Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2017)
gz dstgb
 DStGB-Positionspapier zur Infrastrukturoffensive:
 
Investitionskraft der Kommunen stärken
 

„Deutschland lebt immer mehr von seiner Substanz. Besonders dramatisch ist der rapide Verfall der kommunalen Infrastruktur“, beklagt der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem aktuellen Statement zur Wirtschafts- und Finanzpolitik. „Besonders dramatisch ist der rapide Verfall der kommunalen Infrastruktur. Auch wenn die kommunalen Investitionen zuletzt anzogen, bleiben sie deutlich hinter der Entwicklung derAusgaben für soziale Leistungen zurück, die sich in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt haben und sich auf nunmehr 59 Milliarden Euro belaufen“, heißt es darin.

Gleichzeitig schieben die Kommunen laut DStGB einen immensen Investitionsstau vor sich her, der sich nach Berechnungen der KfW-Bankengruppe mittlerweile auf insgesamt rund 126 Milliarden Euro beläuft. Vor allem in den Bereichen Straßenund Verkehrsinfrastruktur besteht weiterhin ein hoher Investitionsrückstand in Höhe von 34,4 Milliarden Euro. Die in diesem Bereich getätigten Investitionen reichen wegen fehlender Finanzmittel weder für Erhaltungsmaßnahmen noch für Zukunftsprojekte.

Rück- und Umbaubedarf

Bei den Schulen und Bildungseinrichtungen sei der wahrgenommene investive Rückstand mit 32,8 Milliarden Euro ebenfalls dramatisch. Im Bereich Sportstätten und Bäder habe der Investitionsstau zwar abgenommen, ist mit 9,7 Milliarden Euro aber weiter enorm. Hinzu kommt, dass der demografische Wandel zusätzlichen Rück- und Umbaubedarf in der kommunalen Infrastruktur erfordere. Längst würden die Defizite in der Infrastruktur nicht nur als Belastung für die Wirtschaft wahrgenommen, sondern auch von den Bürgern als Beeinträchtigung der Lebensqualität empfunden.

Die Kommunen benötigten zusätzliche Mittel, um die notwendige Infrastrukturoffensive vor Ort einzuleiten. Das Sondervermögen für Investitionen in strukturschwachen Gemeinden sei ein erster Schritt, aber keine dauerhafte Lösung. „Das werden auch die Länder, die ab 2020 aufgrund der Schuldenbremse so gut wie keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, aus eigener Kraft kaum organisieren können. Notwendig ist eine grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.“

Ein Baustein dabei sollte nach Auffassung des Verbands die Weiterentwicklung des Solidaritätszuschlages zu einem Investitionsfonds für alle benachteiligten Städte und Gemeinden in ganz Deutschland sein. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag lagen im Jahr 2016 bei nahezu 17 Milliarden Euro und werden sich bis 2019 voraussichtlich auf 19 Milliarden Euro steigern. Der Solidaritätszuschlag könnte somit eine wichtige Grundlage zur Finanzierung eines kommunalen Investitionsfonds sein.

Wie der DStGB weiter erläutert, „ist die Überwindung des Investitionsstaus ein Prozess, der Jahrzehnte dauern wird. Der Staat allein wird dies nicht leisten können. Notwendig sind deshalb auch neue Finanzierungsmodelle. Dazu gehört z. B. eine Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftsmodells, insbesondere bei Investitionen in Wohngebäude, aber auch bei der Schaffung von neuen Wohnstrukturen wie zum Beispiel Mehrgenerationen-Häuser.“ Zudem seien auch bei der Energiewende die Bürger bereit, privates Kapital z. B. in Energiegenossenschaften bereitzustellen.

Auch sei das Potenzial von Modellen Öffentlich-PrivaterPartnerschaften (ÖPP) bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Beim Bau und der Sanierung wichtiger Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Schulen könnten sich die jeweiligen Aufgabenträger und Betreiber verstärkt die Kosten teilen. Wichtig sei eine flexible und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Modelle. Auch die Sanierung wichtiger Autobahnteilstrecken könnte in größerem Umfang über öffentlich-private Partnerschaften erfolgen. Denkbar wäre, den beteiligten Privaten im Gegenzug einen entsprechenden Teil der bereits eingeführten Lkw-Maut zuzubilligen. „In Frankreich sind solche Modelle bereits Alltag. Das setzt allerdings voraus, dass die Politik die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur neu aufsetzt.“

Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele und des drohenden Verkehrsinfarktes wäre nach Auffassung des Deutschen Städteund Gemeindebunds als erster Schritt eine flächendeckende Lkw-Maut richtig.

In der Abwasserentsorgung hätten sich zudem sog. Betreibermodelle bewährt, die auch dazu geführt haben, dass privates Vermögen in die Infrastruktur der Daseinsvorsorge fließt. Diese Ansätze ließen sich weiter ausbauen. Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sollten hier die Voraussetzungen schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ruft der DStGB dazu auf, dass auch Städte und Gemeinden Infrastrukturmaßnahmen durch Kooperationen verstärkt angehen. So könne es durchaus sinnvoll sein, dass zwei sanierungsbedürftige Schwimmbäder durch eines ersetzt werden.

Bei der dringend notwendigen weiteren Erschließung des Landes mit einem leistungsfähigen Breitbandnetz sollte sowohl auf die Kooperation zwischen Kommunen und privaten Unternehmen, als auch die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus gesetzt werden. Wenn diese Maß- nahmen nicht binnen kurzer Zeit eine deutlich verbesserte Versorgungslage im ländlichen Raum bewirken, müsse der flächendeckende Ausbau des Breitbandnetzes über eine Universaldienstverpflichtung realisiert werden.

Große Investitionen, aber auch kleinere Vorhaben verzögerten sich, weil Bürger Widerstand organisieren. Eine große Mehrheit sei z. B. für Windenergie und für einen Ausbau der Leitungsnetze, möchte aber davon möglichst nicht selbst betroffen sein. „Hier brauchen wir neue Kommunikationsstrukturen“, so der Verband. „Dazu gehören Transparenz, Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie Mitwirkungsmöglichkeiten - und zwar bevor die Bagger zum Einsatz kommen. Dem trägt unser Planungsrecht bisher noch nicht ausreichend Rechnung.“

So müssten beispielsweise die Informations- und Aufklärungskosten umfassend und von vornherein in die Planungskosten einkalkuliert werden. Gleichzeitig seien die Planungs- und Umsetzungsvorschriften zu straffen. Dazu könnte gehören, bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen die Zuständigkeiten bei besonders spezialisierten Verwaltungsgerichten zu konzentrieren und den Instanzenzug zu verkürzen. 

DK

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