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(GZ-24-2016)
Kommunale Praxis
DStGB-Präsidiumssitzung in Düsseldorf:
 
Integration und Innere Sicherheit
 
Die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen und die Stärkung der Inneren Sicherheit standen im Zentrum einer Präsidiumssitzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds in Düsseldorf. Wie Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, hervorhob, seien mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes wichtige Rahmenbedingungen und Stellschrauben für die Integration der Geflüchteten gesetzt worden. Das Gesetz orientiere sich an den Grund-sätzen des Förderns und Forderns, so wie es der DStGB mit Nachdruck eingefordert habe.

„Es müssen Angebote der Integration gemacht werden, die Geflüchteten sind aber auch verpflichtet, diese anzunehmen“, so Schäfer. Mit Blick auf die Sprach- und Integrationskurse schlägt der DStGB vor, Flüchtlinge konkret den Kursen zuzuweisen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kurse flächendeckend angeboten werden. „Hier ist der Bund gefordert. Der derzeitige Zustand, dass Flüchtlinge bis zu einem halben Jahr auf einen Platz warten müssen, muss beendet werden“, betonte der Verbandschef.

Integration braucht Zeit

Er wies darauf hin, dass Integration nicht von heute auf morgen gelingen werde und enorme Anstrengungen aller Beteiligten von den Städten und Gemeinden bis zur Wirtschaft erfordere. Auf der anderen Seite seien 60 Prozent der Geflüchteten unter 35 Jahre. „Dies ist auch riesige Chance für das Land in Bezug auf fehlende Arbeitskräfte.“

Wohnsitzauflage

Aus Sicht des DStGB bleibt eine flächendeckende Wohnsitzauflage dringend geboten. Diese darf sich nicht auf die bloße Verteilung der anerkannten Flüchtlinge beschränken, sondern muss in ein Gesamtkonzept eingebettet und mit einer gezielten Strukturförderung und dem Ausbau von Infrastrukturen unterlegt sein. „Dies soll die Integration der Schutzsuchenden in den Kommunen erleichtern, besser steuerbar machen und soziale Brennpunkte oder Ghettobildungen vermeiden“, erläuterte Schäfer. Der DStGB kritisiert, dass die mit dem Integrationsgesetz verbundene Wohnsitzregelung diesen Anforderungen nicht genügt. Durch die zahlreichen Ausnahmevorschriften läuft die Wohnsitzregelung derzeit ins Leere und wird von der Mehrzahl der Bundesländer nicht umgesetzt.

Unterkunftskosten

Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen kosten Geld. Laut DStGB ist zu begrüßen, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für 3 Jahre vollständig übernehmen will. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

„Die Bundesländer sind aufgefordert, die vom Bund bereitgestellte Integrationspauschale an die Städte und Gemeinden weiter zu leiten“, unterstrich Schäfer. In der Mehrzahl der Flächenländer ist dies nicht der Fall. Bislang geben nur vier Bundesländer zumindest Anteile der Bundesmittel an die Kommunen. „Es ist nicht akzeptabel, wenn die Mehrzahl der Länder ihre Kommunen im Stich lässt“, erklärte Schäfer. Vor Ort werde der Integrationsprozess nur gelingen, wenn den Städten und Gemeinden die dazu notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müsse eine Anschlussregelung ab dem Jahr 2018 gefunden werden.

Der DStGB warnt die Politik davor, mit Blick auf die zurückgehenden Flüchtlingszahlen zur Tagesordnung überzugehen. Da niemand die weiteren Zuzugszahlen vorhersehen kann, bleibe die Bundesregierung aufgerufen, gemeinsam mit der Europäischen Union für eine weitere Begrenzung des Zuzuges zu sorgen. Dazu zählten die wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen, eine solidarische Verteilung der Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union und die Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen.

Viele Abschiebungen

Zwar ist, so der DStGB, die Zahl der Abschiebungen und Rückführungen aus Deutschland gestiegen. Gleichwohl sollen rund 220.000 Ausreisepflichtige in Deutschland leben, die Zahl kann bis Ende 2017 auf über 450.000 steigen. Die Abschiebungspraxis müsse dringend verbessert werden. Notwendig seien ein gemeinsames Rückführungsmanagement in der Verantwortung von Bund und Ländern insbesondere zur Identitätsfeststellung, mehr finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr sowie Abkommen mit den Herkunftsländern, damit diese die eigenen Bürger wieder aufnehmen.

