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(GZ-21-2019)
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► AKDB auf der Fachmesse Kommunale in Nürnberg:

 

Im Zeichen von OZG und digitaler Transformation

 

Unter dem Motto „Alles für Helden der Verwaltung“ präsentierte die AKDB auf der diesjährigen Kommunale in Nürnberg Lösungen für ein bürgerfreundliches E-Government rund um die Uhr, die für eine enorme Resonanz sorgten: Etwa 2.000 Messegäste und davon ein hoher Anteil  kommunaler Entscheider besuchten den IT-Dienstleister.

Wie Vorstandsvorsitzender Rudolf Schleyer bei einem Pressegespräch betonte, nahm die AKDB bei diesem „Familientreffen“ ein wachsendes Interesse an Beratungsleistungen und am Onlinezugangsgesetz (OZG) wahr. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsdienstleistungen bis zum Jahr 2022 digital zugänglich zu machen.

Mit dem Online-Dienste-Paket der AKDB sei jeder bayerischen Kommune ein maßgeschneidertes Bundle an Online-Diensten angeboten worden, das sie sich vom Freistaat im Rahmen des Förderprogramms „Digitales Rathaus“ mit bis zu 20.000 Euro bezuschussen lassen kann. Erste Zahlen aus dem bayerischen Finanzministerium zeigten, dass das Förderprogramm in bayerischen Kommunen auf großes Interesse stößt und die Bedeutung des OZG in seiner ganzen Tragweite bei den Kommunen langsam ankommt.

Aktuell wartet das Bürgerservice-Portal der AKDB mit über 80 Online-Diensten auf, wovon der Großteil medienbruchfrei in die Fachsoftware integriert ist. Nach der Top-Umsetzungsliste des Freistaats Bayern sollen bereits Ende 2020 die 57 wichtigsten Verwaltungsverfahren Bürgern und Unternehmen flächendeckend online zur Verfügung stehen (z.B. Beantragung Geburtsurkunde, Kfz-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung). Diese sog. 57er Liste enthält 20 kommunale OZG-Leistungen, von denen die AKDB bereits heute 15 bedient.

Schleyer zufolge werden E-Government-Dienste in der Breite nur dann angenommen, wenn sich bei ihrer Nutzung spürbare Vorteile ergeben. Und offensichtlich gibt es diese: „So wurden im Bürgerservice-Portal der AKDB innerhalb von zwölf Monaten 1,3 Millionen Online-Vorgänge erfolgreich abgewickelt. Das sind 75 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.“ Etwa 140.000 Nutzer hätten in Bayern bereits ein Bürgerkonto angelegt.

Modulares Online-Dienste-Paket

Der Vorstand wies zudem darauf hin, dass sich Städte und Gemeinden auch vor dem Hintergrund der anstehenden Kommunalwahlen im März 2020 nunmehr um die Umsetzung der OZG-Vorgaben kümmern sollten. Da es sich nur um ein Zugangsgesetz handle, laute die zentrale Frage, wie die Kommunalverwaltungen mit den Daten umgehen. Diese müssten medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Idealerweise sollten die Bescheide Bürgern und Unternehmen auch digital vermittelt werden. Gerade auch kleineren Gemeinden biete die AKDB mit ihrem modularen Online-Dienste-Paket die Möglichkeit, ihre Dienste vom Eingang bis zum Ausgang zu digitalisieren. In den individuellen Bundles seien Wartung und Pflege der Services für vier Jahre kostenlos enthalten.

Neben der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschäftigt die Kommunen besonders die Einführung der E-Rechnung und mittelfristig die E-Akte. Allein in Bayern sind bereits 2.000 elektronische Akten-Lösungen im Einsatz. Hier habe sich die Anzahl der einsetzenden Kommunen in den vergangenen vier Jahren verdoppelt. Kaum mehr eine Kommune arbeite ohne E-Akten; ca. 40 Prozent aller bayerischen Städte und Gemeinden hätten E-Aktenlösungen von AKDB und LivingData im Einsatz.

