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(GZ-15/16-2016)
Kommunale Praxis
Zweite Lesung im Landtag:
 
Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit
 

Einstimmige Änderung des Bestattungsgesetzes

In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hat der Landtag nach fast zehnjähriger Diskussion den Weg für ein Verbot von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit freigemacht. Dazu hatte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das Bestattungsgesetz durch eine spezielle Satzungsermächtigung für Bayerns Kommunen ergänzt wird. Demnach können diese als Friedhofsträger künftig durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht von Kinderhand aus armen Ländern, wie z. B. Indien oder China, hergestellt wurden.

Rechtssicherheit und Praktikabilität

Gesundheitsministerin Melanie Huml erklärte nach der Abstimmung im Landtag, durch die Gesetzesergänzung werde Rechtssicherheit und Praktikabilität für die Steinmetze und Natursteinhändler hergestellt. Darüber hinaus sei die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden müsse. SPD-Sozialexpertin Angelika Weikert mahnte, das Thema müsse ernst genommen werden schließlich stammten ca. 40 % der Natursteine aus Ländern mit Kinderarbeit. Sie forderte die Staatsregierung auf, aktiv bei den Kommunen für den Erlass von entsprechenden Friedhofssatzungen zu werben.

Klarheit für die kommunale Ebene

Jürgen Mistol (Grüne) beanspruchte die Urheberschaft von Humls Gesetzentwurf für seine Fraktion. Endlich gebe es ein Gesetz, das Grabsteine, an denen „Blut klebt“, auf bayerischen Friedhöfen verhindere. Auch die Freien Wähler begrüßten die Gesetzesänderung. Damit schaffe man Klarheit für die kommunale Ebene, sagte der kommunalpolitische Sprecher Joachim Hanisch. Er forderte jedoch Nachbesserungen bei der Überwachung unabhängige und unangemeldete Kontrollen seien notwendig. So könne man ausbeuterischer Kinderarbeit ein bisschen Einhalt gebieten.

Der Regierungsentwurf wurde einstimmig verabschiedet. Die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen, die gewisse Abweichungen enthielten, wurden von der CSU-Mehrheitsfraktion abgelehnt.

rm

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