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(GZ-9-2017)
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► Straßenunterhaltszuschüsse für Kommunen:
 
Deutliche Schieflage
 

Wegscheider Bürgermeister Josef Lamperstorfer mahnt Korrekturen an

Im Rahmen der jüngsten Sitzung des KPV-Vorstandes und Hauptausschusses in München wurden die Schwerpunkte für die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2018 thematisiert. Dabei verwies der Bürgermeisterdes Marktes Wegscheid, Josef Lamperstorfer, auf die Schieflage bei den Straßenunterhaltszuschüssen für Kommunalstraßen im ländlichen Raum und plädierte für Korrekturen. Damit traf er auf offene Ohren beim stellvertretenden Geschäftsführer des Bayerischen Landkreistages, Emil Schneider, da es bei den Straßenunterhaltspauschalen für Landkreisstraßen erstmals gelang, die Landkreisflächen zu berücksichtigen. KPV-Landesvorsitzender Stefan Rößle hatte seinerseits darauf hingewiesen, dass sich für eine Änderung in der Vergangenheit keine Mehrheiten gefunden hätten.

Aufgrund eines Beschlusses des Bezirksvorstandes der KPV Niederbayern wird sich dieser nunmehr des Themas annehmen. Darüber hinaus leiteten örtliche CSU-Abgeordnete Finanzminister Dr. Markus Söder entsprechende Unterlagen zu und baten um Unterstützung.

Fakt ist: Die Flächenkommunen haben bei wenig Einwohnern und damit geringer Finanzkraft viele Kilometer Gemeindestraßen (Gemeinde-, Markt- bzw. Stadtstraßen) zu finanzieren. Zahlreichen Kommunen ist es allerdings nicht mehr möglich, diese Straßen ordnungsgemäß instand zu halten, so dass deren Zustand sich von Jahr zu Jahr verschlechtert.

Für den Unterhalt der eigenen Straßen erhalten die Kommunen sog. Straßenunterhaltszuschüsse aus dem KFZ-Steueranteil. Dieser Anteil wurde in den Jahren 2003/2004 von 65 auf 42,8 Prozent reduziert. Zwischenzeitlich beträgt er wieder 52,5 Prozent. „Ebenso wie der Bayerische Gemeindetag fordern wir wieder eine Anhebung auf 65 Prozent“, so Lamperstorfer. Jedoch sollen die Straßenunterhaltspauschalen nicht prozentual erhöht werden, da die bisherige Ungleichbehandlung der Kommunen dadurch noch verstärkt werde. Vielmehr sollen alle Kommunen im Freistaat die Straßenunterhaltszuschüsse entsprechend den festgestellten kommunalen Straßenkilometern bekommen.

Bisher erhalten rund 1.800 bayerische Kommunen Straßenunterhaltspauschalen je Kilometer Gemeindestraße und die restlichen finanzstarken 250 Kommunen den festgeschriebenen Anteil am KFZ-Steueraufkommen, der wesentlich höher sein kann als die Kilometerpauschale.

Unterhaltszuschüsse staffeln

Nachdem alle im kommunalen Eigentum stehenden Straßen feststehen, sollte Lamperstorfer zufolge die geforderte Erhöhung am KFZ-Steueranteil dazu verwendet werden, die Straßenunterhaltspauschalen zu erhöhen und den Erstattungsbetrag der 250 wirtschaftsstarken Kommunen so lange einzufrieren, bis sich die Beträge angeglichen haben. Auch plädierte der Wegscheider Bürgermeister dafür, die Straßenunterhaltszuschüsse wie bei den Landkreisstraßen zu staffeln, d.h. je mehr kommunale Straßenkilometer und je weniger Einwohner, desto höher der Erstattungsbetrag je Kilometer. „Somit werden bei den Kreisstraßenunterhaltszuschüssen die besonderen Bedürfnisse des ländlichen Raumes berücksichtigt, nicht jedoch bei den Unterhaltszuschüssen der ‘Gemeindestraßen’“, betonte Lamperstorfer und ergänzte: „Hier könnte der Erhöhungsbetrag am Kfz-Steueranteil für den Einstieg in einen Staffelsatz verwandt werden und damit ein Teil der großen finanziellen Aufwendungen für den Unterhalt der ‚Gemeindestraßen‘ auch durch landwirtschaftliche Fahrzeuge abgefedert werden.“

Die Leidtragenden

Wie der Rathauschef erläuterte, sind „insbesondere die Kommunen im ländlichen Raum mit großen Gemeindeflächen, vielen Kilometern Gemeindestraßen und wenigen Einwohnern“ Leidtragende der bisherigen Regelung. Eine zusätzliche Belastung der Gemeinden im ländlichen Raum entstehe dadurch, dass Sanierungen von Straßen mit geringer Breite auch nicht nach dem BayGVFG förderfähig sind. Leider stünden auch für die Umsetzung des „Kernwegenetzes“ trotz Unmengen von Planungskosten und Arbeitsstunden in den ILEs keine Mittel zur Verfügung.

Ebenso decke die Winterdienstpauschale bei weitem nicht die entstehenden Aufwendungen (Beispiel Wegscheid: Der Winterdienstpauschale von 31.290 Euro stehen Winterdienstkosten von jährlich ca. 150.000 Euro gegenüber).

Laut Lamperstorfer spricht gerade auch das Argument des Bayerischen Finanzministeriums, wonach ein Großteil der Straßenunterhaltskosten aus den allgemeinen Steuereinnahmen abgedeckt werden muss, für eine Staffelungsregelung auch bei den Gemeindestraßenunter haltszuschüssen. Durch eine Staffelregelung könnte endlich eine Flächenkomponente im Finanzausgleich der Gemeinden berücksichtigt und damit der ländliche Raum gestärkt werden. Die Marktgemeinde Wegscheid beispielsweise setzt sich aus 84 Ortsteilen zusammen und hat dadurch große Aufwendungen bei der Straßeninfrastruktur.

„Nachdem die kommunale Familie aufgrund der guten finanziellen Situation des Freistaats Bayern auch im Jahr 2018 hofft, dass sich der Anteil der Kommunen beim Finanzausgleich erhöhen wird, könnten mit der Berücksichtigung dieser Vorschläge wichtige strukturelle Entwicklungen eingeleitet werden, ohne dass die bisher begünstigten Kommunen finanzielle Einbußen hätten“, so Lamperstorfer abschließend.

DK

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