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(GZ-4-2019)
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► Grundsteuer-Kompromiss:

 

Zufriedene Städte und Gemeinden

 

Im Ringen um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer haben  sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Berlin bemerkte, wolle man eine Lösung, bei der Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die Durchschnittsmieten zur Steuerberechnung herangezogen werden. Als richtigen Weg begrüßen die kommunalen Spitzenverbände das geplante Modell, während die Immobilienwirtschaft deutliche Kritik übt.

Erfreut zeigte sich Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags sowie Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, über den Kompromiss. „Damit kann der weitverbreiteten Spekulation auf brachliegende Grundstücke, deren späterer Verkauf höhere Gewinne verspricht, begegnet und dringend benötigtes Bauland mobilisiert werden.“ so Brandl. Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stellen oft frustriert fest, dass vom Baurecht nicht Gebrauch gemacht wird.

„Wir brauchen dringend Wohnungen“

Da sich das im Baurecht verankerte Baugebot in der Praxis als ineffizient und schwer durchsetzbar erwiesen hat, hat der Bayerische Gemeindetag bereits vor zwei Jahren gefordert, die in der alten Bundesrepublik Anfang der 60er Jahre bestehende Grundsteuer C, eine sog. „Baulandsteuer“, wiedereinzuführen. „Es ist unverständlich, dass unsere Forderung immer wieder von Bund und Ländern verworfen wurde. Wir brauchen dringend Wohnungen für unsere Bevölkerung. Wer für brachliegendes, aber bebaubares Land Steuer zahlen muss, wird es sich gut überlegen, ob ein weiteres Zuwarten wirtschaftlich sinnvoll ist“ sagte der Präsident.

„Nach jahrzehntelangen Anläufen für eine Reform ist das eine gute Nachricht für die Städte“, unterstrich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Wir begrüßen, dass die Eckpunkte von Bund und Ländern wertorientierte Elemente enthalten und damit keine reine Flächensteuer kommt. Das ist den Städten wichtig und kann auch von den Menschen besser akzeptiert werden. Denn es ist gerechter, wenn auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird. Und wenn die Details im weiteren Verfahren bekannt bzw. ausgearbeitet sind, werden wir sie genau anschauen.“

Eckpunkte konkretisieren

Jetzt müssen Dedy zufolge die Eckpunkte konkretisiert und bis spätestens Ostern schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dies sei nötig, damit die Grundsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bis Ende dieses Jahres neu geregelt wird. Andernfalls würde sie ab 2020 wegfallen, was keinesfalls passieren dürfe.

Die Städte benötigten die Grundsteuer mit ihrem Volumen von derzeit jährlich 14 Milliarden Euro, um Teile ihrer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Die Grundsteuer trage etwa zum Bau und zur Sanierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und Straßen bei. Mit dieser Steuer würden Eigentümer und Mieter an den Kosten der kommunalen Infrastruktur beteiligt. „Es bleibt dabei, dass die Reform, wenn das neue Gesetz wirksam wird, nicht zu höheren Einnahmen führen soll. Der einzelne Steuerbescheid könnte allerdings etwas niedriger oder höher ausfallen“, machte Dedy deutlich.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, bezeichnete es als „gut, dass damit eine lange Hängepartie auf dem Rücken der Kommunen endet und ein Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht werden kann“. Dass die Neuregelung auf der Grundlage des werteabhängigen Modells des Bundesfinanzministers stattfinden soll, finde ebenfalls die Zustimmung seines Verbandes. Ein wertunabhängiger Ansatz ginge an den Realitäten am Immobilienmarkt vorbei.

Bestehende Realitäten abbilden

Dem Deutschen Landkreistag gehe es darum, bei der Grundsteuer die bestehenden Realitäten abzubilden, fuhr Henneke fort: „Das bedeutet auch, dass in herausgehobenen Wohnlagen mehr Grundsteuer anfällt als in strukturschwachen Gebieten. Das ist am Ende eine Frage der gerechten Bewertung von Immobilien. Alles andere wäre unsachgemäß.“ Wesentlich sei in diesem Zusammenhang aber auch, dass sich durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren bzw. zumindest deutlich entschärfen ließen. Wie DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg gegenüber der Rheinischen Post darlegte, sind die festgelegten Eckpunkte ein „ausgewogener und umsetzbarer Kompromiss“. Am allerwichtigsten sei, dass nun Bewegung in die Reform gekommen ist und die lähmenden Diskussionen beendet werden können.

