Kommunalverbändezurück

(GZ-15/16-2017)
gz bayerischer gemeindetag
 Führungskräftetagung der Wasserwirtschaft:
 
Innovative Lösungen für Wasser und Abwasser
 

Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetags zu Gast in Rothenburg o. d. Tauber

Veränderte Rahmenbedingungen stellen die Wasserversorger vor große Herausforderungen, denen sie mit innovativen und passgenauen Lösungen vor Ort begegnen. Bereits zum 47. Mal versammelte der Bayerische Gemeindetag die Führungskräfte der bayerischen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, um über zentrale bayerische Wasserthemen, aber auch übergeordnete Aspekte zu informieren. 

Aktuelle Entwicklungen im Vollzug des Trinkwasserrechts präsentierte Dr. Martin Hicke, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Trinkwasserverordnung müsse dabei ständig angepasst werden. Hicke kündigte an, die Gesundheitsverwaltung werde sich nunmehr sowohl ein Bild über die bauliche Ausrüstung der Wasserwerke als auch über die personelle Qualifikation des technischen Personals machen.

Sinnvolle Regelungen im W1000

Für die Gesundheitsverwaltung machte Hicke deutlich, dass rechtlich das derzeit in aller Munde befindliche Regelwerk W 1000 in Bayern nicht allgemein anerkannt sei und deshalb nicht als Selbstzweck durchgesetzt werden könne. Gleichwohl enthalte das W 1000 inhaltlich sinnvolle Regelungen, zu deren Akzeptanz sein Ministerium gerne beitragen will. Werden Schwä- chen bei Technik oder Personal festgestellt, so gelte der Besorgnisgrundsatz nach dem Infektionsschutzgesetz und die Wasserversorger seien gehalten, ihren Betrieb nach dem technischen Regelwerk des W 1000 auszurichten. Auskünfte zum W 1000 erteile die Gesundheitsverwaltung.

Multisensorenzähler mit Fernablesung

Mit Blick auf die elektronischen Wasserzähler regte Hicke die Bezeichnung „Multisensorenzähler mit Fernablesung“ an. Seinen Ausführungen zufolge ist die Strahlung des Funkmoduls um den Faktor 400 geringer als jene von Handys.

Die Haltung des Landesbeauftragten für Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, führt in Bayern derzeit dazu, dass die von Hicke als zukunftsweisend beschriebene Technik der funkauslesbaren elektronischen Wasserzähler mit Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Petri zufolge gewährleistet der Grundrechtsschutz den für eine Demokratie völlig unverzichtbaren Minderheitenschutz. Diesen im Datenschutz zu gewährleisten, ist die Aufgabe, die Petri und seine Mitarbeiter im Staatsgefüge zu erfüllen haben.

Grundsätzlich geht es folglich darum, dass die Bestimmung des Verarbeitungszwecks von Daten durch den Gesetzgeber erfolgen muss. Dies, so Petri, habe er dem bayerischen Innenministerium bereits vergangenes Jahr zu verstehen gegeben. Eine Antwort sei ausgeblieben. Nunmehr werde eine Regelung geschaffen, die freilich für diejenigen, die die Zähler längst bestellt hätten und im Einbau begriffen seien, zu spät komme.

Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des Bayerischen Gemeindetags und Leiterin der Führungskräftetagung der Wasserwirtschaft, erläuterte die für den Freistaat gefundene Übergangslösung, die das Staatsministerium des Innern Ende März über die Landratsämter allen Wasserversorgern schriftlich zur Verfügung gestellt hat. Bis ein Landes- oder Bundesgesetzgeber eine Rechtsgrundlage in ein Gesetz aufgenommen hat, dürfen die Wasserversorger eine Rechtsgrundlage in ihren Wasserabgabesatzungen bzw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen. Vorgesehen ist dort ein sich auf den Datenschutz beziehendes Widerspruchsrecht des in den Satzungen berechtigten bzw. verpflichteten Personenkreises (also insbesondere der Grundstückseigentümer).

Rechtsgrundlage für Funkauslesung

Thimet merkte an, dass für eine Funkauslesung für die Zwecke der Abrechnung nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Hessen und des Bundesbeauftragten für Datenschutz bereits heute eine Rechtsgrundlage in einer Bundesverordnung, nämlich in der AVBWasserV, vorhanden sei; für die Zwecke der Leckagesuche fehle diese.

Thomas Abel, Geschäftsführer Wasser/Abwasser beim Verband Kommunaler Unternehmen, bezeichnete die Infrastruktur der Wasserver- und Abwasserentsorgungen als „Schatz unter der Straße“. Er unterstrich die bundesweite Bedeutung des Benchmarking, das seit 2000 auch eine politische Dimension erhalten habe. Ziel sei es, die Versorger von 80 Prozent des hierzulande jährlich an die Verbraucher gelieferten Trinkwassers für eine Teilnahme zu gewinnen. Dabei gehe es auch um Transparenz, was immer auch einen Prozess voraussetzt, Daten über Kennzahlen vergleichbar zu machen. Mit Blick auf die Düngeverordnung und Stoffstrombilanz forderte Abel eine neue Landwirtschaftspolitik, die bereit ist, dem Verursacherprinzip zum Durchbruch zu verhelfen. Wer Kosten etwa durch Nitrateintrag verursache, müsse für diese auch aufkommen.

Das Wasser bleibt in kommunaler Hand

„Bei uns bleibt Wasser in kommunaler Hand!“, machte Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf deutlich. Der Staatsregierung sei die Versorgungssicherheit ein Anliegen, das beispielsweise durch ein sogenanntes zweites Standbein jedes Wasserversorgers, also die Möglichkeit einer Notversorgung in einem Krisenfall, zum Ausdruck kommt. Hier habe die Wasserversorgungsbilanz 2016 des Freistaats ergeben, dass (nur) zwei Drittel der Wasserversorger über zwei unabhängige Versorgungsanlagen verfügen.

Zudem verwies Scharf darauf, dass nicht zuletzt durch überhöhte Nitrat- und Güllegaben das Grundwasser beeinträchtigt werde. Der Gewässerschutz stelle eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Versorgern und Landwirtschaft dar. Auch sei die Kraft der öffentlichen Meinung bei diesem Thema nicht zu unterschätzen. Im Bereich der Abwasserentsorgung sei wiederum die Sanierung von öffentlichen Leitungen und privaten Grundstücksentwässerungsanlagen von besonderer Bedeutung.

Den Wert der Abwasserbeseitigung fasste Leitender Ministerialrat Erich Englmann vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt zusammen: Sie erhält wenig Aufmerksamkeit, weil sie gut funktioniert und Abwasser für den Nutzer nicht mehr sichtbar ist. Allein durch die Sanitärhygiene leben Menschen im Schnitt 35 Jahre länger. Von diesen Fortschritten nimmt der Bürger laut Englmann oftmals nur den jährlichen Gebührenbescheid wahr. Abwasserbeseitigung könnte somit durchaus etwas mehr Öffentlichkeit vertragen, meinte der Ministerialrat. 

DK

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