Kommunalverbändezurück

(GZ-12-2017)
gz deutscher landkreistag
► Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistags:
 
Sparkassenwesen und Langzeitarbeitslosigkeit
 
Der Deutsche Landkreistag hat die Vorschläge von europäischer Seite zurückgewiesen, wonach für Politiker und staatliche Vertreter in Aufsichtsorganen von Banken und Sparkassen die Vermutung eines per se bestehenden generellen Interessenkonfliktes gelten soll. Nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager, „würde das bedeuten, dass die Landräte und Oberbürgermeister als Trägervertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen diese Ämter nicht mehr bekleiden dürften. Das wäre ein Strukturbruch und würde die kommunale Verankerung der Sparkassen wesentlich schwächen“, unterstrich Sager bei der DLT-Präsidiumssitzung im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Nach den Leitlinienvorschlägen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Gebiet der Corporate Governance soll pauschal eine solche Unvereinbarkeit bestehen. Danach wird ein wesentlicher Interessenkonflikt vermutet, wenn ein Mitglied im Verwaltungsoder Aufsichtsorgan bzw. eine ihm nahestehende Person aktuell (oder in den letzten zwei Jahren) eine Position mit hohem politischem Einfluss bekleidet (hat), sofern das politische Amt mit spezifischen Befugnissen ausgestattet ist.

Entwürfe rütteln an den Grundsätzen des deutschen Sparkassenwesens

Sager machte deutlich, dass die Entwürfe an den Grundsätzen des deutschen Sparkassenwesens rütteln: „Es kann nicht sein, dass die prägenden Strukturmerkmale des deutschen Sparkassenwesens, allen voran die kommunale Trägerschaft, im Wege von Verwaltungsanweisungen und -leitlinien, die nicht mehr der Zustimmung der Mitgliedstaaten bedürfen, ausgehebelt werden sollen. Das kommunale Sparkassenwesen tragende und prägende Element der kommunalen Trägerschaft würde damit schwer beschädigt.“

Der Ansatz von EBA und EZB sei für das kommunale Sparkassenwesen schon vom Grundgedanken her unpassend: „Im Gegenteil stellt erst die kommunale Vertretung in der Sparkasse die Kompatibilität der einerseits bankwirtschaftlich geleiteten und der andererseits auf den öffentlichen Auftrag gerichteten Interessenlagen sicher. Die besondere Hervorhebung eines generellen Interessenkonflikts bei staatlichen Vertretern im Aufsichtsorgan ist somit letztlich nichts anderes als die Unterstellung einer unlauteren Beeinflussung der Geschäfte der Sparkassen durch die Kommunalpolitik.“ Da die Sparkassen weder Eigentümer noch Anteilseigner hätten, sondern sich in kommunaler Trägerschaft befänden, sei deshalb dringend eine Ausnahme für Trägervertreter erforderlich, forderte der DLT-Präsident.

Mindestanforderungen verschärfen

Darüber hinaus sollen nach den europäischen Vorschlägen die Mindestanforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern in Aufsichtsorganen deutlich verschärft werden. „Dies ist in Bezug auf die Sparkassen ebenfalls nicht sachgerecht. Was für Vorstände angemessen und richtig ist, passt für Mitglieder von Aufsichtsorganen hingegen gerade nicht. Ein Landrat als Vorsitzender des Verwaltungsrates einer Sparkasse darf nicht lediglich die ‚betriebswirtschaftliche Brille’ aufhaben, sondern trägt letztlich auch politisch Verantwortung für ein wirksames Agieren des Kreditinstituts im Rahmen des öffentlichen Auftrages. Hier geht es nicht um Rendite, sondern um Wirtschaftsförderung und Daseinsvorsorge zum Wohle des Landkreises“, betonte Reinhard Sager. Daher müsse erreicht werden, bei den Anforderungen zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans zu unterscheiden. Zudem sollte aus Sicht des Präsidenten die bestehende Qualifikation der gewählten Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister regelmäßig ausreichend sein, soweit sie die Anforderungen in den Sparkassengesetzen der Länder erfüllen.