Mit Blick auf die Innere Sicherheit verwies der Präsident darauf, dass Hasskriminalität und Straftaten, die sich gegen politische Einstellungen, Nationalitäten, Hautfarben oder Religionen richten, angestiegen seien; insbesondere Wohnungs- und Geschäftseinbrüche hätten dramatisch zugenommen. Statistisch gesehen gebe es alle 3,1 Minuten einen Einbruch oder Einbruchsversuch in Deutschland. Dagegen sei die Aufklärungsquote laut Polizeiangaben in den vergangenen zehn Jahren von 19,6 auf 15,2 Prozent gesunken.

Sicherheit sei Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und zugleich wichtiger Standortfaktor. „Bund und Länder haben inzwischen unsere Vorschläge aufgegriffen und Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit eingeleitet. Dies betrifft den Ausbau der Personalkapazitäten bei der Polizei und Justiz, Präventionsstrategien gegen Radikalisierungen sowie den Kampf gegen die Internet- und Computerkriminalität. Das reicht aber nicht aus“, stellte Schäfer fest.

Datenschutz abbauen

Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen sowie im ÖPNV muss seiner Meinung nach ausgebaut werden. Die gesetzlichen Regelungen in den Ländern ließen dies derzeit freilich nur sehr einschränkend zu. Aus Sicht des DStGB sind datenschutzrechtliche Hürden auf Bundes- und Landesebene dringend abzubauen.

Es gelte, ausreichend Ermittler zur Bekämpfung der Wohnungs- und Geschäftseinbrüche einzusetzen. Durch eine Verschärfung des Strafrahmens für Wohnungseinbrüche und eine Änderung der Strafprozessordnung müsse die Justiz die entsprechenden Handlungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten. Zur Bekämpfung der Bandenkriminalität müssten die Sicherheitsbehörden der Länder stärker kooperieren und die Telekommunikationsüberwachung sowie die Verkehrsdatenüberwachung ermöglichen. Der Informationsaustausch sei grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen – EU, Bund, Länder, Kommunen – zu verbessern. Die zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien unterzeichnete „Aachener Erklärung“ zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität sei ein richtiger Schritt.

Gewaltaufrufe, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mandats- und Amtsträgern, aber auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen haben laut DStGB ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Ein wehrhafter Rechtsstaat müsse ein deutliches Zeichen setzen. Der Kommunalverband plädiert seit langem für einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität. Dieser müsse endlich umgesetzt werden, forderte Schäfer. So sei der geltende Stalking-Paragraf § 238 Strafgesetzbuch um den neuen Straftatbestand des „Politiker-Stalkings“ zu ergänzen.

Die Verschärfung des Strafrechts nütze wenig, wenn die Täter nicht ermittelt und Staatsanwaltschaften und Justiz diese nicht konsequent verfolgen und aburteilen können. Auch die sozialen Netzwerkbetreiber sollten – etwa durch eine Änderung des Telemediengesetzes – dazu verpflichtet werden, die Daten straffälliger Personen bei Ermittlungsverfahren an die Polizei und die Justiz weiterzugeben. Absprachen, dass auf freiwilliger Basis Einträge dieser Inhalte gelöscht werden, reichten nicht aus.

Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft müssten gezielter bekämpft werden, fuhr Schäfer fort. Notwendig sei der Aufbau von lokalen Präventionszentren, in denen gemeinsam mit den Kommunen mögliche Radikalisierungstendenzen analysiert, Gegenstrategien entwickelt und in einem bundesweiten Netzwerk zusammengearbeitet wird. Auch müsse hier der notwendige Informationsfluss der Behörden untereinander sichergestellt werden.

Angesichts zunehmender Cyber- und Hackerangriffe schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor, die bereits beschlossene zentrale Stelle im Sicherheitsbereich zur Entschlüsselung der Internetkommunikation schnell aufzubauen. Die Internet- und Computerkriminalität müsse durch besser geschulte Fachkräfte bekämpft werden. Zudem gelte es, die bereits bestehenden Aktivitäten in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt miteinander zu vernetzen und schließlich zusammenzuführen.

DK

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