allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden. Für Lehrkräfte sei eine Qualifizierungsoffensive vorgesehen. Gribl zufolge fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass der Freistaat Bayern dafür Standards vorgibt und für eine einheitliche Entwicklung der Informationstechnologie an allen Schulen sorgt.

Nach Gribls Ansicht kann das von der Staatsregierung angekündigte Förderprogramm nur ein Anfang sein. Bislang seien rund 50 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für 2018 und knapp 160 Millionen Euro an sogenannten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre angekündigt. Damit entfielen auf jede der 6.100 bayerischen Schulen nur  rund 30.000 Euro, betonte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Erforderlich ist aus seiner Sicht – basierend auf den Erfahrungen einzelner Schulen - freilich eine Summe von bis zu 500.000 Euro pro Schule und somit insgesamt eine Milliardensumme. Für die kommenden Jahre habe die Staatsregierung insgesamt Fördersummen in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe in Aussicht gestellt.

Anreize zum Wohnungsbau

Anreize müssen laut Kurt Gribl auch für Investitionen zum Bau neuer Wohnungen und zur Sanierung des Wohnungsbestandes geschaffen werden. Es gelte, die staatliche Wohnraumförderung weiter zu intensivieren, zu optimieren und zu vereinfachen. „Der Bund und besonders der Freistaat müssen ihre Mittel erhöhen“, unterstrích der Vorsitzende.

Städte und Wohnungswirtschaft benötigten ein klares Signal, wie es mit der Förderung weiter geht, drohe doch ansonsten ein Stillstand bei notwendigen Investitionen. Gribl verwies auf ein weiteres Problem: „Der Wohnungsbau wird teurer wegen der hohen Anforderungen an Wohnungen bei Barrierefreiheit und energetischen Standards – hier sollte der Bund mehr Augenmaß zeigen.“

Mehr Instrumente zur Baulandausweisung

Den Kommunen müssten mehr Instrumente an die Hand gegeben werden, um mehr Bauland auszuweisen, fuhr Gribl fort. Schließlich werde in den Städten der Raum knapp. In  verdichteten Räumen sei die Mobilisierung von Bauland schwierig. Die Möglichkeiten des Baugesetzbuches allein – etwa mit der kürzlich neu geschaffenen Kategorie des „urbanen Mischgebiets“ – helfen, so der Verbandschef, Städten und Gemeinden nicht ausreichend, um schnell Bauland für Wohnungen zu gewinnen. Darum müssten weitere Anreize zur Flächenmobilisierung geschaffen werden. Gribl: „Städte wollen bauen, aber die Flächen für Bauland fehlen: Städte und Gemeinden brauchen Handlungsspielräume für eine vorausschauende Bevorratung von Flächen.“ Bereits im Vorfeld formeller städtebaulicher Maßnahmen müssten sie ein Vorkaufsrecht für Grundstücke auf eigenem Gebiet erhalten, um rechtzeitig Baugrund, Tauschflächen oder Ausgleichsflächen für den Neubau von Wohnungen erwerben zu können.

Steuerliche Begünstigung für den Flächenverkauf in der Landwirtschaft

Nach Gribls Auffassung muss der Bund steuerliche Anreize schaffen, damit brach liegende Flächen einer sozialen Nutzung zugeführt werden. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Kommunen sollte steuerlich begünstigt werden, um dort Wohnungen zu bauen – samt der dafür nötigen Infrastruktur für Verkehrserschließung mit Straßen und öffentlichem Nahverkehr, mit Schulen und Kitas, mit Einkaufsmöglichkeiten für die Nahversorgung. Dies könnte über die Einführung eines Freibetrags im Einkommensteuergesetz bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Erweiterung der Reinvestitionsmöglichkeiten auf bewegliche Wirtschaftsgüter geschehen. Darüber hinaus müsse endlich eine Einigung gefunden werden, die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für Wohnungsbau wieder einzuführen. Hilfsweise könnten Investitionszulagen Private motivieren, Bauland für den Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Auch Bund und Freistaat seien in der Pflicht, ihren Grundstücksbestand nach geeigneten Bau-plätzen zu durchsuchen und Baulücken systematisch zu erfassen. Dazu zählten ehemalige Kasernengelände und Militärflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und Flächen der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY). Gribl: „Liegenschaften und Freiflächen des Bundes müssen bevorzugt und vergünstigt an Kommunen abgegeben werden. Der Bund muss seiner strukturpolitischen und sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden. Er muss einen Rechtsrahmen schaffen, damit die BImA bei strukturpolitisch und sozial wichtigen Projekten Grundstücke billiger abgeben kann, um dort günstige Wohnungen zu bauen.“

Städtebauförderung dauerhaft sichern

Wie Kurt Gribl darlegte, muss die Städtebauförderung dem Bedarf angepasst werden und dauerhaft gesichert sein. Nötig sei eine Quartiersentwicklung, die für eine ausgewogene Durchmischung und einen sozialen Austausch in der Stadt sorgt. Schieflagen müssten früh erkannt werden, um bei Problemen oder bei sozialen Spannungen gegenzusteuern. Und schließlich sei das Baugesetzbuch zu ergänzen, damit die Städtebauförderung auch zur Prävention von sozialen Missständen in neuen Wohnquartieren eingesetzt werden können. 

DK

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