Bewährte Strukturen erhalten

„Wir werben daher gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassenund Giroverband um deutliche politische Unterstützung. Es geht darum, die bewährten und stabilen Strukturen der kommunal getragenen Sparkassen zu erhalten und den Angriff auf die Grundfesten des öffentlichen Sparkassenwesens abzuwehren“, erklärte der Präsident.

Auf der Agenda der Präsidiumssitzung stand darüber hinaus die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. „Die Jobcenter stehen vor dem Hintergrund eines nach wie vor harten Kerns an langzeitarbeitslosen Menschen und von Zuwanderung, Internationalisierung und Digitalisierung vor großen Herausforderungen. So richtig und erfolgreich die Agenda 2010 auch war und noch immer ist: Die Jobcenter brauchen dringender denn je ein flexibles Instrumentarium, ausreichende finanzielle Möglichkeiten und vor allem so wenig bürokratische Vorgaben wie möglich. Nur dann kann es gelingen, die Zahl von unverändert 6 Mio. Hilfebeziehern und ihrer Familien signifikant zu reduzieren“, machte Sager deutlich.

Arbeitsförderung effektiver gestalten

Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion geht es derzeit darum, wie das Gesamtsystem der Arbeitsförderung besser und effektiver ausgestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Landkreistag mit dem Papier „Vorschläge zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ u.a. folgende Maßnahmen:

1. Die Zuständigkeit für die berufliche Integration während des Asylverfahrens sollte auf die Jobcenter übertragen werden.

2. Der Aufbau (weiterer) beruflicher Qualifikationen und die Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt z. B. durch Praktikumsplätze, Bewerbungscoaching und Qualifizierungsmaßnahmen muss als ganzheitlicher Ansatz insbesondere für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und Asylberechtigten entwickelt werden.

3. Die Bewirtschaftung der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung sollte auf die Jobcenter übertragen werden. Zudem sollte den Landkreisen ermöglicht werden, die Koordinierung der Integrationskurse einschließlich der sozialpädagogischen und migrationsspezifischen Beratungsangebote zu übernehmen.

4. Die intensive und ganzheitliche Betreuung von Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch die Jobcenter muss auch weiterhin gewährleistet werden. Dies darf nicht durch eine Übertragung auf die Arbeitslosenversicherung erschwert werden.

5. Das Leistungsrecht und das Verfahrensrecht im SGB II müssen weiter vereinfacht werden. Dies gilt etwa für den Wegfall des Eigenanteils von 1 Euro bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungspakets oder eine deutliche Bagatellgrenze bei Erstattungsforderungen.

6. Ein besonderer Bürokratietreiber ist die sog. Bedarfsanteilsmethode bei der Einkommensanrechnung. Gemäß dem Individualprinzip ist die vertikale Einkommensanrechnung gesetzlich vorzuschreiben. Dadurch würde Erwerbseinkommen zunächst beim Erwerbstätigen selbst angerechnet.

7. Die Möglichkeiten eines Sozialen Arbeitsmarktes müssen weiter ausgebaut werden. Insoweit müssen auch die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften gestärkt werden.

8. Bei den Arbeitsgelegenheiten müssen die Kriterien „zusätzlich“, „im öffentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“ gestrichen werden. Im Dialog mit der örtlichen Wirtschaft können sinnvolle Ausgestaltungen entwickelt werden.

9. Die Jobcenter benötigen für ihre anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im Interesse der Leistungsberechtigten eine auskömmliche Finanzausstattung. Um den Jobcentern eine vernünftige Planung zu ermöglichen, dürfen die Mittel nicht nur für ein Jahr feststehen, sondern müssen längerfristig planbar sein.

Gegen Zentralisierung

„Kontraproduktiv“ sind für den DTL-Präsidenten Bestrebungen, die bewährten aufgabenteiligen Strukturen von Jobcentern (SGB II) und Arbeitslosenversicherung (SGB III) hin zu einer stärkeren Zentralisierung über die Bundesagentur für Arbeit zu verändern. „Dem treten wir insbesondere bezogen auf die Ausbildungsvermittlung entschieden entgegen. Es käme zu einer Verschlechterung für die Langzeitarbeitslosen. Mehrfachzuständigkeiten verschiedener Behörden wären die Folge, die Unterstützung gemäß dem Konzept von ‚Fördern und Fordern’ würde erschwert“, so Sager abschließend. 

DK

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