Die in den Eckpunkten vorgesehenen grundsätzlich drei Kriterien zur Ausgestaltung der Bewertung (Baujahr, Bodenrichtwert, durchschnittliche Nettokaltmiete nach dem Mikrozensus) seien nachvollziehbare und umsetzbare Ausgangspunkte für die vorzunehmenden Bewertungen. Gegenüber bisher diskutierten Reformmodellen stellten sie eine Verwaltungsvereinfachung dar, was für die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform sowohl legislativ, als auch administrativ zu begrüßen sei. Die Eckpunkte enthalten laut Landsberg keinen Ansatz, das gemeindliche Hebesatzrecht bei der Grundsteuer zu beschränken, was ausdrücklich zu begrüßen sei. Eine solche Überlegung war noch Gegenstand eines zuvor diskutierten Reformmodells gewesen.

Wohnungsmangel schuld an hohen Mieten

Mit Blick auf die Auswirkungen auf Mieter verwies Landsberg darauf, dass die Mieten für Wohnungen in den Städten nicht wegen der Grundsteuer hoch sind, sondern wegen des teilweise dramatischen Wohnungsmangels. Es liege am Bund, in der sogenannten Betriebskostenverordnung zu regeln, ob und inwieweit die Grundsteuer vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden kann. Die Belastung des Mieters mit Grundsteuer sei dabei aber gering, sie liege auch bei Stadtwohnungen durchschnittlich bei unter 20 Cent/qm. Es gelte, das Wohnungsangebot auszubauen und zu verbessern, um das Wohnen wieder bezahlbarer zu machen.

Begrüßenswert ist aus Landsbergs Sicht, dass mit einer neuen Grundsteuer C die Gemeinden zukünftig gegen Grundstücksspekulationen ein weiteres Instrument bekommen sollen. Jetzt müsse weiter Tempo gemacht werden und ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Dieser sollte rasch dem Bundeskabinett zugeleitet und noch im Frühjahr in den Bundestag eingebracht werden. Die Kommunen vertrauten darauf, dass die nun gefundene Einigung Bestand hat und in den Ländern, in den Landesfinanzverwaltungen und auch in den Kommunen bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der Neuregelung begonnen werden kann.

Wasser in den Wein goss indes der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der vor einer „Bürokratie- und Streitwelle“ warnte. Er sagte „eine in vielen Fällen starke Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen“ voraus. Nach Auffassung von Verbandspräsident Axel Gedaschko ziehen damit „weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen“ auf.

Bund der Steuerzahler übt Kritik

Mehr Bürokratie, mehr Kosten, mehr Klagen: So kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Eckpunkte zur Reform der Bewertung bei der Grundsteuer. „Zwar bezeichnen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine Länderkollegen ihr Arbeitsergebnis als Kompromissmodell – doch tatsächlich bleibt es bei dem sehr problematischen wertabhängigen Modell.“, so die Erklärung des BdSt.

Die einzige Abweichung zu früheren Vorschlägen bestehe nun wohl darin, dass die Miete nicht mehr einzeln für jede Wohneinheit ermittelt werden müsse. Das Eckpunktepapier sei weder ein guter Kompromiss noch ein Fortschritt. „Wenn diese Reform so kommt, dann wird die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer. Zudem müssen sich die Gerichte abermals auf viele Streitigkeiten einstellen“, befürchtet BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Der BdSt fordert entscheidende Nachbesserungen. Der Wertbezug führe gerade in Ballungsgebieten automatisch zu einer höheren Grundsteuer. Dies treffe vor allem viele Menschen mit kleinen Einkommen. Mit dem politischen Ziel, das Wohnen in Deutschland günstiger zu machen, habe der Grundsteuerkompromiss nichts zu tun. „Studenten, junge Familien und Rentner werden in Ballungsräumen besonders darunter leiden. Das ist absolut indiskutabel!“

DK

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