Neben Beratungsleistungen und Online-Diensten im Bürgerservice-Portal konzentrierte sich das Interesse der kommunalen Entscheider auch auf Dienstleistungen wie das Next Generation Outsourcing, bei dem der gesamte IT-Betrieb im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB gemanagt wird, sowie auf das Outsourcing von Personaldienstleistungen in Finanzwesen, Personalwirtschaft und Grundstückswesen. Dabei können einzelne Aufgaben oder ganze Bereiche je nach Bedarf an die Servicecenter der AKDB ausgelagert werden.

Nach Schleyers Worten verzeichnet die AKDB eine stark steigende Nachfrage, denn die Vorteile wie Datenschutz und Datensicherheit für hoheitliche kommunale Daten und ein effektiver Schutz gegen Gefahren durch Zunahme von Attacken Cyberkrimineller lägen auf der Hand.

Mit der Nutzung von Rechenzentrums-Angeboten würden wesentliche Teile der IT in der Verantwortung der AKDB im sicheren Rechenzentrum oder vor Ort abgewickelt. Damit seien wesentliche Teile eines Informationssicherheitskonzeptes abgedeckt. Wie der Vorstand weiter ausführte, konnten sich am AKDB-Stand kommunale Entscheider und Digitalisierungsbeauftragte auch über das neue Beratungsangebot DIGITAL.Consulting der AKDB informieren. Das Ziel des Beraterteams: Kommunen bei der Umsetzung des Großprojekts Digitalisierung zu unterstützen.

Von der Analyse über Zielvorgaben bis hin zur Ressourcenplanung und dem Management der schrittweisen Implementierung: Jene Kommunen, die sich unsicher sind, welche Anforderungen Land, Bürger und Unternehmen an sie stellen werden, können sich Rat bei DIGITAL.Consulting ein-
holen. Dabei geht es um weit mehr als nur um die Bereitstellung von Online-Zugängen für Verwaltungsleistungen oder den Aufbau einer technisch innovativen und wirtschaftlichen Infrastruktur.

Gefragt seien strategische Antworten, auch bezüglich Personal und Organisationsstrukturen. Zahlreiche Kommunen hätten noch einige offene Fragen bezüglich der Digitalisierung ihrer Verwaltung: Wie sollen sie bei der Digitalisierung vorgehen? Welche Prioritäten sollen sie setzen? Wie sehen sinnvolle Digitalisierungsstrategien und -prozesse in der Kommune aus? All diese Fragen beantworte die AKDB. Gleichzeitig erarbeite sie mit jeder interessierten Kommune einen konkreten Fahrplan, der sie ein wenig an die Hand nimmt. Dabei richte sich das Angebot sowohl an kleine als auch größere Kommunen.

Einige Kommunen haben bereits selbstständig Digitalisierungskonzepte auf die Beine gestellt, benötigen jetzt aber einen Gegencheck und eine fachkundige Expertise, ob dieses Konzept für ihre Belange ausreichend ist. Die AKDB bietet zukünftig solche Selbstchecks an, in deren Rahmen Kommunen ihren Digitalisierungsgrad bestimmen lassen können.

Chatbots

Welches Potenzial der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung mit sich bringt, wurde schließlich ebenso diskutiert. Besonders gilt dies für Chatbots. Sie könnten künftig standardisierte Prozesse übernehmen, so dass
ein einfacher Verwaltungsakt bald voll automatisiert abläuft. Damit erhielten Bürger ohne Zutun von Verwaltungsmitarbeitern von einem Dialogassistenten per Chat rund um die Uhr Auskünfte zu sich wiederholenden Verwaltungspro-
zessen. Auf dem Bayerischen Städtetag im Juli hatte die AKDB bereits vorgeführt, wie man mit einem sprachgesteuerten Chatbot ein Wunschkennzeichen beantragen kann.

DK

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